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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. September 2008; 16:35
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(K)Wahlen/Glosse/Gruene:
> Ein gruener Jungabschieber
Zugegeben, Interviewerin Eva Haslinger hat sehr gemein gefragt, als 
sie Hikmet-Arslan vor dem Mittagsjournal-Mikrofon hatte. Aber wenn man 
Politiker interviewt, muss man manchmal gemein sein, sonst bekommt man 
keine klaren Antworten. Und so stellte die Journalistin dem gruenen 
Jungpolitiker (4. Platz auf der NOe-Landesliste fuer die NR-Wahl) die 
Frage: "Was soll denn ihrer Meinung nach mit nachweislich 
straffaelligen Asylwerbern passieren? Es stellen sich viele die Frage, 
warum soll der dann hier auf Staatskosten weiter bleiben duerfen und 
eine Asylantrag nach dem anderen stellen." Das Migrantenkind, bislang 
sehr flott und goschert in seinen Ansagen beginnt jetzt seine Antwort 
mit einer klassischen Zeitgewinnler-Phrase: "Ja, das ist auch eine 
legitime Frage." Und dann: "Wenn die Verdachtsmomente bestaetigt 
worden sind, wenn das gerichtlich bestaetigt worden ist, dann muss man 
da einfach auch eben die Massnahmen setzen." (Er holt Luft.) "Okay, 
abschieben..." Haslinger setzt nach: Wenn das Herkunftsland sicher 
sei, sollte ein nachweislich krimineller Asylwerber dorthin 
zurueckgeschickt werden. Arslan: "Dann ja!" Frage: "Was, wenn das 
Herkunftsland nach wie vor unsicher ist? Zurueckschicken oder 
hierbehalten?" Arslan, jetzt voellig hilflos: "Da muesst ich mir das 
im Detail nochmal anschauen."
Es ist ja ganz sympathisch, wenn ein Jungpolitiker noch nicht auf 
alles so perfekt eine Antwort hat. Aber gerade in diesem Bereich 
sollte er, als Migrant der zweiten Generation und Gruenkandidat, 
sattelfest sein. Und da muss man schon sagen, dass er mit dieser 
Antwort sogar noch sehr weit hinter der windelweichen 
Bleiberechtsposition der Gruenen hinterhinkt. Denn Asyl ist -- wenn 
auch in Oesterreich nicht verfassungsmaessig verankert -- ein 
Menschenrecht. Menschenrechte sind nicht verwirkbar. Die 
rechtsstaatlich korrekte Antwort -- und das wird man von den Gruenen 
wenigstens noch verlangen koennen -- waere gewesen: "Ein Asylwerber 
ist jemand, der ein offenes Asylverfahren hat. Solange dieses nicht 
abgeschlossen ist, darf er nicht abgeschoben werden. Wenn er kriminell 
wird, ist wie mit jedem anderen Kriminellen zu verfahren. Aber das 
eine hat mit dem anderen nichts zu tun." Dann koennte man noch die 
Frage stellen, warum der Asylwerber ueberhaupt kriminell geworden ist, 
was Kriminalitaet im Kapitalismus ueberhaupt bedeutet usw., aber ich 
will ja einen Gruenpolitiker nicht ueberfordern.
Arslans Antwort auf die Frage nach Asylwerbern unbekannter 
Nationalitaet ist aber noch ein bisserl mehr jenseits. Denn er ist 
sich nicht sicher, ob man einen Menschen in ein Land deportieren darf, 
von dem man nicht so genau weiss, ob es sein Heimatland ist. Das ist 
ein Armutszeugnis.
Junge Menschen mit Migrationshintergrund ins Parlament? Ja, unbedingt! 
Aber das kann nicht das Kriterium fuer ihre Nominierung sein. Auch 
Arslan sagt im Interview, er wolle nicht der "Alibi-Ali" der Gruenen 
sein. Doch dann muss er sich auch die Frage nach seiner Befaehigung 
fuer einen solchen Job stellen lassen.
*Bernhard Redl*
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