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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. April 2009; 17:16
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  Frankreich:
  
  > Nato Gipfel: Haftstrafen nach Schnellverfahren
  
  Im Zuge der Proteste gegen den Nato Gipfel in Strassburg wurden fast 
  300 Menschen in Gewahrsam genommen und dutzende zum Teil schwer 
  verletzt. Zwei Deutsche sind am Montag, den 6.4. in Schnellverfahren 
  zu jeweils sechs Monaten ohne Bewaehrung und fuenf Jahren 
  Einreiseverbot, sowie einer zu drei Monaten auf Bewaehrung und fuenf 
  Jahren Einreiseverbot verurteilt worden. In den Schnellverfahren gab 
  es keine Beweisaufnahme und somit keine Chance, die Vorwuerfe gegen 
  die Angeklagten zu entkraeften. Gegen neun weitere Gefangene wird es 
  in den naechsten Wochen Prozesse geben.
  
  Bereits im Vorfeld hatte der der derzeitige franzoesische Praesident 
  und Mitausrichter des Nato Gipfels Nicolas Sarkozy schwerste Strafen 
  fuer jene gefordert, die "mit Aexten und Eisenstangen fuer den 
  Weltfrieden demonstrieren". Das Mitfuehren genau dieser Gegenstaende 
  wurden am Tag darauf den Angeklagten vorgeworfen. Allerdings koennen 
  auch Verletzungen der Strassenverkehrsordnung in Frankreich unter 
  Umstaenden zu strafgerichtlicher Verfolgung fuehren.
  
  Das im franzoesischen Strafrecht moegliche Schnellverfahren kann 
  eigentlich nur bei ausdruecklicher Zustimmung durch den Beschuldigten 
  zur Anwendung kommen. Beschuldigte koennen aber oft leicht mit der 
  Bedrohung durch U-Haft zu dieser Zustimmung gebracht werden. 
  Allerdings fallen die Strafen vor diesen Schnellgerichten meist hoeher 
  aus als in vergleichbaren Faellen vor ordentlichen Gerichten mit 
  besseren Beschuldigtenrechten.
  
  Zeugen gesucht