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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Jaenner 2009; 22:30
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Arbeit/Demokratie/Glosse:
> AK-Wahlen sind demokratisch?
Auch die AK ein Gremium in das schwer "Farbe" zu bringen ist
In den diesen Tagen startet in Salzburg und Vorarlberg die Runde der 
AK-Wahlen - denen bis Mai 2009 die Wahlen der restlichen 
Laenderkammern folgen. Wahlen gehoeren zur Demokratie, ist aber das 
AK-Wahlrecht auch demokratisch? Hier einige Punkte um sich selbst ein 
Bild machen zu koennen:
Punkt Eins, wer kann waehlen: Unabhaengig vom Alter - mit wenigen 
Ausnahmen alle ArbeitnehmerInnen - kurios dabei die Ausnahmen: 
Beschaeftigte in Apotheken oder in landwirtschaftlichen Betrieben sind 
nicht AK-zugehoerig, sie zaehlen zur Apotheker-, bzw. Bauernkammer. 
Und wer in der Hoheitsverwaltung seine Broetchen verdient, der hat 
keine gesetzliche Vertretungskoerperschaft. PensionistInnen wiederum 
werden von der AK vertreten, duerfen aber nicht mitwaehlen. 
Wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, Beschaeftigte mit prekaeren 
Arbeitsverhaeltnissen, Lehrlinge, KarenzgeldbezieherInnen und Zivil- 
und Praesenzdiener. Dieses Wahlrecht ist aber nur von theoretischer 
Natur, da diese KollegInnen nicht automatisch in die WaehlerInnenliste 
aufgenommen werden und sich selbst in diese hineinreklamieren muessen.
Punkt Zwei, wer kann gewaehlt werden: Hier ist das AK-Wahlrecht 
wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Das passive Wahlrecht besteht 
erst, wenn der/die WahlwerberIn am Stichtag 19 Jahre alt ist. In der 
Verfassung ist das passive Wahlrecht fuer EU- und Nationalratswahl bei 
18 am Wahltag festgelegt und die Wahlordnungen der neun Landtagswahlen 
duerfen verfassungsrechtlich die BuergerInnen nicht schlechter stellen 
als bei der Nationalratswahl. Waere dies nicht analog bei den 
viertgroessten Wahlen, den AK-Wahlen, anzuwenden?
Punkt Drei, wer kann kandidieren: Hier ist eine finanzielle und eine 
organisatorische Huerde eingebaut. Wer in ganz Oesterreich antreten 
will, braucht neun Mal 510 Euro und neun Mal 300 
Unterstuetzungsunterschriften. Letztere koennen auch durch jeweils 
fuenf KammerraetInnen ersetzt werden. Massive Ungleichbehandlung, denn 
sind fuenf KammerraetInnen gleich viel wert, wie 300 Kammermitglieder? 
Und, warum wird bei den Unterstuetzungserklaerungen nicht wie bei der 
Groesse der Vollversammlungen auf die Anzahl der Wahlberechtigten 
Ruecksicht genommen? Nur ein Vergleich: im Burgenland muessen 10 
Prozent der KammerraetInnen eine Kandidatur unterstuetzen, in Wien nur 
ein Viertel davon.
Punkt Vier, die Briefwahl: Briefwahl ist ohnehin schon 
demokratiepolitisch fragwuerdig, da der Manipulation Tuer und Tor 
offen steht. Der OeAAB in Vorarlberg geht noch weiter: in tausend 
Betrieben werden die Wahlunterlagen nicht den WaehlerInnen, sondern 
deren Firmenboss zugesandt. In einem Rechtsgutachten spricht der 
Innsbrucker Univ.-Prof. Dr. Karl Weber von "weit groesseren 
Manipulations- und Missbrauchsmoeglichkeiten".
Punkt Fuenf der Umgang mit wahlwerbenden Gruppen: Von den 
Laenderkammern wird gerade soviel getan, dass eben noch der 
Wahlordnung genuege getan wird. Hier das Beispiel Tirol: Seit drei 
Monaten gibt die AK die Tiroler Arbeiterzeitung heraus, in den ersten 
drei Nummern stand nicht viel anderes als 
Praesidentschafts-Hofberichterstattung. Als Feigenblatt duerfen die in 
der Kammer vertretenen Fraktionen auf unattraktivem Platz kurz zu 
einem vorgegebenen Thema Stellung beziehen. Alle anderen werden ganz 
ausgeschlossen.
(Josef Stingl auf der GLB-Homepage)
J. St. ist Koch und Betriebsrat in Innsbruck, GLB-Landessprecher und 
Spitzenkandidat bei der Arbeiterkammerwahl 2009 in Tirol
Quelle: http://news.glb.at/news/article.php/20090123154136935
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