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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Jaenner 2009; 22:30
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Arbeit/Demokratie/Glosse:

> AK-Wahlen sind demokratisch?

Auch die AK ein Gremium in das schwer "Farbe" zu bringen ist

In den diesen Tagen startet in Salzburg und Vorarlberg die Runde der
AK-Wahlen - denen bis Mai 2009 die Wahlen der restlichen
Laenderkammern folgen. Wahlen gehoeren zur Demokratie, ist aber das
AK-Wahlrecht auch demokratisch? Hier einige Punkte um sich selbst ein
Bild machen zu koennen:

Punkt Eins, wer kann waehlen: Unabhaengig vom Alter - mit wenigen
Ausnahmen alle ArbeitnehmerInnen - kurios dabei die Ausnahmen:
Beschaeftigte in Apotheken oder in landwirtschaftlichen Betrieben sind
nicht AK-zugehoerig, sie zaehlen zur Apotheker-, bzw. Bauernkammer.
Und wer in der Hoheitsverwaltung seine Broetchen verdient, der hat
keine gesetzliche Vertretungskoerperschaft. PensionistInnen wiederum
werden von der AK vertreten, duerfen aber nicht mitwaehlen.
Wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, Beschaeftigte mit prekaeren
Arbeitsverhaeltnissen, Lehrlinge, KarenzgeldbezieherInnen und Zivil-
und Praesenzdiener. Dieses Wahlrecht ist aber nur von theoretischer
Natur, da diese KollegInnen nicht automatisch in die WaehlerInnenliste
aufgenommen werden und sich selbst in diese hineinreklamieren muessen.

Punkt Zwei, wer kann gewaehlt werden: Hier ist das AK-Wahlrecht
wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Das passive Wahlrecht besteht
erst, wenn der/die WahlwerberIn am Stichtag 19 Jahre alt ist. In der
Verfassung ist das passive Wahlrecht fuer EU- und Nationalratswahl bei
18 am Wahltag festgelegt und die Wahlordnungen der neun Landtagswahlen
duerfen verfassungsrechtlich die BuergerInnen nicht schlechter stellen
als bei der Nationalratswahl. Waere dies nicht analog bei den
viertgroessten Wahlen, den AK-Wahlen, anzuwenden?

Punkt Drei, wer kann kandidieren: Hier ist eine finanzielle und eine
organisatorische Huerde eingebaut. Wer in ganz Oesterreich antreten
will, braucht neun Mal 510 Euro und neun Mal 300
Unterstuetzungsunterschriften. Letztere koennen auch durch jeweils
fuenf KammerraetInnen ersetzt werden. Massive Ungleichbehandlung, denn
sind fuenf KammerraetInnen gleich viel wert, wie 300 Kammermitglieder?
Und, warum wird bei den Unterstuetzungserklaerungen nicht wie bei der
Groesse der Vollversammlungen auf die Anzahl der Wahlberechtigten
Ruecksicht genommen? Nur ein Vergleich: im Burgenland muessen 10
Prozent der KammerraetInnen eine Kandidatur unterstuetzen, in Wien nur
ein Viertel davon.

Punkt Vier, die Briefwahl: Briefwahl ist ohnehin schon
demokratiepolitisch fragwuerdig, da der Manipulation Tuer und Tor
offen steht. Der OeAAB in Vorarlberg geht noch weiter: in tausend
Betrieben werden die Wahlunterlagen nicht den WaehlerInnen, sondern
deren Firmenboss zugesandt. In einem Rechtsgutachten spricht der
Innsbrucker Univ.-Prof. Dr. Karl Weber von "weit groesseren
Manipulations- und Missbrauchsmoeglichkeiten".

Punkt Fuenf der Umgang mit wahlwerbenden Gruppen: Von den
Laenderkammern wird gerade soviel getan, dass eben noch der
Wahlordnung genuege getan wird. Hier das Beispiel Tirol: Seit drei
Monaten gibt die AK die Tiroler Arbeiterzeitung heraus, in den ersten
drei Nummern stand nicht viel anderes als
Praesidentschafts-Hofberichterstattung. Als Feigenblatt duerfen die in
der Kammer vertretenen Fraktionen auf unattraktivem Platz kurz zu
einem vorgegebenen Thema Stellung beziehen. Alle anderen werden ganz
ausgeschlossen.
(Josef Stingl auf der GLB-Homepage)

J. St. ist Koch und Betriebsrat in Innsbruck, GLB-Landessprecher und
Spitzenkandidat bei der Arbeiterkammerwahl 2009 in Tirol
Quelle: http://news.glb.at/news/article.php/20090123154136935



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