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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Februar 2009; 16:19
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Recht/Arbeit/Soziales

> Alleinerzieherin kuendigt "Mini-Job": Notstandshilfe weg

Von dem Einkommen, das sie fuer einen Job mit zwoelf Wochenstunden
bekam, konnten eine alleinerziehende Mutter und ihr Sohn nicht leben.
Deshalb kuendigte die Frau. Prompt wurde ihr fuer vier Wochen die
Notstandshilfe gestrichen. Die Arbeiterkammer OOe legte Beschwerde
beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Die Frau hatte Notstandshilfe bezogen und war daneben voellig legal
einer geringfuegigen Beschaeftigung nachgegangen. Als sie mit ihrem
Einkommen die Geringfuegigkeitsgrenze knapp ueberschritt, fiel der
Notstandshilfe-Bezug weg. Weil die Frau von dem Zwoelf-Stunden-Job
alleine nicht leben konnte, ihr Arbeitgeber einer Stundenaufstockung
aber nicht zustimmte, beendete sie das Dienstverhaeltnis.

Daraufhin strich ihr das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe fuer
vier Wochen, weil sie das Dienstverhaeltnis selbst geloest hatte.

Seit dem vergangenen Jahr ist im Arbeitslosenversicherungsrecht klar
geregelt, dass ein Beschaeftigungsverhaeltnis mit weniger als 20
Wochenstunden keine zumutbare Beschaeftigung darstellt. Wer eine
solche "unzumutbare" Beschaeftigung nicht annimmt, dem darf das
Arbeitsmarktservice nicht das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe
streichen. Folglich koenne nach Meinung der AK auch bei Loesung eines
solchen Arbeitsverhaeltnisses keine Leistungssperre verhaengt werden.

Fast ein Viertel jener oesterreichweit 84.000 Menschen, die eine
Teilzeitarbeit mit weniger als zwoelf Wochenstunden haben, ist
armutsgefaehrdet. 85 Prozent dieser Menschen mit so einem prekaeren
Arbeitsverhaeltnis sind Frauen. Besonders bei Alleinerzieherinnen
wirkt sich dieses geringe Einkommen dramatisch aus. Oft mangelt es
auch an bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen, um eine
Arbeitsstelle mit einem hoeheren Stundenausmass annehmen zu koennen.
(AK OOe/bearb.)


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