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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Jaenner 2009; 19:02
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EU/Moderne Zeiten:

> EuGH-Urteil zur Data-Retention im Februar

Wie der Europaeische Gerichtshof (EuGH) auf seiner Website
bekanntgegeben hat, wird seine Grosse Kammer am 10. Februar 2009 um
09.30 Uhr seine Entscheidung zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die
EU in Sachen Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) verkuenden.

Irland hatte gegen EU-Kommission, -Rat und -Parlament geklagt, weil es
der Ansicht ist, dass die EG-Richtlinie zur Speicherung saemtlicher
Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vom 15. Maerz 2006 nicht ueber
eine geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde. Die Data-Retention
wurde naemlich nicht ueber die "Dritte Saeule" der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit verabschiedet, sondern ueber die
Binnenmarktkompetenz der Union. Die Slowakei unterstuetzt Irland in
dem Verfahren. Es geht bei der Verhandlung nicht um den Inhalt der
Richtlinie, sondern um eine formale Frage.

Am 14. Oktober 2008 hielt Generalanwalt Yves Bot in seinem
Schlussantrag seine Ansicht fest, dass die Richtlinie auf korrektem
Weg zustande gekommen sei. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht dieser
Rechtsmeinung folgt.

Sollte die Klage auch vom EuGH abgewiesen werden, muesste auch
Oesterreich die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Bisher hat man im
zustaendigen Verkehrsministerium unter Hinweis auf das noch
ausstaendige Urteil eine weitere Ausarbeitung und Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung verschoben. Das Innenministerium plaedierte
fuer eine Speicherfrist von einem Jahr.

In Oesterreich haette die Vorratsdatenspeicherung laut dem Salzburger
Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer noch einen
zusaetzlichen Effekt: Sie wuerde Positions- und Verbindungsdaten aller
in Oesterreich telefonierenden Personen bereitstellen, auf welche die
Polizei mittlerweile ohne richterliche Kontrolle ueber das im Dezember
novellierte Sicherheitspolizeigesetz zugreifen kann.

In Deutschland, wo die Richtlinie bereits zum 1. Jaenner umgesetzt
wurde, sind mehrere Verfassungsklagen gegen die verdachtsunabhaengige
Massenspeicherung der Telefoniedaten anhaengig.
(Futurezone.orf.at/bearb.)



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