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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. November 2008; 18:36
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Asyl:
> Kein Geld fuer Rechtsberatung
Ministerin Fekter will durch Veroeffentlichung der Foerderungen des 
BMI fuer Fluechtlingsberatung die Kritik an der fehlenden 
Fluechtlingsberatung als haltlos hinstellen. Nun aber liegt schwarz 
auf weiss vor, dass die vom BMI und Europaeischem Fluechtlingsfonds 
finanzierte Fluechtlingsberatung heuer um 50 Prozent gekuerzt wurde.
Wurden 2007 noch 9 Projekte gefoerdert, sind es 2008 nur noch 3 
Projekte in Ostoesterreich und eines beim Asylgerichtshof in Wien. 
Wohin sich also die auf das gesamte Bundesgebiet verteilten 
AsylwerberInnen wenden sollen, die nicht in NOe oder der Steiermark 
leben, liess die Ministerin unbeantwortet.
Auffallend ist das Missverhaeltnis beim Einsatz der Mittel fuer 
Fluechtlingsberatung. Fuer RechtsberaterInnen, die ausschliesslich 
beratende Funktion bei geplanter Zurueckweisung eines Asylantrags im 
Zulassungsverfahren haben, werden EUR 583.000,- aufgewendet, dazu 
kommen noch Dublin-Beratungsprojekte, die auch nur im 
Zulassungsverahren wirksam werden und mit EUR 656.000 aus BMI und EFF 
Geldern gefoerdert werden. EUR 1,239 Mio setzt das BMI also fuer 
Beratung ein, wenn es gar nicht um eine inhaltliche Pruefung des 
Asylantrags geht, sondern darum, Asylsuchende in einen anderen 
EU-Staat abzuschieben. Die gefoerderten 4 Beratungsprojekte (EUR 
416.000) und die Fluechtlingsberatungsstunden (EUR 56.000,-), die im 
inhaltlichen Verfahren greifen sollen, machen insgesamt nur ein 
Drittel davon aus. Dass immer mehr Gewicht auf die 
Ausser-Landes-Schaffung von Fluechtlingen gelegt wird, zeigt weiters 
die Erhoehung der BMI Foerderung fuer Rueckkehrberatung um 27 Prozent.
Rund die Haelfte der diesjaehrigen Projektfoerderung fliesst in 
Integrationsmassnahmen, davon wiederum mehr als die Haelfte in 
Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration. Die Wichtigkeit der 
Integrationsfoerderung fuer Schutzberechtigten steht ausser Zweifel, 
hier haetten aber auch andere Ressorts zur Finanzierung beitragen 
koennen, insbesondere das AMS.
Der Rueckgang bei den Asylantraegen rechtfertigt den drastischen Abbau 
der gefoerderten Rechtsberatung nicht. Derzeit sind rund 31.400 
Verfahren anhaengig, 6230 davon in erster Instanz. 1001 Asylsuchende 
erhielten heuer erst in 2. Instanz Asyl, bei 367 wurde subsidiaerer 
Schutz zuerkannt. Letztes Jahr hat der UBAS 2730 positive 
Asylbescheide und 516 subsidiaere Schutzberechtigungen erteilt. 
Rechtliche Beratung und Unterstuetzung, um gegen eine ablehnende 
Entscheidung Beschwerde zu erheben, ist also absolut notwendig, damit 
Fluechtlinge in Oesterreich auch den ihnen zustehenden Status 
erhalten. Das BMI zahlt aber weder den RechtsberaterInnen (ausgenommen 
sie vertreten unbegleitete minderjaehrige Fluechtlinge) noch 
FluechtlingsberaterInnen beim Bundesasylamt fuer das Verfassen von 
Beschwerden.
Die von Ministerin Fekter dargelegte Foerderung der Beratung von 
Asylwerbern zeigt, wie wenig dem Ministerium die Gewaehrleistung eines 
rechtsstaatlichen Verfahrens wert ist. Es waere angesichts der 
Verpflichtung, die EU-Asylverfahrensrichtlinie 2008 umzusetzen, 
eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Mittel fuer 
Rechtsberatungsprojekte aufgestockt werden. Die Richtlinie legt einen 
Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung (Art.15) bei 
einer ablehnenden Entscheidung fest. Um die Aussichten einer Berufung 
zu klaeren, braucht es zuerst qualifizierte und unabhaengige 
Rechtsberatung, die Entscheidung hat letztlich jedoch der 
Asylgerichtshof zu treffen. Die Kuerzung der Mittel fuer die 
Rechtsberatung zeigt, vor allem nachdem der Zugang zum 
Verwaltungsgerichtshof gestrichen wurde, dass das BMI die Strategie 
verfolgt, moeglichst viele Fluechtlinge nach einer erstinstanzlichen 
Entscheidung los zu werden.
(Anny Knapp, asylkoordination oesterreich)
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