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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. Februar 2010; 20:27
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Prozesse:
> 1 Mai 09: Alle DemonstrantInnen freigesprochen!
Nachdem es in den letzten zwei Monaten ruhig geworden ist um das 
juristische Nachspiel des letztjaehrigen 1. Mai in Linz und der auf 
diesen folgenden Welle an Verfahren und Prozessen gegen 
DemonstrantInnen gibt es nun wieder Erfreuliches zu berichten. Mit dem 
nun in 2. Instanz erfolgten Freispruch jenes Demonstranten, der im 
Sommer noch zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt wurde, sind 
nun alle Verfahren gegen AktivistInnen zu deren Gunsten beendet 
worden. Doch was immer noch nicht erfolgt ist, ist die Aufarbeitung 
des gruendlich schiefgegangenen Polizeieinsatzes, berichtet die 
*Autonome Rechtshilfe Linz*
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Die Bilanz der gerichtlichen und verwalungsstrafrechtlichen Verfahren 
gegen DemonstrantInnen: vier Freisprueche durch das Gericht, eine 
Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, Einstellung 
aller Verwaltungstrafverfahren.
Noch im Laufen sind die Untersuchungen des Menschenrechtsbeirates, der 
Volksanwaltschaft und des BIA (Anm. akin: Buero fuer interne 
Angelegenheiten, seit Jaenner 2010: "BAK") bezueglich einzelner 
Uebergriffe durch BeamtInnen und den gesamten Polizeieinsatz als 
solchen. Nun warten wir mit Spannung auf die Verhandlung der 
Massnahmenbeschwerden vor dem Unabhaengigen Verwaltungssenat die vom 
Anwalt der Betroffenen eingebracht wurden.
Berufungsverhandlung in 2. Instanz
Ein 18jaehriger Demonstrant aus der Steiermark wurde im Sommer in 1. 
Instanz wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten 
Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Verteidiger René Haumer 
beeinspruchte das Urteil. Am Donnserstag den 11. Februar 2010 erfolgte 
die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Linz, die mit einem 
Freispruch endete. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine 
Bedenkzeit, somit ist der Freispruch rechtskraeftig.
UVS
Nun da alle Verfahren vor Gericht beendet sind, kann es endlich zur 
Fortsetzung des UVS-Verfahrens kommen, das auch dazu beitragen kann, 
den Polizeieinsatz genauer unter die Lupe zu nehmen. Konkret geht es 
um ein Verfahren mit drei Beschwerden, die durch den Anwalt der 
Betroffenen beim Unabhaengigen Verwaltungssenat OOe eingebracht 
wurden. Szenen, die dabei im Mittelpunkt stehen, sind unter anderem 
der Angriff eines Schlaegertrupps der Polizei auf die eingekesselten 
Demonstranten wie auch moegliche Verfehlungen bei der Verhaftung von 
Rainer Zendron.
Halstuch-Strafbescheid aufgehoben
Am 17.09.2009 wurde Guenther im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz 
vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Er 
staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5 
Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte 
Strafverfuegung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen 
sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte. 
Fuer die Bundespolizeidirektion Linz eine Vorbereitungshandlung fuer 
eine Vermummung. Rechtsanwalt Haumer legte umgehend Einspruch gegen 
diesen Bescheid ein, der nun mit einem Schreiben vom 10.2.2010 
aufgehoben wurde.
BIA
Nachdem schon im Spaetsommer die ersten beiden Freigesprochenen vom 
Buero fuer Interne Angelegenheiten im Innenministerium einvernommen 
wurden, statteten die Beamten der BIA Mitte Dezember Linz einen 
weiteren mehrtaegigen Besuch ab. Dabei wurde nicht nur Rainer Zendron 
einvernommen sondern auch zwei ZeugInnen. Dem BIA war es ein grosses 
Anliegen, Personen zu finden die jene Situation beschreiben koennen, 
in der Rainer Zendron von einem Uniformierten aus heiterem Himmel mit 
dem Schlagstock attackiert wird, jene Situation also, die schon durch 
das ORF Video vom 1. Mai bekannt wurde.
Was das BIA resp. das nunmehrige BAK mit den gesammelten Erkenntnisse 
tun wird, ob sie also der Staatsanwaltschaft einen Bericht 
uebermitteln wird mit dem Ziel, einen Strafantrag gegen die Polizisten 
zu erwirken, steht in den Sternen.
Friedensinitiative Linz
Das Friedensbuero der Stadt Linz hat Gruppen und politische 
Zusammenhaenge, die am 1.Mai auf die Strasse gehen, zu einem Gespraech 
eingeladen. Sie moechten eine Begegnung von DemonstrantInnen und 
Polizei organisieren, um den "Demonstrationsfrieden" beim kommenden 1. 
Mai sicherzustellen. Der Vorschlag einer Mediation wurde von den bei 
diesem Gespraech anwesenden AktivistInnen nicht nur mit Skepsis 
beantwortet sondern grundsaetzlich abgelehnt. Da es auch im Bezug auf 
den 1.Mai ein klares einseitiges Fehlverhalten gegeben habe (was auch 
von der Friedensinitiative so gesehen wird) liege es nicht an den 
DemonstrantInnen zukuenftige Demos in Linz friedlich zu gestalten. 
Statt einem runden Tisch hinter verschlossenen Tueren wurde eine 
oeffentliche Veranstaltung mit einem hochrangigen Polizeivertreter 
vorgeschlagen, bei welcher die Standpunkte oeffentlich dargelegt 
werden koennen. Weiters erklaerte sich die Friedensinitiative dazu 
bereit die Stadt Linz in die Pflicht zu nehmen, den Beschluss des 
Gemeinderates ernst zu nehmen und darauf hin zu wirken dass der 
Polizeieinsatz lueckenlos aufgearbeitet wird.
Buendnis gegen Polizeigewalt
Um das Anliegen der Friedensinitiative zu diskutieren und den 
"Fruehjahrsplan" zu schmieden laedt das Buendnis gegen Polizeigewalt 
und fuer Demonstrationsfreiheit alle Interessierten zum naechsten 
Buendnistreffen ein. Dieses ist fuer Donnerstag 25. Februar um 18.00 
Uhr in der Kaisergasse 14a, 4020 Linz festgesetzt worden. (gek.)
Kontakt:
email: rechtshilfe{AT}servus.at
http://rechtshilfe.servus.at/
Quelle:
http://gegenpolizeigewalt.servus.at/
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