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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Jaenner 2009; 18:58
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Kaernten:

> Repression nach Ulrichsberg-Protesten 2008

Relativ kurz nach den Protesten gegen das Ulrichsberg-Treffen 2008
erhielten viele AntifaschistInnen, die im Zuge der Aktionen
perlustriert oder festgenommen wurden Strafverfuegungen von den
zustaendigen Polizeistellen in Kaernten/Koroska. Die konkreten
Vorwuerfe der Strafverfuegungen gegen ca. 30 AntifaschistInnen finden
ihre Begruendung in der Strassenverkehrsordnung wegen Nichtbenuetzung
des Gehsteigs

Als Verwaltungsstrafe werden Betraege von ? 30,-- bzw. ? 50,--
verhaengt, allerdings haben die meisten Betroffenen die
Strafverfuegungen beeinsprucht.

Gemeint ist mit den angeblichen Verwaltungsuebertretungen die
Spontandemo nach einer Blockade von ca. 40 Antifas in Beintratten kurz
vor dem Kollerwirt bis hinunter zur Kundgebung in Karnburg.

Die Spontandemo von Beintratten runter nach Karnburg ist juristisch
als Versammlung zu werten. Da allerdings das oesterreichische
Versammlungsrecht nicht nur ordnungsgemaess angezeigte Kundgebungen
schuetzt, sondern auch Demos, die spontan entstehen, die Exekutive vor
Ort keinen Grund zur Aufloesung sah und auch kein Verlassen der
Fahrbahn oder aehnliches forderte, sind die verhaengten
Verwaltungsstrafen wohl einmal mehr als Versuch zur Einschuechterung
von antifaschistischen Aktivitaeten zu werten. Leider ist der
Exekutive in Kaernten/Koroska die Schikane mittels Verwaltungsstrafen
nicht genug - neben den angeblichen Verstoessen nach der
Strassenverkehrsordnung ermittelt Polizei und Staatsanwaltschaft nun
auch wegen § 285 StGB - Verhinderung oder Stoerung einer Versammlung.

Diesbezueglich sind auch bei einigen der 30 betroffenen AktivistInnen
Vorladungen zur Polizei eingetroffen, da die Exekutive offensichtlich
versucht ihre Ermittlungen mittels Verhoer der beteiligten
AntifaschistInnen aufzupeppen. Die Rechtshilfe empfiehlt im Fall der
Faelle unbedingt eine Vertrauensperson mitzunehmen und die Aussage zu
verweigern sowie einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.

Sollte es wider Erwarten zu einem Prozess diesbezueglich kommen, wird
der AK gegen den kaerntner Konsens versuchen alle Betroffenen durch
die Bereitstellung von juristischen Beistands zu unterstuetzen - die
Rechtshilfe ist diesbezueglich bereits in Kontakt mit einem Anwalt
unseres Vertrauens. Ausserdem ist uns momentan ein Betroffener
bekannt, der bei der Kundgebung in Karnburg willkuerlich festgenommen
wurde und nun am 3.2.09 einen Prozesstermin wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt hat.

Keine Panik - bei Fragen einfach Mail an kontakt{AT}u-berg.at schicken,
wir versuchen umgehend zu antworten.
(Rechtshilfe-AK gegen den kaerntner Konsens auf Indymedia/gek)

Volltext (mit noch ein paar juristischen Tips):
https://at.indymedia.org/node/12867

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