**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. Maerz 2010; 22:00
**********************************************************

Asyl/Europa:

> EGMR stoppt Abschiebung nach Griechenland

Der Gerichtshof in Strassburg stoppte am 26. Februar die Abschiebung
eines minderjaehrigen Afghanen von Ungarn nach Griechenland. Das
Ungarische Helsinki-Komitee, das fuer den Minderjaehrigen beim
Menschenrechtsgerichtshof eine einstweilige Massnahme beantragt hatte,
begruendete diese damit, dass er in Griechenland weder rechtliche
Hilfe noch soziale Unterstuetzung bekommen hatte, obwohl Griechenland
dazu verpflichtet ist, Asylwerber zu versorgen und einen gesetzlichen
Vertreter fuer den Minderjaehrigen zu bestellen.

Der junge Afghane lebte auf der Strasse, obdachlos und unter
unmenschlichen Bedingungen. Er war in Athen und an anderen Orten
mehrmals in ueberfuellten und verschmutzen Gefaengnissen eingesperrt.
Von der Polizei wurde er mehrmals geschlagen. Das Fehlen einer
geeigneten Unterkunft und ausreichender hygienischen Bedingungen sowie
medizinischer Versorgung fuehrten zu einer ernsthaften Erkrankung,
dennoch erhielt er in Griechenland keine aerztliche Behandlung.

Ende 2009 stellte er in Ungarn einen Asylantrag, wurde aber vom
ungarischen Asylamt abgelehnt, weil er bereits in Griechenland einen
Asylantrag gestellt hatte und Griechenland daher fuer sein Verfahren
gemaess der Dublin-Verordnung zustaendig ist. Im Jaenner 2010 wurde
seine Abschiebung nach Griechenland angeordnet. Dem Antrag, durch eine
einstweilige Verfuegung die Abschiebung zu stoppen, gab der
Strassburger Gerichtshofes statt. Das ungarische Immigrationsbuero
beschloss daraufhin, das Asylverfahren in Ungarn durchzufuehren.

Die nicht den europaeischen Standards genuegende Situation von
Fluechtlingen in Griechenland ist allgemein bekannt, viele
Fluechtlinge berichten den oesterreichischen Asylbehoerden ueber
Obdachlosigkeit, Polizeiuebergriffe, eine ausweglose Situation.
Bestaetigt werden sie durch Berichte von Menschenrechtsbeobachtern.
Auch der UNHCR raet, Fluechtlinge nicht nach Griechenland
zurueckzuschieben.

Von den oesterreichischen Asylbehoerden wird die Situation von
Fluechtlingen in Griechenland aber als nicht so schlimm bewertet, um
von der Zurueckschiebung von Fluechtlingen nach Griechenland Abstand
zu nehmen.
(asylkoordination oesterreich/gek.)



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin