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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Oktober 2008; 18:08
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EU/Asyl:

> Die Verdachtsabschiebung

Was heute noch rechtswidrig ist, muss es morgen nicht mehr sein.

Joerg Haider bewegt sich wieder mal in der Grauzone der
Gesetzmaessigkeit, indem er "mutmasslich kriminelle" Asylwerber in
einer "Sonderanstalt" auf der Saualm in der Gemeinde Griffen
interniert. Am liebsten wuerde er sie ja ganz gerne selber in
irgendein Ausland abschieben. Dazu fehlen ihm aber die Kompetenzen.

Die Kompetenzen haette die Innenministerin. Ihr wiederum fehlen
allerdings die gesetzlichen Grundlagen -- noch. Sie hatte schon Anfang
September davon gesprochen, dass angeklagte, aber nicht verurteilte
Asylwerber in ein "sicheres Drittland" abgeschoben werden sollten.
Doch das stellt einen Bruch der in diesem Punkt ohnehin nicht sehr
strengen Genfer Fluechtlingskonvention dar. Kurz darauf wurde aus dem
Innenministerium verlautbart, dass angeklagte Asylwerber lediglich ein
beschleunigtes Verfahren bekommen sollen, um sie dann rasch abschieben
zu koennen. Das waere noch innerhalb der rechtlichen Grenzen, denn die
Abschiebung wuerde dann wegen der Nichtanerkennung von Fluchtgruenden
erfolgen und nicht wegen des Delikts. Lediglich die Frage nach der
Fairness des Verfahrens in einer solchen Situation und angesichts der
bekannten Rechtspraxis der Asylbehoerden waere dann noch zu stellen.

Anderswo wird jedoch schon recht fleissig daran gearbeitet,
Rechtsgrundlagen fuer die Abschiebung verdaechtigter Asylwerber zu
schaffen. Ausgangspunkt dafuer ist wieder einmal der "Kampf gegen den
Terror". Am 28.September trafen sich die "G6 plus USA"-Innenminister.
Dabei trafen die Ressortchefs aus Deutschland, Polen, Frankreich,
Italien, Spanien und Grossbritannien mit dem US-Heimatschutzminister
zusammen. Dazu verlautbarte das deutsche Innenministerium in einer
Aussendung folgendes: "Zum Abschluss des heutigen Treffens wurden
Schlussfolgerungen verabschiedet, die die gemeinsame Ueberzeugung der
Gespraechsteilnehmer zum Ausdruck bringen, dass bei der langfristig
erfolgreichen Bekaempfung des Terrorismus Praevention,
Antiradikalisierung und auch das Strafrecht im Hinblick auf
terroristische Vorfeldhandlungen eine wesentliche Rolle spielen und
hier ein besonderes Schwergewicht liegen muss, Loesungsansaetze zur
Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der grenzueberschreitenden Nutzung
von elektronischen Kommunikationssystemen entwickelt werden muessen,
neben strafrechtlichen Massnahmen ergaenzend auch die Ausweisung bzw.
Abschiebung ein relevantes Instrument zur Eindaemmung der Gefahr
terroristischer Anschlaege sein kann. Dies kommt jedoch nur in
Betracht, wenn eine ordnungsgemaesse Behandlung der betroffenen
Personen im Zielstaat gewaehrleistet ist. Die Innenminister sind der
Ansicht, dass diese Schwierigkeiten unter bestimmten Bedingungen unter
anderem durch das Instrument der diplomatischen Zusicherungen
ueberwunden werden koennten, auch Fragen im Zusammenhang mit dem
existierenden voelkerrechtlichen Instrumentarium zur Terrorabwehr und
der Frage der exterritorialen Selbstverteidigung zur Terrorismusabwehr
eroertert werden muessen. Dabei besteht Einvernehmen, dass sich auch
die Innenminister aktiv an der Diskussion beteiligen muessen, ob neue
Rechtsinstrumente auch im Voelkerrecht notwendig sind, die praeventive
Massnahmen gegen terroristische Bedrohungen zulassen und in voller
Uebereinstimmung mit dem internationalen Rechtsrahmen zum Schutz der
Menschenrechte stehen."

Auf deutsch und ohne beschoenigende Floskeln: Die Innenminister wollen
noch mehr Ueberwachung, Aktionen auf fremden Territorien und vor allem
willkuerliche Abschiebungen. Sollte das Voelkerrecht dem irgendwie
entgegenstehen, muesse man es eben aendern. Und darueber wuerde man
sich auch im oesterreichischen Innenministerium sicher freuen.
-br-

Zur Aussendung des deutschen Innenministeriums:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_662942/Internet/Content/Nachrichten/
Pressemitteilungen/2008/09/G6__plus__USA__Treffen__Bonn.html



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