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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. November 2009; 19:21
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Datenschutz:
> Die Abhaengige Schutz-Kommission
Seit Jahren kritisiert die ARGE DATEN die mangelnde Unabhaengigkeit 
der Datenschutzkommission (DSK). Buerger werden regelmaessig durch 
undurchsichtige und willkuerliche Entscheidungen der DSK in ihren 
Grundrechten beeintraechtigt - Bei der EU-Kommission laeuft schon seit 
2005 ein Vertragsverletzungsverfahren
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Schon seit Jahren weist die ARGE DATEN darauf hin, dass durch die 
engen personellen und organisatorischen Verflechtungen zwischen 
Bundeskanzleramt und Datenschutzkommission keine wirklich unabhaengige 
Beschwerdeinstanz fuer Datenschutzverletzungen existiert.
Die DSK ist gleichzeitig Beschwerdestelle und Administrationsstelle 
fuer Datenverarbeitungen, als Stammzahlregisterbehoerde verarbeitet 
sie noch zusaetzlich hoechstvertrauliche Daten. Ein Teil der 
Mitarbeiter ist im Bundeskanzleramt (BKA) taetig und es kann 
passieren, dass die gleiche Person am DSK-Nachmittag Beschwerden zu 
jenen Bescheiden bearbeitet, die am BKA-Vormittag erlassen wurden 
(frei nach Qualtinger "Wer ist staerker? I' oder I'?")
Auf diese Weise kamen die Datenschutzregeln der Adressenverlage 
zustande ("Fair-Data-Conduct"), die zwar den Datenhaendlern Freude 
machen, nicht aber den Betroffenen. Ein Branchenfuehrer meinte daher 
auch auf einer Veranstaltung, in Oesterreich koenne man mit der 
Datenschutzueberwachung zufrieden sein, das sei hier alles recht 
locker.
In der DSK sitzen nebenberuflich Interessensvertreter der AK, der WKO 
und des Bundes, die sicherstellen, dass der Datenschutz in ihren 
Bereichen nicht allzu schmerzhaft eingehalten wird.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Nach einer Beschwerde der ARGE DATEN wurde 2005 ein 
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dem Oesterreich immer wieder 
durch administrative Tricks und Schoenfaerberei zu entkommen suchte. 
Einmal wurde die Webseite des BKA ausgegliedert und mit einem eigenen 
Namen versehen, dann wieder ein paar BKA-Mitarbeiter fuer die DSK 
"dienstfrei gestellt", dann wieder auf die nahe DSG-Novelle verwiesen 
oder die Bueroadresse geaendert.
Nun ist die Kommission in die zweite Stufe des Verfahrens gegangen. 
Erfolgt binnen der naechsten zwei Monate keine ausreichende Antwort, 
wird eine Klage beim EuGH eingebracht, der letzte Schritt eines 
Vertragsverletzungsverfahrens.
DSK-Entscheidungen vielfach ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen
Inzwischen ist die Liste dubioser und nachteiliger DSK-Entscheidungen 
endlos. Beschwerden werden unbegruendet abgewiesen und muessen erst 
vom VfGH- bzw. VwGH-korrigiert werden, Verfahren werden verschleppt. 
Auch korrekte Datenverarbeiter leiden unter dem DSK-Chaos, da sie 
nicht zeitgerecht ihre Datenverarbeitungen genehmigt bekommen. Immer 
mehr Verarbeiter haben resigniert und arbeiten an DSK und DSG vorbei, 
ohne die notwendigen Bewilligungen.
Selbst fuer Buerger positive Entscheidungen gegen Behoerden koennen 
nicht exekutiert werden; dem illegalen Wirken vieler Datenverarbeiter, 
allen voran Wirtschaftsauskunftsdienste und Videoueberwacher, wird 
tatenlos zugesehen.
Sanierungsfall DSK - eine Chance fuer die DSG-Novelle neu?
Mit der nun seit zwei Jahren dahinduempelnden DSG-Novelle bestuende 
die Chance, die Aufsichts- und Beschwerdeagenden fuer 
Datenschutzverletzungen neu und ueberzeugend zu regeln. Leider geht 
die Novelle in eine andere Richtung. Beschwerdemoeglichkeiten sollen 
weiter verbuerokratisiert werden, die Taetigkeit der 
Kommissionsmitglieder wird gesetzlich als Nebenjob definiert, mit all 
den daraus resultierenden Unvereinbarkeiten und Befangenheiten durch 
die Taetigkeit im Hauptberuf. Weiterhin soll das vom Bundeskanzler 
entsandte Mitglied eine fuehrende Rolle spielen. An eine ausreichende 
personelle und finanzielle Ausstattung ist nicht gedacht.
Loesung der Datenschutzaufsicht ueberfaellig
Die Mitglieder der heutigen Kommission werden von Behoerden und 
Interessensvertretungen wie AK und WKO entsandt, bei denen 
Datenschutzanliegen oft nur einen Nebenaspekt darstellen und bei denen 
die Absicherung der eigenen Interessen im Vordergrund steht. Statt der 
unbeweglichen und nur sehr selten tagenden "Datenschutzkommission" aus 
sechs Mitgliedern sollte die Datenschutzaufsicht und Ombudstaetigkeit 
durch eine vollzeitlich taetige Persoenlichkeit, einem engagierten 
Datenschutzbeauftragten erfolgen, der schon langjaehrige Erfahrung mit 
Beratung und Hilfestellung hat.
Diesem Datenschutzbeauftragten sollte ein Stab von zumindest 40-50 
qualifizierten Mitarbeitern beigestellt werden. Damit wuerde 
Oesterreich gerade den EU-Schnitt erfuellen. Der Datenschutzstab waere 
trotzem nicht einmal halb so gross wie der von der 
Telekom-Aufsichtsbehoerde, die nur eine Handvoll Telefon- und 
Internetanbieter betreuen muessen.
Dieser Datenschutzbeauftragte, Berichtspflicht und Aufsicht sollten 
direkt dem Nationalrat unterstellt werden.
(ARGE DATEN/gek.)
Quelle: 
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=46400jpw
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