**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Maerz 2009; 19:42
**********************************************************

Initiativen/Soziales:

> Wenig unterstuetzte (Kultur-)Arbeitskraefte

In einer Petition wenden sich der Dachverband der Filmschaffenden, die
IG Freie Theaterarbeit, der Kulturrat Oesterreich und einige
Gewerkschaftsstellen an Kulturministerin Schmied und Sozialminister
Hundstorfer, um ihren Unmut ueber neue Regelungen in der
Arbeitslosenversicherung zu aeussern. Vor allem die seit 1.Februar
geltende AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskraefte
unterstuetzen" ist den unterzeichnenden Organisationen ein Dorn im
Auge. Diese Richtlinie nehme -- Verbindung mit anderen Bestimmungen --
ueberhaupt keine Ruecksicht auf die sehr prekaere Arbeitssituation von
KuenstlerInnen (speziell im Bereich von Film und Theater), von denen
kaum jemand ueber einen laengeren Zeitraum fest angestellt sei: "Die
Ergebnisse der Studie ,Zur sozialen Lage der Kuenstlerinnen und
Kuenstler in Oesterreich' des BMUKK belegen eindeutig (Seite 54 ff),
dass zwischen 11,3 % (Theater) und 32,4 % (Film) der KuenstlerInnen
tageweise beschaeftigt werden ... . Durchgehend beschaeftigt zu werden
in einem Zeitraum zwischen 1 und 3 Monaten gelingt lediglich 24,4 %
(Theater) und 26,5 % (Film) der KuenstlerInnen." Und: "Im Bereich des
Films arbeiten 40,7 % ausschliesslich selbststaendig, 57,6 % in
gemischten Arbeitsverhaeltnissen und lediglich 1,7 % der
KuenstlerInnen ausschliesslich angestellt." Derlei
Beschaeftigungsverhaeltnisse fuehrten aber bei den geltenden
Vorschriften immer wieder zu ungerechtfertigten Verlusten von
Leistungen, so die Petition.

Die -- fuer Uneingeweihte nur schwer verstaendliche, da ein sehr
spezifisches Problem behandelnde -- Petition ist nachzulesen unter:
http://kulturrat.at/agenda/ams/petition09



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin