**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. November 2008; 18:36
**********************************************************

Asyl:

> Kein Geld fuer Rechtsberatung

Ministerin Fekter will durch Veroeffentlichung der Foerderungen des
BMI fuer Fluechtlingsberatung die Kritik an der fehlenden
Fluechtlingsberatung als haltlos hinstellen. Nun aber liegt schwarz
auf weiss vor, dass die vom BMI und Europaeischem Fluechtlingsfonds
finanzierte Fluechtlingsberatung heuer um 50 Prozent gekuerzt wurde.

Wurden 2007 noch 9 Projekte gefoerdert, sind es 2008 nur noch 3
Projekte in Ostoesterreich und eines beim Asylgerichtshof in Wien.
Wohin sich also die auf das gesamte Bundesgebiet verteilten
AsylwerberInnen wenden sollen, die nicht in NOe oder der Steiermark
leben, liess die Ministerin unbeantwortet.

Auffallend ist das Missverhaeltnis beim Einsatz der Mittel fuer
Fluechtlingsberatung. Fuer RechtsberaterInnen, die ausschliesslich
beratende Funktion bei geplanter Zurueckweisung eines Asylantrags im
Zulassungsverfahren haben, werden EUR 583.000,- aufgewendet, dazu
kommen noch Dublin-Beratungsprojekte, die auch nur im
Zulassungsverahren wirksam werden und mit EUR 656.000 aus BMI und EFF
Geldern gefoerdert werden. EUR 1,239 Mio setzt das BMI also fuer
Beratung ein, wenn es gar nicht um eine inhaltliche Pruefung des
Asylantrags geht, sondern darum, Asylsuchende in einen anderen
EU-Staat abzuschieben. Die gefoerderten 4 Beratungsprojekte (EUR
416.000) und die Fluechtlingsberatungsstunden (EUR 56.000,-), die im
inhaltlichen Verfahren greifen sollen, machen insgesamt nur ein
Drittel davon aus. Dass immer mehr Gewicht auf die
Ausser-Landes-Schaffung von Fluechtlingen gelegt wird, zeigt weiters
die Erhoehung der BMI Foerderung fuer Rueckkehrberatung um 27 Prozent.

Rund die Haelfte der diesjaehrigen Projektfoerderung fliesst in
Integrationsmassnahmen, davon wiederum mehr als die Haelfte in
Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration. Die Wichtigkeit der
Integrationsfoerderung fuer Schutzberechtigten steht ausser Zweifel,
hier haetten aber auch andere Ressorts zur Finanzierung beitragen
koennen, insbesondere das AMS.

Der Rueckgang bei den Asylantraegen rechtfertigt den drastischen Abbau
der gefoerderten Rechtsberatung nicht. Derzeit sind rund 31.400
Verfahren anhaengig, 6230 davon in erster Instanz. 1001 Asylsuchende
erhielten heuer erst in 2. Instanz Asyl, bei 367 wurde subsidiaerer
Schutz zuerkannt. Letztes Jahr hat der UBAS 2730 positive
Asylbescheide und 516 subsidiaere Schutzberechtigungen erteilt.
Rechtliche Beratung und Unterstuetzung, um gegen eine ablehnende
Entscheidung Beschwerde zu erheben, ist also absolut notwendig, damit
Fluechtlinge in Oesterreich auch den ihnen zustehenden Status
erhalten. Das BMI zahlt aber weder den RechtsberaterInnen (ausgenommen
sie vertreten unbegleitete minderjaehrige Fluechtlinge) noch
FluechtlingsberaterInnen beim Bundesasylamt fuer das Verfassen von
Beschwerden.

Die von Ministerin Fekter dargelegte Foerderung der Beratung von
Asylwerbern zeigt, wie wenig dem Ministerium die Gewaehrleistung eines
rechtsstaatlichen Verfahrens wert ist. Es waere angesichts der
Verpflichtung, die EU-Asylverfahrensrichtlinie 2008 umzusetzen,
eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Mittel fuer
Rechtsberatungsprojekte aufgestockt werden. Die Richtlinie legt einen
Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung (Art.15) bei
einer ablehnenden Entscheidung fest. Um die Aussichten einer Berufung
zu klaeren, braucht es zuerst qualifizierte und unabhaengige
Rechtsberatung, die Entscheidung hat letztlich jedoch der
Asylgerichtshof zu treffen. Die Kuerzung der Mittel fuer die
Rechtsberatung zeigt, vor allem nachdem der Zugang zum
Verwaltungsgerichtshof gestrichen wurde, dass das BMI die Strategie
verfolgt, moeglichst viele Fluechtlinge nach einer erstinstanzlichen
Entscheidung los zu werden.
(Anny Knapp, asylkoordination oesterreich)



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin