**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 10. November 2009; 18:55
**********************************************************

Recht/Prozesse/OOe:

> Unendliche Geschichte Mai-Demo

"Es kann doch nicht sein, dass man von der Seite auf einen Inspektor
zugeht und ihn bedraengt." Sagte laut "Standard" ein Polizeibeamter
beim Gerichtsprozess gegen Rainer Zendron. Zendron war beschuldigt
worden, einen Polizisten bei der Linzer 1.Mai-Demo mit der Faust
geschlagen zu haben. Der Ausspruch fiel, als dem Richter sichtlich
klar wurde, dass die Aussagen der Polizei so nicht ganz richtig sein
koennen, und der Beamte verzweifelt nach einer Rueckzugsposition
suchen musste.

Der Freispruch fuer Zendron fiel trotzdem nur "im Zweifel", weil der
Richter begruendete, dass ein Urteil nicht erfolgen koenne, weil
dieses "Tohuwabohu" heute nicht mehr zu klaeren sei -- was den Beamten
wohl auch recht war, weil sie ansonsten ja vielleicht wegen
Falschaussage belangbar gewesen waeren.

Die Ermittlungen des "Bueros fuer interne Angelegenheiten" der Polizei
(BIA) gehen laut Indymedia zwar nicht so flott voran, aber es tut sich
angeblich schon etwas. Zwei der DemoteilnehmerInnen sollen bereits als
Zeugen einvernommen worden sein.

Waehrend im Laufe der Prozesse die Behauptung, der Polizeieinsatz
waere erfolgt, um das Vermummungsverbot durchzusetzen, immer mehr ins
Wankien geraet, flatterte indes Leo Furtlehner von der KPOe als
Anzeiger der Demonstration eine Strafverfuegung ins Haus. Inhalt: Er
habe "nicht fuer die Wahrung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der
Ordnung in der Versammlung gesorgt, da an der Versammlung Personen
teilgenommen haben, die ihre Gesichtszuege durch Kapuzen,
Sonnenbrillen und Staubmasken verhuellt haben, um ihre Wiedererkennung
zu verhindern." Furtlehner schrieb postwendend eine Einspruch mit der
Begruendung, das auf allen greifbaren Photos der Versammlung keine
Vermummungen sichtbar gewesen waeren.
(akin)


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin