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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. September 2008; 15:43
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Asyl/Polizei/Aktionsaufruf:

> Geschlagen und gedemuetigt

Asyl in Not dokumentiert schwere Misshandlungen an einem
tschetschenischen Folteropfer und bittet um Protestmails.
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Rahman, 24 Jahre, ist mit seiner Frau und seinem zweijaehrigen Kind
aus Tschetschenien nach Oesterreich gefluechtet; ein zweites Kind kam
hier zur Welt und ist jetzt 3 Monate alt. Seine Tante, bei der er
aufgewachsen ist, lebt hier als anerkannter Fluechtling.

In der Heimat war Rahman gefoltert worden; Erwin Klasek,
Psychotherapeut, hat bei ihm eine chronifizierte posttraumatische
Belastungsstoerung und (damals noch latente) Suizidalitaet
festgestellt.

Am 10.09.2008 wurden Rahman, seine Frau und die zwei Kinder gegen 6.30
Uhr in der Frueh in Traiskirchen verhaftet und zum Zweck der
Abschiebung nach Polen ins Polizeigefaengnis Rossauer Laende gebracht.
Der Bitte, ihre Habseligkeiten einpacken zu duerfen, wurde nicht
nachgekommen.

Rahman wurde in der Haft trotz eindringlichen Bitten von seiner
Familie getrennt und in eine Zelle mit einem Afrikaner gesperrt. Gegen
Mittag hielt er es nicht mehr aus, er begann mit dem Kopf gegen die
Wand zu schlagen, bis er zu bluten begann. Er biss sich selbst in die
Arme; die Bisswunden sind jetzt noch zu sehen.

Dann schnitt er sich mit einer Metallkapsel die Innenseiten der
Handgelenke auf, um die Pulsadern zu durchtrennen. Die Wachbeamten
bemerkten das, legten ihm Handschellen an. Er forderte weiterhin, zu
seiner Familie verlegt zu werden.

Der Dolmetscher sagte ihm, er solle eine Tablette nehmen, dann bekomme
er keine Spritze. Er leistete dem Folge. Die Lage schien sich zu
beruhigen. Dann kamen sechs Wachebeamte auf ihn zu, um ihn eine
Einzelzelle zu bringen.

Rahman verlor nun voellig die Nerven, schlug und biss um sich, dabei
wurde angeblich ein Polizist leicht verletzt. Rahman wurde zu Boden
gedrueckt, einer der Wachebeamten fixierte ihn mit dem Knie im Nacken,
dann bekam er doch eine Spritze und verlor das Bewusstsein.

Am Abend wachte er in der Einzelzelle auf. Man hatte ihm (ohne
ersichtlichen Grund) Hose und Unterhose ausgezogen. Jetzt sollte eine
Untersuchung seiner Flugtauglichkeit durchgefuehrt werden. Eine
Amtsaerztin wollte ihm Blut abnehmen, um zu pruefen, ob er an einer
ansteckenden Krankheit leide -- um eine Ansteckung des, wie es hiess,
verletzten Polizisten auszuschliessen.

Rahman, immer noch am Unterleib nackt, verweigerte die Blutabnahme und
bat, seine Hose anziehen zu duerfen. Das wurde von den Beamten
abgelehnt, mit der Begruendung, in der Zelle sei es ohnehin warm. Die
Aerztin erklaerte, gegen seinen Willen kein Blut abzunehmen, und ging.

Am naechsten Tag sollte die Abschiebung durchgefuehrt werden. Als ihm
dies bewusst wurde, legte er sich auf den Boden. Daraufhin kamen vier
Wachebeamte auf ihn zu, einer davon trat ihm auf der rechten Seite in
die Rippen, sodass er kurze Zeit keine Luft mehr bekam. Danach hoben
ihn vier Beamte hoch, trugen ihn in den Polizeiwagen und fuhren zum
Flughafen.

Was dort genau geschah, wissen wir nicht; er widersetzte sich seiner
Abschiebung nach Polen und wurde wieder ins Polizeigefaengnis Rossauer
Laende gebracht, wo er sich seither wieder in einer Einzelzelle
befindet.

Am Nachmittag des 11.09.2008 begann er ploetzlich zu zittern, schlug
mit dem Kopf gegen die Zellentuere und verlor voruebergehend das
Bewusstsein. Wieder stuermten Beamte in die Zelle, legten ihm
Handschellen an und zwangen ihn, eine Tablette zu schlucken.

Sein psychischer Zustand ist nach wie vor schlecht, er beschaedigt
sich weiterhin selbst und befindet seit Beginn der Schubhaft im
Hungerstreik. Obwohl er offenbar haftunfaehig und suizidgefaehrdet
ist, weigert sich die Behoerde, ihn freizulassen. Frau und Kinder
hingegen wurden mittlerweile wieder nach Traiskirchen gebracht.

Schon die Inhaftierung eines Folteropfers, umso mehr noch die Trennung
von der Familie, die Einzelhaft, die Misshandlungen durch die
Wachebeamten sind Folter im Sinne des Artikels 3 der Europaeischen
Menschenrechtskonvention.

Asyl in Not hat eine Schubhaftbeschwerde eingebracht. Eine
Massnahmenbeschwerde gegen das Fixieren mit dem Knie am Nacken, das
Verabreichen der Spritze gegen seinen Willen und das Ausziehen der
Hosen bereiten wir vor; eine Strafanzeige wegen Koerperverletzung und
wegen Quaelens eines Gefangenen ebenso.

Liebe Leserinnen und Leser: Bitte schicken Sie Protestmails an
Innenministerin Maria Fekter, ministerbuero@bmi.gv.at.
(Kopien bitte an uns: office[AT]asyl-in-not.org).

Beachten Sie dabei bitte, dass wir den aus Sicherheitsgruenden Namen
geaendert haben; verlangen Sie also bitte die Freilassung des als
"Rahman" bezeichneten Haeftlings, dessen Identitaet die Ministerin
anhand der Aufzeichnungen im Polizeigefaengnis, die ueber solche
Vorfaelle ohne Zweifel zu fuehren sind, herausfinden kann.


*Judith Ruderstaller und Michael Genner, Asyl in Not*

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> KUNSTasyl

Kommenden Mittwoch, am 17. 9. 2008 findet "KUNSTasyl", die jaehrliche
Kunstauktion zu Gunsten von Asyl in Not, statt. Auktionsbeginn: 19.30
Uhr, Semperdepot, Lehárgasse 6, 1060 Wien
http://www.kunstasyl.at



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