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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Jaenner 2009; 19:02
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EU/Moderne Zeiten:
> EuGH-Urteil zur Data-Retention im Februar
Wie der Europaeische Gerichtshof (EuGH) auf seiner Website 
bekanntgegeben hat, wird seine Grosse Kammer am 10. Februar 2009 um 
09.30 Uhr seine Entscheidung zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die 
EU in Sachen Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) verkuenden.
Irland hatte gegen EU-Kommission, -Rat und -Parlament geklagt, weil es 
der Ansicht ist, dass die EG-Richtlinie zur Speicherung saemtlicher 
Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vom 15. Maerz 2006 nicht ueber 
eine geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde. Die Data-Retention 
wurde naemlich nicht ueber die "Dritte Saeule" der polizeilichen und 
justiziellen Zusammenarbeit verabschiedet, sondern ueber die 
Binnenmarktkompetenz der Union. Die Slowakei unterstuetzt Irland in 
dem Verfahren. Es geht bei der Verhandlung nicht um den Inhalt der 
Richtlinie, sondern um eine formale Frage.
Am 14. Oktober 2008 hielt Generalanwalt Yves Bot in seinem 
Schlussantrag seine Ansicht fest, dass die Richtlinie auf korrektem 
Weg zustande gekommen sei. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht dieser 
Rechtsmeinung folgt.
Sollte die Klage auch vom EuGH abgewiesen werden, muesste auch 
Oesterreich die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Bisher hat man im 
zustaendigen Verkehrsministerium unter Hinweis auf das noch 
ausstaendige Urteil eine weitere Ausarbeitung und Umsetzung der 
Vorratsdatenspeicherung verschoben. Das Innenministerium plaedierte 
fuer eine Speicherfrist von einem Jahr.
In Oesterreich haette die Vorratsdatenspeicherung laut dem Salzburger 
Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer noch einen 
zusaetzlichen Effekt: Sie wuerde Positions- und Verbindungsdaten aller 
in Oesterreich telefonierenden Personen bereitstellen, auf welche die 
Polizei mittlerweile ohne richterliche Kontrolle ueber das im Dezember 
novellierte Sicherheitspolizeigesetz zugreifen kann.
In Deutschland, wo die Richtlinie bereits zum 1. Jaenner umgesetzt 
wurde, sind mehrere Verfassungsklagen gegen die verdachtsunabhaengige 
Massenspeicherung der Telefoniedaten anhaengig.
(Futurezone.orf.at/bearb.)
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