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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. November 2009; 19:21
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Datenschutz:
> Die Abhaengige Schutz-Kommission
Seit Jahren kritisiert die ARGE DATEN die mangelnde Unabhaengigkeit
der Datenschutzkommission (DSK). Buerger werden regelmaessig durch
undurchsichtige und willkuerliche Entscheidungen der DSK in ihren
Grundrechten beeintraechtigt - Bei der EU-Kommission laeuft schon seit
2005 ein Vertragsverletzungsverfahren
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Schon seit Jahren weist die ARGE DATEN darauf hin, dass durch die
engen personellen und organisatorischen Verflechtungen zwischen
Bundeskanzleramt und Datenschutzkommission keine wirklich unabhaengige
Beschwerdeinstanz fuer Datenschutzverletzungen existiert.
Die DSK ist gleichzeitig Beschwerdestelle und Administrationsstelle
fuer Datenverarbeitungen, als Stammzahlregisterbehoerde verarbeitet
sie noch zusaetzlich hoechstvertrauliche Daten. Ein Teil der
Mitarbeiter ist im Bundeskanzleramt (BKA) taetig und es kann
passieren, dass die gleiche Person am DSK-Nachmittag Beschwerden zu
jenen Bescheiden bearbeitet, die am BKA-Vormittag erlassen wurden
(frei nach Qualtinger "Wer ist staerker? I' oder I'?")
Auf diese Weise kamen die Datenschutzregeln der Adressenverlage
zustande ("Fair-Data-Conduct"), die zwar den Datenhaendlern Freude
machen, nicht aber den Betroffenen. Ein Branchenfuehrer meinte daher
auch auf einer Veranstaltung, in Oesterreich koenne man mit der
Datenschutzueberwachung zufrieden sein, das sei hier alles recht
locker.
In der DSK sitzen nebenberuflich Interessensvertreter der AK, der WKO
und des Bundes, die sicherstellen, dass der Datenschutz in ihren
Bereichen nicht allzu schmerzhaft eingehalten wird.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Nach einer Beschwerde der ARGE DATEN wurde 2005 ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dem Oesterreich immer wieder
durch administrative Tricks und Schoenfaerberei zu entkommen suchte.
Einmal wurde die Webseite des BKA ausgegliedert und mit einem eigenen
Namen versehen, dann wieder ein paar BKA-Mitarbeiter fuer die DSK
"dienstfrei gestellt", dann wieder auf die nahe DSG-Novelle verwiesen
oder die Bueroadresse geaendert.
Nun ist die Kommission in die zweite Stufe des Verfahrens gegangen.
Erfolgt binnen der naechsten zwei Monate keine ausreichende Antwort,
wird eine Klage beim EuGH eingebracht, der letzte Schritt eines
Vertragsverletzungsverfahrens.
DSK-Entscheidungen vielfach ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen
Inzwischen ist die Liste dubioser und nachteiliger DSK-Entscheidungen
endlos. Beschwerden werden unbegruendet abgewiesen und muessen erst
vom VfGH- bzw. VwGH-korrigiert werden, Verfahren werden verschleppt.
Auch korrekte Datenverarbeiter leiden unter dem DSK-Chaos, da sie
nicht zeitgerecht ihre Datenverarbeitungen genehmigt bekommen. Immer
mehr Verarbeiter haben resigniert und arbeiten an DSK und DSG vorbei,
ohne die notwendigen Bewilligungen.
Selbst fuer Buerger positive Entscheidungen gegen Behoerden koennen
nicht exekutiert werden; dem illegalen Wirken vieler Datenverarbeiter,
allen voran Wirtschaftsauskunftsdienste und Videoueberwacher, wird
tatenlos zugesehen.
Sanierungsfall DSK - eine Chance fuer die DSG-Novelle neu?
Mit der nun seit zwei Jahren dahinduempelnden DSG-Novelle bestuende
die Chance, die Aufsichts- und Beschwerdeagenden fuer
Datenschutzverletzungen neu und ueberzeugend zu regeln. Leider geht
die Novelle in eine andere Richtung. Beschwerdemoeglichkeiten sollen
weiter verbuerokratisiert werden, die Taetigkeit der
Kommissionsmitglieder wird gesetzlich als Nebenjob definiert, mit all
den daraus resultierenden Unvereinbarkeiten und Befangenheiten durch
die Taetigkeit im Hauptberuf. Weiterhin soll das vom Bundeskanzler
entsandte Mitglied eine fuehrende Rolle spielen. An eine ausreichende
personelle und finanzielle Ausstattung ist nicht gedacht.
Loesung der Datenschutzaufsicht ueberfaellig
Die Mitglieder der heutigen Kommission werden von Behoerden und
Interessensvertretungen wie AK und WKO entsandt, bei denen
Datenschutzanliegen oft nur einen Nebenaspekt darstellen und bei denen
die Absicherung der eigenen Interessen im Vordergrund steht. Statt der
unbeweglichen und nur sehr selten tagenden "Datenschutzkommission" aus
sechs Mitgliedern sollte die Datenschutzaufsicht und Ombudstaetigkeit
durch eine vollzeitlich taetige Persoenlichkeit, einem engagierten
Datenschutzbeauftragten erfolgen, der schon langjaehrige Erfahrung mit
Beratung und Hilfestellung hat.
Diesem Datenschutzbeauftragten sollte ein Stab von zumindest 40-50
qualifizierten Mitarbeitern beigestellt werden. Damit wuerde
Oesterreich gerade den EU-Schnitt erfuellen. Der Datenschutzstab waere
trotzem nicht einmal halb so gross wie der von der
Telekom-Aufsichtsbehoerde, die nur eine Handvoll Telefon- und
Internetanbieter betreuen muessen.
Dieser Datenschutzbeauftragte, Berichtspflicht und Aufsicht sollten
direkt dem Nationalrat unterstellt werden.
(ARGE DATEN/gek.)
Quelle:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=46400jpw
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