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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Oktober 2008; 18:08
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EU/Asyl:
> Die Verdachtsabschiebung
Was heute noch rechtswidrig ist, muss es morgen nicht mehr sein.
Joerg Haider bewegt sich wieder mal in der Grauzone der 
Gesetzmaessigkeit, indem er "mutmasslich kriminelle" Asylwerber in 
einer "Sonderanstalt" auf der Saualm in der Gemeinde Griffen 
interniert. Am liebsten wuerde er sie ja ganz gerne selber in 
irgendein Ausland abschieben. Dazu fehlen ihm aber die Kompetenzen.
Die Kompetenzen haette die Innenministerin. Ihr wiederum fehlen 
allerdings die gesetzlichen Grundlagen -- noch. Sie hatte schon Anfang 
September davon gesprochen, dass angeklagte, aber nicht verurteilte 
Asylwerber in ein "sicheres Drittland" abgeschoben werden sollten. 
Doch das stellt einen Bruch der in diesem Punkt ohnehin nicht sehr 
strengen Genfer Fluechtlingskonvention dar. Kurz darauf wurde aus dem 
Innenministerium verlautbart, dass angeklagte Asylwerber lediglich ein 
beschleunigtes Verfahren bekommen sollen, um sie dann rasch abschieben 
zu koennen. Das waere noch innerhalb der rechtlichen Grenzen, denn die 
Abschiebung wuerde dann wegen der Nichtanerkennung von Fluchtgruenden 
erfolgen und nicht wegen des Delikts. Lediglich die Frage nach der 
Fairness des Verfahrens in einer solchen Situation und angesichts der 
bekannten Rechtspraxis der Asylbehoerden waere dann noch zu stellen.
Anderswo wird jedoch schon recht fleissig daran gearbeitet, 
Rechtsgrundlagen fuer die Abschiebung verdaechtigter Asylwerber zu 
schaffen. Ausgangspunkt dafuer ist wieder einmal der "Kampf gegen den 
Terror". Am 28.September trafen sich die "G6 plus USA"-Innenminister. 
Dabei trafen die Ressortchefs aus Deutschland, Polen, Frankreich, 
Italien, Spanien und Grossbritannien mit dem US-Heimatschutzminister 
zusammen. Dazu verlautbarte das deutsche Innenministerium in einer 
Aussendung folgendes: "Zum Abschluss des heutigen Treffens wurden 
Schlussfolgerungen verabschiedet, die die gemeinsame Ueberzeugung der 
Gespraechsteilnehmer zum Ausdruck bringen, dass bei der langfristig 
erfolgreichen Bekaempfung des Terrorismus Praevention, 
Antiradikalisierung und auch das Strafrecht im Hinblick auf 
terroristische Vorfeldhandlungen eine wesentliche Rolle spielen und 
hier ein besonderes Schwergewicht liegen muss, Loesungsansaetze zur 
Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der grenzueberschreitenden Nutzung 
von elektronischen Kommunikationssystemen entwickelt werden muessen, 
neben strafrechtlichen Massnahmen ergaenzend auch die Ausweisung bzw. 
Abschiebung ein relevantes Instrument zur Eindaemmung der Gefahr 
terroristischer Anschlaege sein kann. Dies kommt jedoch nur in 
Betracht, wenn eine ordnungsgemaesse Behandlung der betroffenen 
Personen im Zielstaat gewaehrleistet ist. Die Innenminister sind der 
Ansicht, dass diese Schwierigkeiten unter bestimmten Bedingungen unter 
anderem durch das Instrument der diplomatischen Zusicherungen 
ueberwunden werden koennten, auch Fragen im Zusammenhang mit dem 
existierenden voelkerrechtlichen Instrumentarium zur Terrorabwehr und 
der Frage der exterritorialen Selbstverteidigung zur Terrorismusabwehr 
eroertert werden muessen. Dabei besteht Einvernehmen, dass sich auch 
die Innenminister aktiv an der Diskussion beteiligen muessen, ob neue 
Rechtsinstrumente auch im Voelkerrecht notwendig sind, die praeventive 
Massnahmen gegen terroristische Bedrohungen zulassen und in voller 
Uebereinstimmung mit dem internationalen Rechtsrahmen zum Schutz der 
Menschenrechte stehen."
Auf deutsch und ohne beschoenigende Floskeln: Die Innenminister wollen 
noch mehr Ueberwachung, Aktionen auf fremden Territorien und vor allem 
willkuerliche Abschiebungen. Sollte das Voelkerrecht dem irgendwie 
entgegenstehen, muesse man es eben aendern. Und darueber wuerde man 
sich auch im oesterreichischen Innenministerium sicher freuen.
-br-
Zur Aussendung des deutschen Innenministeriums:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_662942/Internet/Content/Nachrichten/
 Pressemitteilungen/2008/09/G6__plus__USA__Treffen__Bonn.html
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