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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. September 2008; 16:43
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Medien:

> Alles Krone oder was?

Privatradiogesetz als Stolperstein fuer lokale Medienvielfalt

Im Rahmen der Novellierung des Privatradiogesetzes im Jahre 2004 schuf
die OeVP/FPOe-Regierung eine Regelung, die bei der Zuordnung von
UKW-Frequenzen Inhaber eine bundesweiten Lizenz bevorzugt. Diese
Regelung gefaehrdet nun die Vergabe von Lizenzen an bestehende und
neue lokale Radiobetreiber.

Die Regulierungsbehoerde KommAustria verlaengerte im Sommer die Lizenz
fuer das erfolgreiche Freie Radio Salzkammergut auf weitere 10 Jahre.
Das kommerzielle Radio Kronehit als einziger Inhaber einer
bundesweiten Lizenz beruft sich nun auf diesen Passus des
Privatradiogesetzes, nach dem ihm die Sendefrequenzen zugeordnet
haetten werden muessen und erhebt Klage beim Verfassungsgerichtshof.

Bereits bei der Einfuehrung der Regelung im Jahre 2004 wonach Inhaber
einer bundesweiten Lizenz bevorzugt werden warnte der Verband Freier
Radios (VFROe) ausdruecklich davor, dass diese "Lex-Kronehit" zum
Stolperstein fuer lokale Radiobetreiber werden kann. "Es ist ein
medienpolitisches Desaster, wenn nun Kronehit den Fortbestand eines
der erfolgreichsten lokalen Freien Radios gefaehrden kann. Es stimmt
zwar zuversichtlich, dass der Bundeskommunikationssenat die
Lizenzvergabe an das Freie Radio Salzkammergut bestaetigt hat, dennoch
muss das Privatradiogesetz dringen geaendert werden. Die Bevorzugung
der bundesweiten Kette gefaehrdet nicht nur bestehende lokale Radios
sondern verhindert auch das Entstehen neuer lokaler Radioinitiativen -
die Regelung verstoesst gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung."
meint Helmut Peissl vom VFROe.

Und: Neue Initiativen in bisher unterversorgten Gebieten duerften auf
Grund dieser Gesetzesstelle kaum noch eine Chance auf die Zuweisung
von freiwerdender Frequenzen haben, weil sie befuerchten muessten, das
ebenfalls diese dem Kronehit zugeschlagen wuerden.
(VFROe/bearb.)



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