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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Februar 2009; 16:21
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Polizei/Kommentar:
> Notwendige Verwechslung
Drei Polizisten in Zivil stuerzten sich auf einen dunkelhaeutigen
Lehrer und verpruegelten ihn, sodass er mit Prellungen unter anderem
der Wirbelsaeule ins Spital gebracht werden musste. Dann stellte sich
heraus, dass sie den Falschen misshandelt hatten und die Polizeioberen
entschuldigten sich. So quasi: "Sorry, aber ihr Neger schauts ja alle
gleich aus." So haben sie es natuerlich nicht formuliert, aber darauf
laeuft es hinaus.
Aber eigentlich ist diese Verwechslung das Einzige, wofuer sich die
Polizei nicht haette entschuldigen muessen -- denn nur dadurch wurde
die Brutalitaet unserer Polizei (das BZOe nannte das in einer
Aussendung "Eigensicherung") wieder einmal thematisiert. Waere der
Lehrer wirklich der gesuchte Drogendealer gewesen, haette kein Hahn
danach gekraeht, dass der nach seiner Verhaftung krankenhausreif
gewesen waere. Ins Krankenhaus waere er wahrscheinlich nicht einmal
gekommen, sondern man haette den Verletzten einfach in seine Zelle
gesteckt -- schliesslich sind ein paar Prellungen bei so einem ja nun
wirklich nicht der Rede wert. Wirbelsaeulenverletzung? Ach, wenn so
einer in der Zelle krepiert, war es ein ungeklaerter Ungluecksfall.
Und es ist dann schon auch praktisch, wenn er nie von einem
unabhaengigen Arzt untersucht worden ist.
Darum geht es! Es darf nicht die Frage sein, ob der Misshandelte ein
Verwechslungsopfer, ein Dealer aus Notlage oder ein ebensolcher aus
Gier ist. Die Frage ist: Was darf die Polizei? Fuer die
Kriminalisierung von Rauschdrogen, die das ganze Elend des
Drogenhandels erst erzeugt, kann der einzelne Beamte nichts. Nicht
einmal unsere Polizeiministerin kann etwas dafuer -- ausnahmsweise.
Aber fuer die Durchfuehrung dieses Arbeitsauftrags, dafuer koennen sie
sehr wohl etwas. Und es ist eine Schande, dass von den etablierten
Parteien nur den Gruenen auffaellt, dass zu Beamtshandelte nicht zu
Misshandelten werden duerfen.
Der Unterschied zwischen einer Demokratie und einem Polizeistaat liegt
genau darin -- wie geht der Staat mit seinen "Rechtsunterworfenen" um?
Wieso ist es so wenig interessant, wenn Menschen waehrend einer
Amtshandlung oder in Staatsgewahrsam derartiges erleiden muessen? Hie
und da, wenn Polizei oder Justizwache es gar zu arg treiben und ein
Delinquent bloederweise stirbt, wird das ein Thema, wenn auch zumeist
kein sonderlich grosses. Aber ein paar Hiebe, ach, so eine gesunde
Watschen hat doch noch niemand geschadet. Demonstranten in einem
Kessel stundenlang im Eisregen stehen zu lassen; ach, die jungen Leute
halten das schon aus. Einen Menschen am Bahnsteig unter den Augen der
Fahrgaeste bis auf die Unterhose auszuziehen, um ihn nach Drogen zu
durchsuchen; das tut dem doch nicht weh. Wenn man nur darauf achtet,
dass der Beamtshandelte kein anerkanntes Mitglied der Gesellschaft ist
und einen guten Rechtsanwalt hat, dann ist das schon ganz okay. Die
Politik und die Kronenzeitung unterstuetzen das ja sogar.
Da liegt der Skandal! Auch wenn ich es niemanden wuenschen moechte:
Nur solche Verwechslungen lassen mich hoffen, dass sich doch noch was
aendert. Schlimm, wenn man sonst keine anderen Hoffnungen mehr hat.
-br-
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