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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. September 2009; 18:32
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Asyl:
> Happy End fuer Liebende
Wenn es nach Fekter geht, darf das bald nicht mehr sein...
Natia ist aus Georgien nach Oesterreich gefluechtet, weil Giorgi hier 
als anerkannter Fluechtling lebt. Sie ist Kinderpsychologin, er 
Zahnarzt. Er wurde aus politischen Gruenden verfolgt. Sie kannten und 
liebten einander schon in der Heimat, wurden aber durch seine Flucht 
getrennt. Spaeter trafen sie sich ein paarmal in der Tuerkei. Natia 
wurde schwanger. Ihre Eltern lehnten die Beziehung ab. Sie bekam (mit 
viel Glueck) ein Visum fuer die Niederlande, reiste mit dem Flugzeug 
nach Wien und stieg hier aus.
Sie wollten gleich einen Termin beim Standesamt. Aber das ging nicht 
so schnell. Natias Visum lief ab. Irgend jemand muss sie denunziert 
haben, sie wurde in Schubhaft genommen, stellte sofort einen 
Asylantrag und wurde entlassen. Erst eine Woche spaeter fand die 
Hochzeit auf dem Standesamt statt.
Waere die Reihenfolge umgekehrt gewesen (erst Hochzeit, dann 
Asylantrag), dann haette es kein Problem gegeben. Natia haette die 
"weisse Karte" bekommen und waere zum Verfahren zugelassen worden. 
Aber so nicht...
Das Asylamt erliess einen "Dublin"-Bescheid: Ausweisung in die 
Niederlande. Obwohl Natia schwanger war. Und obwohl das Gesetz 
vorsieht, dass das Kind nach seiner Geburt "gleichen Schutz" wie sein 
Vater, seine Mutter wiederum "gleichen Schutz" wie das Kind (naemlich 
Asyl!) erhaelt: eine "Kettenerstreckung", so nennt man das.
Dieser Ausweisungsbescheid war also reine Sekkatur. Natia sollte auf 
Staatskosten in die Niederlande abgeschoben werden, dort bis zur 
Geburt des Kindes warten und dann bei der oesterreichischen Botschaft 
die Erlaubnis zur Rueckkehr zu ihrem Mann beantragen. Was angesichts 
der Traegheit oesterreichischer Aemter ziemlich lange gedauert haette.
In einer Stellungnahme wies ich das Asylamt darauf hin, dass es dem 
Grundsatz einer sparsamen Verwaltung verpflichtet ist. Daher habe es 
die Kosten fuer den Steuerzahler gering zu halten. Dazu stehe die 
geplante Hin- und Herschiebung der Mutter und ihres (noch ungeborenen) 
Kindes in Widerspruch.
Das Asylamt schrieb, meine Sorge um den Steuerzahler sei "an sich 
loeblich", meine "Ueberlegungen" ueber den Asylanspruch, den Mutter 
und Kind nach dessen Geburt von seinem Vater erwerben, "moegen an sich 
Geltung haben, jedoch erst, wenn das Kind zur Welt gekommen ist".
Bis dahin muesse die Mutter jedenfalls fort. Giorgi koenne ja auch 
einstweilen in die Niederlande ziehen... Dass die oesterreichische 
Asylberechtigung dort leider nicht gilt, dass er dort auch nicht 
arbeiten darf, dass inzwischen niemand seine Miete zahlt und er die 
Wohnung verlieren wuerde - einerlei!
Der Asylgerichtshof erkannte meiner Beschwerde (in der ich eine 
massive Verletzung des Grundrechts aller drei Beteiligten - Mutter, 
Vater und ungeborenes Kind - auf Achtung ihres Familienlebens geltend 
machte) die aufschiebende Wirkung zu und wartete sodann 
dankenswerterweise die Geburt des Kindes ab.
Wie im Gesetz vorgesehen, erhielt das Baby sofort den gleichen Schutz 
wie Giorgi, und Natia wenige Tage spaeter den gleichen Schutz wie ihr 
Kind.
Happy end fuer alle drei. In Zukunft wuerde es nicht mehr so leicht 
gehen. Polizeiministerin Fekter hat naemlich einen Gesetzentwurf 
vorgelegt, der "Kettenerstreckungen" untersagt. Waere Fekters Gesetz 
schon in Kraft, haette zwar das Kind Asyl erhalten, Natia aber nicht.
Also bliebe das Kind beim Vater, Natia muesste alleine in Holland 
warten, bis sie vielleicht ein Visum fuer Oesterreich erhaelt.... Eine 
von vielen Absurditaeten in Fekters neuem Gesetz.
*Michael Genner, Obmann von Asyl in Not*
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