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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. Jaenner 2010; 01:54
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Recht:
> Vorratsdatenspeicherung: Begehrlichkeiten ufern aus
Stellungnahme der *Arge Daten*
Wie jetzt bekannt wird, wollen Justiz und Innenministerium die
Vorratsdatenspeicherung zu einem Generalangriff auf die Integritaet
und Grundrechte aller Buerger nutzen. Geht es nach den Vorstellungen
dieser Ministerien, sollen in Zukunft alle auf Vorrat gespeicherten
Daten fuer jegliche Form von Straf- und Zivilverfahren genutzt werden.
Bei noch so dubiosen Verdachtslagen soll es Klaegern, egal ob
Staatsanwaelten oder private Organisationen, moeglich werden, auf
diese Daten zuzugreifen. Die Medien-Industrie soll sich dieser Daten
ebenso bedienen koennen wie der Nachbar von nebenan im Bassenastreit
oder vermeintliche Stalkingopfer, sich beleidigt gebende Politiker
oder Firmen, die Jagd auf "undichte Stellen" beim Vertuschen
unsauberer Geschaefte machen (gegen sogenannte "Whistleblower"). Keine
Kontaktperson eines Journalisten kann sicher sein, nicht praeventiv
massiven Zivilklagen oder Strafanzeigen ausgesetzt zu sein.
In allen Faellen duerfte dann -- nach den Phantasien von Justiz und
Innenministerium -- auf Vorratsdaten zurueckgegriffen werden. Jeder
soll jeden verdaechtigen duerfen und zur Untermauerung sich der
vorraetig gespeicherten Kommunikationsdaten bedienen duerfen. Statt
der Unschuldvermutung, ein Grundwert unserer Gesellschaft, soll in
Zukunft das Freibeweisen des Verdaechtigen gelten.
Sogar Datenschutzrat ablehnend
Selbst dem regierungsfreundlichen und weitestgehend grosskoalitionaer
organisierten Datenschutzrat waren diese ungeheurlichen
Begehrlichkeiten zu viel. "Schluss mit lustig" kann als Resuemee der
Stellungnahme des Datenschutzrates zusammengefasst werden. Bevor nicht
ein Gesamtkonzept vorliegt, welche Daten fuer welche Zwecke in Zukunft
verwendet werden duerfen, wolle man sich nicht mit den Details des
jetztigen Entwurfs beschaeftigen. BMI und BMJ wurde aufgetragen,
gemeinsam mit dem Verkehrsministerium einen ordentlichen,
rechtsstaatlich vertretbaren Gesetzesentwurf zu erstellen.
Die nunmehr geaeusserten Phantasien und Wuensche haben mit dem
urspruenglichen Ziel der Vorratsdatenspeicherung, der
Terrorismusbekaempfung nichts mehr zu tun. Die Republik darf nicht zu
einem Daten-Selbstbedienungsladen fuer beliebige Verdaechtigungen
verkommen.
Rechtsstaat gefaehrdet
Gespeichert werden auch die Daten von Buergern, die sich vielleicht
ueber ihren Arbeitgeber beschweren, die politische oder
wirtschaftliche Unregelmaessigkeiten melden wollen oder sich auch nur
erkundigen wollen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Faelle
dazu gibt es ja, auch abseits von SKY-LINK, HYPO-ALPE-ADRIA, TIWAG,
MEINL EUROPEAN LAND, genug. Jeder Internetbenutzer, der in Zukunft in
einem Forum einen Politiker oder eine selbsternannte wirtschaftliche
Elite attackiert, muss mit Straf- und - haerter noch - Zivilverfolgung
rechnen.
Sind die Strafverfolgungsvoraussetzungen im StGB noch relativ streng
umschrieben, so kann im Zivilverfahren die Schadenshoehe recht frei
bestimmt werden. Eine negative Aeusserung ueber ASFINAG, OeBB und Co
koennte dann schon eine Zivilklage gegen den Forumsposter in
Millionenhoehe nach sich ziehen, der er schon deswegen klein beigeben
muss, als er sich die Vorfinanzierung der Verfahrenskosten nicht
leisten kann.
Die Regierung gefaellt sich im Maerchen, man muesse den Unsinn
umsetzen, da es eine EG-Richtlinie sei und man ansonsten ein
Vertragsverletzungsverfahren habe.
Ein Vertragsverletzungsverfahren kann aber zu jedem Zeitpunkt durch
Herstellung eines vertragskonformen Zustandes - ohne Sanktionen -
beendet werden.
(bearb.)
Originaltext:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=98608ezs
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Kasten:
> Kein Regierungskonsens auf oestereichischer und EU-Ebene
Am 15.1. lief die Frist zur Stellungnahme im Begutachtungsverfahren
zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab. Nach Ansicht der
Arge Daten waere es aber weiterhin sinnvoll, Stellungnahmen abzugeben.
Das Recht zur Stellungnahme besitzen nicht nur dazu eingeladene
Institutionen, sondern auch andere Gruppen ebenso wie Einzelpersonen.
Bis zur Ende der Frist sind 64 Stellungnahmen im Parlament eingelangt,
die meisten davon kritisch bis ablehnend.
Zur Verabschiedung reichen ausserdem nicht die Stimmen der
Regierungskoalition, da eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat wegen
der vorgesehenen Verfassungsbestimmungen unumgaenglich ist.
Selbst die sozialdemokratische Infrastrukturministerin Doris Bures --
aus deren Ministerium der jetzt vorliegende Entwurf zur TKG-Novelle
stammt -- rudert jetzt ein wenig zurueck, da sie zuerst einmal wissen
will, was die schwarzen Ministerien fuer Inneres und Justiz fuer
Sichercheitspolizeigesetz und Straprozessordnung denn so planen. Auch
sie verlangt mittlerweile ein Gesamtpaket. Bures ist zwar prinzipiell
immer noch fuer die Umsetzung der EU-Richtlinie in einer
Minimalvariante, aber auch nur "um ein Vertragsverletzungsverfahren
durch die EU abzuwenden und Strafzahlungen der Republik Oesterreich zu
verhindern". Generell wuenscht sie sich aber angesichts der breiten
Ablehnungsfront eine Neuverhandlung auf EU-Ebene.
Hilfreich koennte fuer diese Forderung auch sein, dass insgesamt 20
Staaten der EU derzeit die Richtlinie noch nicht oder nicht mehr
umgesetzt haben -- das rumaenische Hoechstgericht hat sogar ein
entsprechendes Gesetz wegen Grundrechtswidrigkeiten Ende 2009
aufgehoben.
(akin)
*
Gesetzesvorlage und Stellungnahmen:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml
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