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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Jaenner 2009; 18:58
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Kaernten:
> Repression nach Ulrichsberg-Protesten 2008
Relativ kurz nach den Protesten gegen das Ulrichsberg-Treffen 2008 
erhielten viele AntifaschistInnen, die im Zuge der Aktionen 
perlustriert oder festgenommen wurden Strafverfuegungen von den 
zustaendigen Polizeistellen in Kaernten/Koroska. Die konkreten 
Vorwuerfe der Strafverfuegungen gegen ca. 30 AntifaschistInnen finden 
ihre Begruendung in der Strassenverkehrsordnung wegen Nichtbenuetzung 
des Gehsteigs
Als Verwaltungsstrafe werden Betraege von ? 30,-- bzw. ? 50,--  
verhaengt, allerdings haben die meisten Betroffenen die 
Strafverfuegungen beeinsprucht.
Gemeint ist mit den angeblichen Verwaltungsuebertretungen die 
Spontandemo nach einer Blockade von ca. 40 Antifas in Beintratten kurz 
vor dem Kollerwirt bis hinunter zur Kundgebung in Karnburg.
Die Spontandemo von Beintratten runter nach Karnburg ist juristisch 
als Versammlung zu werten. Da allerdings das oesterreichische 
Versammlungsrecht nicht nur ordnungsgemaess angezeigte Kundgebungen 
schuetzt, sondern auch Demos, die spontan entstehen, die Exekutive vor 
Ort keinen Grund zur Aufloesung sah und auch kein Verlassen der 
Fahrbahn oder aehnliches forderte, sind die verhaengten 
Verwaltungsstrafen wohl einmal mehr als Versuch zur Einschuechterung 
von antifaschistischen Aktivitaeten zu werten. Leider ist der 
Exekutive in Kaernten/Koroska die Schikane mittels Verwaltungsstrafen 
nicht genug - neben den angeblichen Verstoessen nach der 
Strassenverkehrsordnung ermittelt Polizei und Staatsanwaltschaft nun 
auch wegen § 285 StGB - Verhinderung oder Stoerung einer Versammlung.
Diesbezueglich sind auch bei einigen der 30 betroffenen AktivistInnen 
Vorladungen zur Polizei eingetroffen, da die Exekutive offensichtlich 
versucht ihre Ermittlungen mittels Verhoer der beteiligten 
AntifaschistInnen aufzupeppen. Die Rechtshilfe empfiehlt im Fall der 
Faelle unbedingt eine Vertrauensperson mitzunehmen und die Aussage zu 
verweigern sowie einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.
Sollte es wider Erwarten zu einem Prozess diesbezueglich kommen, wird 
der AK gegen den kaerntner Konsens versuchen alle Betroffenen durch 
die Bereitstellung von juristischen Beistands zu unterstuetzen - die 
Rechtshilfe ist diesbezueglich bereits in Kontakt mit einem Anwalt 
unseres Vertrauens. Ausserdem ist uns momentan ein Betroffener 
bekannt, der bei der Kundgebung in Karnburg willkuerlich festgenommen 
wurde und nun am 3.2.09 einen Prozesstermin wegen Widerstand gegen die 
Staatsgewalt hat.
Keine Panik - bei Fragen einfach Mail an kontakt{AT}u-berg.at schicken, 
wir versuchen umgehend zu antworten.
(Rechtshilfe-AK gegen den kaerntner Konsens auf Indymedia/gek)
Volltext (mit noch ein paar juristischen Tips): 
https://at.indymedia.org/node/12867
Spendenkonto: VK Rechtshilfe (GaJ) Kontonr: 285-353-950-00 Erste Bank, 
BLZ 20111 BIC: GIBAATWW / IBAN: AT422011128535395000
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