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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. Maerz 2010; 21:55
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278a:
> Zitiert
Dort [Im Strafantrag] heisst es unter anderem, dass meine "Teilnahme
an strategischen Sitzungen" dazu gedient habe, Kampagnen oder Aktionen
zu planen. Kampagnen sind in den meisten sozialen Bewegungen gang und
gaebe. Eine Kampagne bedeutet, dass kontinuierlich auf ein Etappenziel
hin gearbeitet wird. An vielen Kampagnen beteiligen sich verschiedene
Gruppen und Individuen eigenverantwortlich und selbststaendig um so
ihren Protest kund zu tun. Wenn ich mir die einzelnen Vorwuerfe ansehe
und mir ueberlege wie politischer Aktivismus oder Kampagnenarbeit ohne
Handlungen wie Recherchen und Planung - Handlungen die mir nun
vorgeworfen werden - auskommen soll, kann ich nur sagen "gar nicht".
Offenkundig geht es dem Staat darum politische Arbeit in Form von
Tierrechts-Kampagnen zu unterbinden.
Mir wird vorgeworfen, dass ich Recherchen zu aktuellen politischen
Kampagnen betrieben habe. In den Polizeiberichten ist zu lesen, dass
bei der Durchsuchung meiner Wohnung, die von vermummten
Spezialeinheiten aufgebrochen wurde, Firmenbuchauszuege sicher
gestellt wurden. In Telefonaten soll ich mich erkundigt haben, wo im
Internet ich Jahresberichte von Firmen finden kann und anderes. All
dies sind vollkommen oeffentlich zugaengliche Informationen. (...)
Mir wird vorgeworfen, dass ich Demonstrationen angemeldet habe, weil
diese dem Ziel der vermeintlichen kriminellen Organisation dienen
sollen. Da tun sich gleich mehrere Fragen auf: Seit wann greifen
kriminelle Organisationen auf das Protestmittel von Demonstrationen
zurueck? Wie soll ich einer kriminellen Organisation dienen, die es
nicht gibt? Wie soll ich eine Demonstration anmelden, wenn ich nicht
weiss wer der Adressat ist, und wo? Wie soll ich mir politische Arbeit
vorstellen, wenn es anscheinend strafbar ist Demonstrationen
anzumelden? (Aus der Prozesserklaerung eines Angeklagten)
Volltext und weitere Prozesserklaerungen unter
http://antirep2008.lnxnt.org/?cat=52
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