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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 11. Februar 2009; 02:47
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Ganz rechts:
> Stocker-Verlag verliert Prozess gegen Mayday
Mayday2000 Graz berichtet
Im Maerz 2007 hatte der Leopold Stocker Verlag erneut wegen
Veroeffentlichungen von Mayday 2000 geklagt, die sich kritisch mit der
Verlagspolitik befassten. Nun hat das Grazer Landesgericht fuer
Zivilrechtssachen die Klage abgewiesen und das rechtsaussen
Unternehmen dazu verurteilt, die gesamten Verfahrenskosten zu
uebernehmen. Es war dies bereits insgesamt der dritte Prozess und die
fuenfte Klage, die Geschaeftsfuehrer Wolfgang Dvorak-Stocker in
Zusammenhang mit Publikationen der Gruppe Mayday seit 2004 angestrengt
hatte. Jedes Verfahren hatte er verloren.
Diesmal hatte Dvorak-Stocker wegen eines E-Mails geklagt, das
AktivistInnen von Mayday 2006 an die VerlagsmitarbeiterInnen
verschickt und worin sie die Verlagspolitik kritisiert hatten. Der
Geschaeftsfuehrer behauptete faelschlicherweise, dieses E-Mail sei
auch im Internet veroeffentlicht worden und reichte Klage gegen den
Provider der Homepage auf Widerruf und Unterlassung ein. Der
Streitwert wurde - wie schon in den vorherigen Verfahren - mit 30 000
Euro sehr hoch angesetzt. Im Laufe des Prozesses stellte sich
allerdings heraus, dass keine Zeile dieses Mails je im Internet zu
lesen war, was am Ende sogar der Klaeger selbst einraeumte. Nun
aenderte der Verlag seine Taktik und legte dem Gericht zwei
Flugblaetter vor, die nun tatsaechlich seit Jahren auf der Homepage
von Mayday zu finden sind und in denen der Stocker Verlag fuer seine
rechtsextremen Publikationen kritisiert wird. Dvorak-Stocker beklagte,
dass Mayday einen rechtsextremen Autor, der bis 2001 vom Stocker
Verlag betreut wurde, darin als Beispiel fuer seine Verlagspolitik
"seit den 80er Jahren" anfuehrt, ohne den Zusatz hinzuzufuegen, dass
besagter Rechtsextremist seit eben 2001 nicht mehr bei Stocker
erscheint.
Das Gericht urteilte nun in zweifacher Hinsicht zu unseren Gunsten:
Zum einen enthalte der Flugblatttext keine unwahren Behauptungen. Auch
ohne den vom Verlag gewuenschten Zusatz sei der Flyer keineswegs so zu
verstehen, dass besagter Autor sich auch aktuell noch im
Verlagsprogramm befinde, wie der Verlag unterstellte. Selbst wenn
jedoch ein/e Leser/in zu dieser Interpretation gelangen sollte, so
liege damit keine offensichtliche Rechtsverletzung vor, fuer die ein
Provider haftet. Die Klage des Stocker Verlags wurde daher zur Gaenze
abgewiesen.
Wir bedanken uns herzlich bei allen, die es uns durch Spenden und
andere Unterstuetzung ermoeglicht haben, diesen Prozess zu fuehren!
Und wir hoffen, dass sich irgendwann einmal sogar Wolfgang
Dvorak-Stocker damit abfindet, dass Kritik an einer rechtsaussen
Verlagspolitik sich nicht durch gerichtliche Klagen zum Schweigen
bringen laesst. ###
Kontakt:
MayDay2000 Graz
Post: Postfach 466, 8011 Graz
Netz: http://mayday.antifa.net
Email: mayday-graz{AT}gmx.at
Support: Sparbuch Nr. 32 22 61 85, BLZ 38 000,
Bezeichnung "MayDay2000 Graz"
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