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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Jaenner 2009; 23:02
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EU:
> Huerden fuer Volksbegehren
Das "Europaeische Volksbegehren" war in der Werbung fuer den 
EU-Vertrag immer sehr beliebt. Jetzt zeigt sich, dass dieses 
Instrument noch laecherlicher werden koennte als unser 
Volksbegehrensrecht hierzulande. Denn obwohl das EUV nach wie vor 
nicht Rechtskraft besitzt, bastelt man in Bruessel schon an dessen 
formeller Ausgestaltung.
Im EUV steht nicht viel mehr, als dass eine Million Unterschriften in 
"einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" fuer ein erfolgreiches 
Volksbegehren noetig seien. Die Vorschlaege des EU-Parlaments dazu 
sehen nicht gerade nach grossem Demokratiewillen aus. Laut der 
"Initiative fuer das Europaeische Buergerbegehren" sieht der 
Standpunkt des zustaendigen EP-Ausschusses so aus: Die Kommission muss 
vorab die Zulaessigkeit eines VBs pruefen, wobei die Regierungen der 
Mitgliedsstaaten ein Einspruchsrecht haben. Und dann muessen nicht nur 
ingesamt eine Million, sondern in einem Viertel der Mitgliedsstaaten 
zumindest jeweils 0,2% der Wahlberechtigten ihre 
Unterstuetzungserklaerung leisten -- d.h. die Kampagne muss in 
mindestens 7 EU-Laendern gefuehrt werden. Dass diese Kapazitaeten kaum 
vorhanden sind, beweist das von der Initiative angefuehrte Beispiel 
der Gensaat-Kampagne. Greenpeace, eine der wenigen internationalen 
NGOs, die ueberhaupt die Ressourcen fuer eine europaweite Kampagne 
hat, sammelte in einer Art informellen Volksbegehren eine Million 
Unterschriften -- doch die vorgeschlagenen Kriterien haette dieses 
Begehren nicht erfuellt.
Dazu kommt, dass starke Minderheiten im Ausschuss der Meinung sind, 
dass EU-Vertragsbestandteile gar nicht Gegenstand eines solchen 
Begehrens sein koennten, und dass zum Sammeln der Unterschriften 6 
Monate ausreichend sein muessten.
Nota bene: Das sind die Vorschlaege des an sich noch eher demokratisch 
gesinnten EP-Ausschusses. Der Rat, bei dem die Gesetzesinitiative 
liegt, hat sich dazu noch gar nicht geaeussert. Gegenstand der 
Verhandlung zwischen EP und Rat duerfte also eine weitaus schaerfere 
Version der Ausgestaltungsregeln fuer das Volksbegehren werden.
Sollte aber wider Erwarten ein Volksbegehren nach Inkrafttreten von 
EUV und Durchfuehrungsbestimmungen doch all diese Huerden genommen 
haben, winkt als Belohnung nur, dass sich die Kommission mit dem 
Volksbegehren befassen muss -- und es aehnlich wie bei uns in Bagdad 
das Parlament -- als irrelevant ad acta legen wird.
-br-
Weitere Infos:
http://www.eu-buergerbegehren.org
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