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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Dezember 2009; 20:01
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Moderne Zeiten/Kommentar:
> DSG-Novelle ueberhastet abgenickt
In klassischer Nacht- und Nebel-Aktion wurde am 10.12. die DSG-Novelle 
im Nationalrat durchgewunken, trotz vieler Aenderungen wurden nicht 
einmal offensichtliche Probleme behoben, kritisiert die *ARGE DATEN*
Schon bei Erscheinen der ersten Novellierungsvorschlaege 2008 waren 
die tatsaechlichen Aenderungen auffaelliger als das Fehlen wichtiger 
Aenderungen:
Seit Jahren verlangt die Europaeische Kommission von der Republik 
Oesterreich endlich eine der EU-Richtlinie entsprechende unabhaengige 
Datenschutzkommission einzusetzen. Im Dezember laeuft ein letztes 
Ultimatum vor Beginn einer EUGH-Klage ab. Im Gesetzesentwurf wurde 
durch Berichtspflichten an Bundeskanzleramt und Datenschutzrat die 
Abhaengigkeit der DSK noch verstaerkt.
Die Novelle reagiert nicht auf die besonderen Datenschutzbeduerfnisse 
die Social Communities, Cloud Computing oder andere Web2.0-Anwendungen 
verursachen. Weiterhin bleibt die Nutzung veroeffentlichter 
persoenlicher Informationen ungeregelt.
Unberuecksichtigt bleiben auch neue Dienste, wie Whistleblowing, bei 
dem zwangslaeufig negative Daten ueber Dritte gesammelt und weiter 
verbreitet werden. Hier sind neue Loesungen bei der Datenqualitaet und 
bei der Datenhaltung erforderlich.
Weiters wird nicht auf neue Techniken, wie RFID ("Radio Frequency 
IDentification) oder die zunehmende Zahl von Datenbanken mit 
biometrischen Informationen reagiert, obwohl von der strategischen 
EU-Datenschutzgruppe (der sog. Artikel 29-Gruppe) schon seit Jahren 
entsprechende nationale Initiativen eingefordert werden.
Es besteht -- ausser einem vagen SP-Wunschkonzert -- keine Initiative 
zur Schaffung eines ordentlichen Arbeitnehmerdatenschutzes. Der 
betriebliche Datenschutzbeauftragte als erster Schritt in diese 
Richtung wurde auf Wunsch einiger WKO-Hardliner wieder gestrichen.
Novelle auch rechtstechnisch mangelhaft
Selbst Bereiche, die die Novelle regeln sollte, sind unzureichend 
geloest und schaffen zum Teil neue Probleme:
- Statt, wie in Deutschland schon vor Jahren erfolgt, jede Form von 
personenbezogener Bildaufzeichnung zu regeln, erfasst die DSG-Novelle 
nur systematische, in identifizierender Absicht vorgenommene 
Videoueberwachung mit zahlreichen Ausnahmen. Damit sind Phaenomene wie 
Google StreetView, touristische Webkameras aber auch von immer mehr 
Personen in ihrem Auto montierte Kameras zur privaten Verkehrs- und 
Unfallueberwachung wieder nicht geregelt.
- Unter dem Eindruck der Datenskandale in Grossbritannien und 
Deutschland mit Millionen verlorenen persoenlichen Gesundheits-, Bank- 
und Sozialversicherungsdaten wurde im urspruenglichen Entwurf eine 
Verstaendigungspflicht der Betroffenen bei Datenverlust bzw. 
Datenschutzverletzung aufgenommen. Diese Verstaendigungspflicht 
wurde -- offenbar auf Druck der WKO -- bis zur Unbrauchbarkeit 
reduziert. Eine Verstaendigung soll jetzt nur erfolgen, wenn ein 
Schaden entstanden ist (blosse Rechtsverletzung reicht nicht) und auch 
nur dann, wenn der Schaden gross ist.
- Waehrend mit dem E-Governmentgesetz die Regierung seit 2003 
angeblich den elektronischen Behoerdenverkehr foerdern will, ist auch 
im vorliegenden Entwurf vorgeschrieben, dass Auskunftsbegehren 
schriftlich zu erfolgen haben. Digitale mittels Buergerkarte signierte 
Begehren sind weiterhin nicht moeglich. Offenbar misstraut die 
Regierung ihren eigenen elektronischen Techniken.
- Sogar simple interne Gesetzesverweise werden verpfuscht. So wurde 
zwar ein spezifisches Auskunftsrecht fuer die Videoueberwachung 
eingefuehrt (§50e DSG-Novelle). Bei den Kompetenzen der 
Datenschutzkommission (§31 DSG-Novelle), die theoretisch fuer 
Verletzungen des Auskunftsrechts zustaendig sind, wurde jedoch 
vergessen, diese neue Beschwerdekompetenz hinzuzufuegen. Damit muessen 
Betroffene bei privaten Videoueberwachungen den muehsamen Weg zu den 
Gerichten gehen. (gek.)
Quelle: 
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?
 q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=28959wzh
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