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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Oktober 2008; 17:16
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Tirol/Proze§§e:

> Haettest Du geschwie(ge)n...

Jetzt haben sie ihn also doch noch erwischt, den Markus Wilhelm. Er
wurde wegen "Uebler Nachrede" verurteilt, dem ehemaligen
Landeshauptmann Herwig van Staa unterstellt zu haben, er haette bei
einer oeffentlichen Veranstaltung den frueheren deutschen
Aussenminister Fischer als "Schwein" bezeichnet. Ein seltsames Urteil,
denn Wilhelm hatte das ja gar nicht so eindeutig behauptet, sondern
nur als Moeglichkeit dargestellt, und zur Dokumentation ein Tonband
auf seiner Website deponiert, wo man sich selbst ein Bild machen
konnte. Bislang galt ja im Medienrecht, dass ein Verfasser sich weiter
aus dem Fenster lehnen darf, wenn er eine Tatsachenbehauptung oder
auch nur die Behauptung einer moeglichen Tatsache mit Zitaten,
Dokumenten und aehnlichen belegt. Das letzte Woche am Landesgericht
Innsbruck gefaellte Urteil sah es genau anders rum: Wilhelm hat das
Band ins Netz gestellt und sich nicht von der Moeglichkeit, dass der
damalige Noch-Landeshauptmann "Schwein" gesagt habe koennte,
distanziert.

Wer sich das Band anhoert, hoert "Schwein". Allerdings koennte es auch
ein vernuscheltes "Schweing" oder "Schweign" gewesen sein. Van Staa
hatte ja behauptet, "das Schweigen" gesagt zu haben. Die wacklige
Satzkonstruktion van Staas bei dieser Jubilaeumsfeier des Deutschen
Alpenvereins im September letzten Jahres laesst tatsaechlich
inhaltlich mehr oder weniger beides zu. Das Gericht wirft Wilhelm
einerseits vor, dass er das Band mit der zumindest phonetischen
Lautfolge "Schwein" auf die Homepage gestellt hatte -- waere da
eindeutig "Schweigen" zu hoeren gewesen, waere es offensichtlich kein
Problem gewesen. Andrerseits liess das Gericht den Wahrheitsbeweis zu,
konnte aber auf dem Band wiederum nicht eindeutig "Schwein" hoeren.
Was zur Verurteilung fuehrte.

Der Verlauf der ganzen Angelegenheit war sowieso etwas seltsam. Denn
die Tiroler OeVP hatte Wilhelm anfangs vorgeworfen, er haette das Band
manipuliert. So gab es dann auch noch ein Verfahren gegen Wilhelm
wegen Taeuschung und Beweismittelfaelschung. Allerdings kam der
Gerichtsgutachter zu einem anderen Ergebnis und die Staatsanwaltschaft
blies auf diesem Feld zum Rueckzug. Seltsam war auch, dass zeitweilig
das "Buero fuer interne Ermittlungen" gegen Wilhelm ermittelte -- wie
das BIA seine Zustaendigkeit diesbezueglich rechtfertigen will, kann
auch niemand so recht erklaeren. Und zum Drueberstreuen hatte van Staa
noch gemeint, er haette gar nicht gewusst, dass die Staatsanwaltschaft
gegen Wilhelm ermitteln werde -- hatte aber das Ersuchen der
Staatsanwaltschaft um Verfolgungsermaechtigung positiv beantwortet.

Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 980 Euro bedingt, eine
Berufung ist wahrscheinlich. Aber eigentlich ist dieses Verfahren ja
nur laecherlich -- warum dieses ganze Theater? Weil Markus Wilhelm
nicht zum ersten Mal vor Gericht stand. Frueher hatte er sich viel mit
Kapitalismus- und Medienkritik beschaeftigt (seine Zeitschrift "Foehn"
war legendaer) und dabei auch Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die
fuer manche Leute wirklich unangenehm waren. In letzter Zeit legt er
sich auf seiner Homepage gerne mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
an. Auch hier listet er immer wieder sehr unschoene Fakten auf. Zuerst
wollte die TIWAG ihm seine WWW-Domain (dietiwag.at) gerichtlich
streitig machen, dann klagte sie inhaltlich. Wie schon zu Foehn-Zeiten
scheiterten aber auch diesmal alle Klagen mit Bomben und Granaten;
zuletzt erst letztes Monat, als ein Gericht die Veroeffentlichungen
von geheimgehaltenen Vertraegen als im Sinne des oeffentlichen
Interesses gerechtfertigt ansah -- hier ging es um einen recht
seltsamen Cross-Border-Leasing-Vertrag.

Und das sind wirklich die Dinge, die den Schweinsager-Prozess so
interessant machten. Es war einfach ein eher laeppischer Versuch,
Wilhelm endlich zum Schweigen zu bringen. Oder zum Schwein zu machen?
Was weiss man schon bei nuschelnden OeVPlern...
*Bernhard Redl*




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