**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. Jaenner 2010; 12:43
**********************************************************
Medien:
> Lokale Radiovielfalt weiter behindert
Mit der Novellierung des ORF-Gesetzes werden derzeit auch das
Privatradiogesetz und das KommAustria-Gesetz ueberarbeitet. Wir haben
in einer Stellungnahme (1) die klare Verankerung des
nichtkommerziellen zugangsoffenen Rundfunks als eigenen Sektor, ein
klares Bekenntnis zur Medienvielfalt im lokalen Kontext, eine
Streichung der "Lex Kronehit" und eine wesentliche Erhoehung der
Foerderung fuer nichtkommerzielle Freie Radios und Community TVs
gefordert.
Als Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt Radio B 138 in
Kirchdorf an der Krems (OOe) als Antwort auf seinen Antrag fuer eine
regulaere Lizenz einen abschlaegigen Bescheid von der Medienbehoerde.
B 138 (2) sendet bisher als Ausbildungsradio und versorgt etwa 25.000
Personen. Im Sendegebiet hat das Freie Radio alle nur moegliche
Unterstuetzung von Gemeinde, Bezirk, Schulen und anderen oeffentlichen
und privaten Organisationen. Laut Behoerde ist das bedeutungslos, da
das Privatradiogesetz seit einer Novelle 2004 verlangt, dass neue
Lizenzen erst fuer Versorgungsgebiete ueber 50.000 vergeben werden
koennen.
Fuer kommerzielle Anbieter macht diese Regelung vermutlich Sinn, da
sie sich praktisch ausschliesslich ueber Werbeeinnahmen finanzieren,
was in kleinen Raeumen nicht realistisch ist. Fuer nichtkommerzielle
Radios ist diese Regelung hingegen ein willkuerliches und
demokratiefeindliches Hindernis, das lokale Initiativen von der
Gruendung kleinraeumiger zugangsoffener Radios ausschliesst.
Als weiteres Hindernis fuer lokale Radioinitiativen kristallisiert
sich mittlerweile die "Lex Kronehit" heraus. Mit der Novelle 2004
wurde die Vergabe von bundesweiten Lizenzen verankert, Inhaber dieser
Lizenz werden bei der Frequenzvergabe vorrangig behandelt. Bisher ist
Radio Kronehit einziger Inhaber solch einer Bundeslizenz. Sollte es
zur Vergabe einer zweiten Bundeslizenz kommen waere die weitere
Existenz lokaler Radios generell in Frage gestellt.
Die Bevorzugung von Radio Kronehit stellt derzeit vor allem fuer neue
lokale Hoerfunkinitiativen ein grosses Problem dar. In Gebieten, die
der bundesweite Anbieter noch nicht versorgt, ist jede Bemuehung neue
freie Frequenzen zur Ausschreibung zu bringen zwecklos, da im Falle
der Ausschreibung der bundesweite Anbieter bevorzugt wird. Diese
Regelung verhindert nicht nur die Herausbildung neuer zugangsoffener
Radioinitiativen, sondern gefaehrdet bereits jetzt die Wiedervergabe
von Frequenzen an bestehende lokale Betreiber. Kronehit hat mit
Verweis auf diese Regelung 2008 die erneute Vergabe des
Versorgungsgebietes "Salzkammergut" an das Freie Radio Salzkammergut
angefochten und damit monatelang fuer Rechtsunsicherheit gesorgt.
*Verband Freier Radios Oesterreich / gek.
Link: http://freie-radios.at/
(1) Die Stellungnahme des VFROe zu den geplanten Novellen
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00115_14/pmh.shtml
(2) B138 kann derzeit wahrscheinlich trotzdem weitersenden. Ein Antrag
auf Fortfuehrung der Lizenz als Ausbildungsradio wurde am Dienstag
gestellt. Allerdings ist das eine prekaere Situation, denn diese
Lizenz gilt nur ein Jahr. Eine regulaere Lizenz muss hingegen nur alle
10 Jahre beantragt werden. Link: http://radio-b138.at/
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin