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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 10. November 2009; 18:55
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Recht/Prozesse/OOe:
> Unendliche Geschichte Mai-Demo
"Es kann doch nicht sein, dass man von der Seite auf einen Inspektor 
zugeht und ihn bedraengt." Sagte laut "Standard" ein Polizeibeamter 
beim Gerichtsprozess gegen Rainer Zendron. Zendron war beschuldigt 
worden, einen Polizisten bei der Linzer 1.Mai-Demo mit der Faust 
geschlagen zu haben. Der Ausspruch fiel, als dem Richter sichtlich 
klar wurde, dass die Aussagen der Polizei so nicht ganz richtig sein 
koennen, und der Beamte verzweifelt nach einer Rueckzugsposition 
suchen musste.
Der Freispruch fuer Zendron fiel trotzdem nur "im Zweifel", weil der 
Richter begruendete, dass ein Urteil nicht erfolgen koenne, weil 
dieses "Tohuwabohu" heute nicht mehr zu klaeren sei -- was den Beamten 
wohl auch recht war, weil sie ansonsten ja vielleicht wegen 
Falschaussage belangbar gewesen waeren.
Die Ermittlungen des "Bueros fuer interne Angelegenheiten" der Polizei 
(BIA) gehen laut Indymedia zwar nicht so flott voran, aber es tut sich 
angeblich schon etwas. Zwei der DemoteilnehmerInnen sollen bereits als 
Zeugen einvernommen worden sein.
Waehrend im Laufe der Prozesse die Behauptung, der Polizeieinsatz 
waere erfolgt, um das Vermummungsverbot durchzusetzen, immer mehr ins 
Wankien geraet, flatterte indes Leo Furtlehner von der KPOe als 
Anzeiger der Demonstration eine Strafverfuegung ins Haus. Inhalt: Er 
habe "nicht fuer die Wahrung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der 
Ordnung in der Versammlung gesorgt, da an der Versammlung Personen 
teilgenommen haben, die ihre Gesichtszuege durch Kapuzen, 
Sonnenbrillen und Staubmasken verhuellt haben, um ihre Wiedererkennung 
zu verhindern." Furtlehner schrieb postwendend eine Einspruch mit der 
Begruendung, das auf allen greifbaren Photos der Versammlung keine 
Vermummungen sichtbar gewesen waeren.
(akin)
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