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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. April 2009; 17:16
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Frankreich:
> Nato Gipfel: Haftstrafen nach Schnellverfahren
Im Zuge der Proteste gegen den Nato Gipfel in Strassburg wurden fast
300 Menschen in Gewahrsam genommen und dutzende zum Teil schwer
verletzt. Zwei Deutsche sind am Montag, den 6.4. in Schnellverfahren
zu jeweils sechs Monaten ohne Bewaehrung und fuenf Jahren
Einreiseverbot, sowie einer zu drei Monaten auf Bewaehrung und fuenf
Jahren Einreiseverbot verurteilt worden. In den Schnellverfahren gab
es keine Beweisaufnahme und somit keine Chance, die Vorwuerfe gegen
die Angeklagten zu entkraeften. Gegen neun weitere Gefangene wird es
in den naechsten Wochen Prozesse geben.
Bereits im Vorfeld hatte der der derzeitige franzoesische Praesident
und Mitausrichter des Nato Gipfels Nicolas Sarkozy schwerste Strafen
fuer jene gefordert, die "mit Aexten und Eisenstangen fuer den
Weltfrieden demonstrieren". Das Mitfuehren genau dieser Gegenstaende
wurden am Tag darauf den Angeklagten vorgeworfen. Allerdings koennen
auch Verletzungen der Strassenverkehrsordnung in Frankreich unter
Umstaenden zu strafgerichtlicher Verfolgung fuehren.
Das im franzoesischen Strafrecht moegliche Schnellverfahren kann
eigentlich nur bei ausdruecklicher Zustimmung durch den Beschuldigten
zur Anwendung kommen. Beschuldigte koennen aber oft leicht mit der
Bedrohung durch U-Haft zu dieser Zustimmung gebracht werden.
Allerdings fallen die Strafen vor diesen Schnellgerichten meist hoeher
aus als in vergleichbaren Faellen vor ordentlichen Gerichten mit
besseren Beschuldigtenrechten.
Zeugen gesucht