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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Dezember 2009; 20:01
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Moderne Zeiten/Kommentar:

> DSG-Novelle ueberhastet abgenickt

In klassischer Nacht- und Nebel-Aktion wurde am 10.12. die DSG-Novelle
im Nationalrat durchgewunken, trotz vieler Aenderungen wurden nicht
einmal offensichtliche Probleme behoben, kritisiert die *ARGE DATEN*

Schon bei Erscheinen der ersten Novellierungsvorschlaege 2008 waren
die tatsaechlichen Aenderungen auffaelliger als das Fehlen wichtiger
Aenderungen:

Seit Jahren verlangt die Europaeische Kommission von der Republik
Oesterreich endlich eine der EU-Richtlinie entsprechende unabhaengige
Datenschutzkommission einzusetzen. Im Dezember laeuft ein letztes
Ultimatum vor Beginn einer EUGH-Klage ab. Im Gesetzesentwurf wurde
durch Berichtspflichten an Bundeskanzleramt und Datenschutzrat die
Abhaengigkeit der DSK noch verstaerkt.

Die Novelle reagiert nicht auf die besonderen Datenschutzbeduerfnisse
die Social Communities, Cloud Computing oder andere Web2.0-Anwendungen
verursachen. Weiterhin bleibt die Nutzung veroeffentlichter
persoenlicher Informationen ungeregelt.

Unberuecksichtigt bleiben auch neue Dienste, wie Whistleblowing, bei
dem zwangslaeufig negative Daten ueber Dritte gesammelt und weiter
verbreitet werden. Hier sind neue Loesungen bei der Datenqualitaet und
bei der Datenhaltung erforderlich.

Weiters wird nicht auf neue Techniken, wie RFID ("Radio Frequency
IDentification) oder die zunehmende Zahl von Datenbanken mit
biometrischen Informationen reagiert, obwohl von der strategischen
EU-Datenschutzgruppe (der sog. Artikel 29-Gruppe) schon seit Jahren
entsprechende nationale Initiativen eingefordert werden.

Es besteht -- ausser einem vagen SP-Wunschkonzert -- keine Initiative
zur Schaffung eines ordentlichen Arbeitnehmerdatenschutzes. Der
betriebliche Datenschutzbeauftragte als erster Schritt in diese
Richtung wurde auf Wunsch einiger WKO-Hardliner wieder gestrichen.

Novelle auch rechtstechnisch mangelhaft

Selbst Bereiche, die die Novelle regeln sollte, sind unzureichend
geloest und schaffen zum Teil neue Probleme:

- Statt, wie in Deutschland schon vor Jahren erfolgt, jede Form von
personenbezogener Bildaufzeichnung zu regeln, erfasst die DSG-Novelle
nur systematische, in identifizierender Absicht vorgenommene
Videoueberwachung mit zahlreichen Ausnahmen. Damit sind Phaenomene wie
Google StreetView, touristische Webkameras aber auch von immer mehr
Personen in ihrem Auto montierte Kameras zur privaten Verkehrs- und
Unfallueberwachung wieder nicht geregelt.

- Unter dem Eindruck der Datenskandale in Grossbritannien und
Deutschland mit Millionen verlorenen persoenlichen Gesundheits-, Bank-
und Sozialversicherungsdaten wurde im urspruenglichen Entwurf eine
Verstaendigungspflicht der Betroffenen bei Datenverlust bzw.
Datenschutzverletzung aufgenommen. Diese Verstaendigungspflicht
wurde -- offenbar auf Druck der WKO -- bis zur Unbrauchbarkeit
reduziert. Eine Verstaendigung soll jetzt nur erfolgen, wenn ein
Schaden entstanden ist (blosse Rechtsverletzung reicht nicht) und auch
nur dann, wenn der Schaden gross ist.

- Waehrend mit dem E-Governmentgesetz die Regierung seit 2003
angeblich den elektronischen Behoerdenverkehr foerdern will, ist auch
im vorliegenden Entwurf vorgeschrieben, dass Auskunftsbegehren
schriftlich zu erfolgen haben. Digitale mittels Buergerkarte signierte
Begehren sind weiterhin nicht moeglich. Offenbar misstraut die
Regierung ihren eigenen elektronischen Techniken.

- Sogar simple interne Gesetzesverweise werden verpfuscht. So wurde
zwar ein spezifisches Auskunftsrecht fuer die Videoueberwachung
eingefuehrt (§50e DSG-Novelle). Bei den Kompetenzen der
Datenschutzkommission (§31 DSG-Novelle), die theoretisch fuer
Verletzungen des Auskunftsrechts zustaendig sind, wurde jedoch
vergessen, diese neue Beschwerdekompetenz hinzuzufuegen. Damit muessen
Betroffene bei privaten Videoueberwachungen den muehsamen Weg zu den
Gerichten gehen. (gek.)

Quelle: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?
q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=28959wzh




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