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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. September 2008; 16:35
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(K)Wahlen/Glosse/Gruene:

> Ein gruener Jungabschieber

Zugegeben, Interviewerin Eva Haslinger hat sehr gemein gefragt, als
sie Hikmet-Arslan vor dem Mittagsjournal-Mikrofon hatte. Aber wenn man
Politiker interviewt, muss man manchmal gemein sein, sonst bekommt man
keine klaren Antworten. Und so stellte die Journalistin dem gruenen
Jungpolitiker (4. Platz auf der NOe-Landesliste fuer die NR-Wahl) die
Frage: "Was soll denn ihrer Meinung nach mit nachweislich
straffaelligen Asylwerbern passieren? Es stellen sich viele die Frage,
warum soll der dann hier auf Staatskosten weiter bleiben duerfen und
eine Asylantrag nach dem anderen stellen." Das Migrantenkind, bislang
sehr flott und goschert in seinen Ansagen beginnt jetzt seine Antwort
mit einer klassischen Zeitgewinnler-Phrase: "Ja, das ist auch eine
legitime Frage." Und dann: "Wenn die Verdachtsmomente bestaetigt
worden sind, wenn das gerichtlich bestaetigt worden ist, dann muss man
da einfach auch eben die Massnahmen setzen." (Er holt Luft.) "Okay,
abschieben..." Haslinger setzt nach: Wenn das Herkunftsland sicher
sei, sollte ein nachweislich krimineller Asylwerber dorthin
zurueckgeschickt werden. Arslan: "Dann ja!" Frage: "Was, wenn das
Herkunftsland nach wie vor unsicher ist? Zurueckschicken oder
hierbehalten?" Arslan, jetzt voellig hilflos: "Da muesst ich mir das
im Detail nochmal anschauen."

Es ist ja ganz sympathisch, wenn ein Jungpolitiker noch nicht auf
alles so perfekt eine Antwort hat. Aber gerade in diesem Bereich
sollte er, als Migrant der zweiten Generation und Gruenkandidat,
sattelfest sein. Und da muss man schon sagen, dass er mit dieser
Antwort sogar noch sehr weit hinter der windelweichen
Bleiberechtsposition der Gruenen hinterhinkt. Denn Asyl ist -- wenn
auch in Oesterreich nicht verfassungsmaessig verankert -- ein
Menschenrecht. Menschenrechte sind nicht verwirkbar. Die
rechtsstaatlich korrekte Antwort -- und das wird man von den Gruenen
wenigstens noch verlangen koennen -- waere gewesen: "Ein Asylwerber
ist jemand, der ein offenes Asylverfahren hat. Solange dieses nicht
abgeschlossen ist, darf er nicht abgeschoben werden. Wenn er kriminell
wird, ist wie mit jedem anderen Kriminellen zu verfahren. Aber das
eine hat mit dem anderen nichts zu tun." Dann koennte man noch die
Frage stellen, warum der Asylwerber ueberhaupt kriminell geworden ist,
was Kriminalitaet im Kapitalismus ueberhaupt bedeutet usw., aber ich
will ja einen Gruenpolitiker nicht ueberfordern.

Arslans Antwort auf die Frage nach Asylwerbern unbekannter
Nationalitaet ist aber noch ein bisserl mehr jenseits. Denn er ist
sich nicht sicher, ob man einen Menschen in ein Land deportieren darf,
von dem man nicht so genau weiss, ob es sein Heimatland ist. Das ist
ein Armutszeugnis.

Junge Menschen mit Migrationshintergrund ins Parlament? Ja, unbedingt!
Aber das kann nicht das Kriterium fuer ihre Nominierung sein. Auch
Arslan sagt im Interview, er wolle nicht der "Alibi-Ali" der Gruenen
sein. Doch dann muss er sich auch die Frage nach seiner Befaehigung
fuer einen solchen Job stellen lassen.
*Bernhard Redl*


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