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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. September 2009; 18:32
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Asyl:

> Happy End fuer Liebende

Wenn es nach Fekter geht, darf das bald nicht mehr sein...


Natia ist aus Georgien nach Oesterreich gefluechtet, weil Giorgi hier
als anerkannter Fluechtling lebt. Sie ist Kinderpsychologin, er
Zahnarzt. Er wurde aus politischen Gruenden verfolgt. Sie kannten und
liebten einander schon in der Heimat, wurden aber durch seine Flucht
getrennt. Spaeter trafen sie sich ein paarmal in der Tuerkei. Natia
wurde schwanger. Ihre Eltern lehnten die Beziehung ab. Sie bekam (mit
viel Glueck) ein Visum fuer die Niederlande, reiste mit dem Flugzeug
nach Wien und stieg hier aus.

Sie wollten gleich einen Termin beim Standesamt. Aber das ging nicht
so schnell. Natias Visum lief ab. Irgend jemand muss sie denunziert
haben, sie wurde in Schubhaft genommen, stellte sofort einen
Asylantrag und wurde entlassen. Erst eine Woche spaeter fand die
Hochzeit auf dem Standesamt statt.

Waere die Reihenfolge umgekehrt gewesen (erst Hochzeit, dann
Asylantrag), dann haette es kein Problem gegeben. Natia haette die
"weisse Karte" bekommen und waere zum Verfahren zugelassen worden.
Aber so nicht...
Das Asylamt erliess einen "Dublin"-Bescheid: Ausweisung in die
Niederlande. Obwohl Natia schwanger war. Und obwohl das Gesetz
vorsieht, dass das Kind nach seiner Geburt "gleichen Schutz" wie sein
Vater, seine Mutter wiederum "gleichen Schutz" wie das Kind (naemlich
Asyl!) erhaelt: eine "Kettenerstreckung", so nennt man das.

Dieser Ausweisungsbescheid war also reine Sekkatur. Natia sollte auf
Staatskosten in die Niederlande abgeschoben werden, dort bis zur
Geburt des Kindes warten und dann bei der oesterreichischen Botschaft
die Erlaubnis zur Rueckkehr zu ihrem Mann beantragen. Was angesichts
der Traegheit oesterreichischer Aemter ziemlich lange gedauert haette.

In einer Stellungnahme wies ich das Asylamt darauf hin, dass es dem
Grundsatz einer sparsamen Verwaltung verpflichtet ist. Daher habe es
die Kosten fuer den Steuerzahler gering zu halten. Dazu stehe die
geplante Hin- und Herschiebung der Mutter und ihres (noch ungeborenen)
Kindes in Widerspruch.

Das Asylamt schrieb, meine Sorge um den Steuerzahler sei "an sich
loeblich", meine "Ueberlegungen" ueber den Asylanspruch, den Mutter
und Kind nach dessen Geburt von seinem Vater erwerben, "moegen an sich
Geltung haben, jedoch erst, wenn das Kind zur Welt gekommen ist".
Bis dahin muesse die Mutter jedenfalls fort. Giorgi koenne ja auch
einstweilen in die Niederlande ziehen... Dass die oesterreichische
Asylberechtigung dort leider nicht gilt, dass er dort auch nicht
arbeiten darf, dass inzwischen niemand seine Miete zahlt und er die
Wohnung verlieren wuerde - einerlei!

Der Asylgerichtshof erkannte meiner Beschwerde (in der ich eine
massive Verletzung des Grundrechts aller drei Beteiligten - Mutter,
Vater und ungeborenes Kind - auf Achtung ihres Familienlebens geltend
machte) die aufschiebende Wirkung zu und wartete sodann
dankenswerterweise die Geburt des Kindes ab.

Wie im Gesetz vorgesehen, erhielt das Baby sofort den gleichen Schutz
wie Giorgi, und Natia wenige Tage spaeter den gleichen Schutz wie ihr
Kind.

Happy end fuer alle drei. In Zukunft wuerde es nicht mehr so leicht
gehen. Polizeiministerin Fekter hat naemlich einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der "Kettenerstreckungen" untersagt. Waere Fekters Gesetz
schon in Kraft, haette zwar das Kind Asyl erhalten, Natia aber nicht.

Also bliebe das Kind beim Vater, Natia muesste alleine in Holland
warten, bis sie vielleicht ein Visum fuer Oesterreich erhaelt.... Eine
von vielen Absurditaeten in Fekters neuem Gesetz.

*Michael Genner, Obmann von Asyl in Not*



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