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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Juli 2008; 13:30
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Glosse:

> In Frage gestellt

Gedanken ueber den Staat und seine Vertreter.
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Schwer zu sein ein Exekutivorgan. Zwei Meldungen der letzten Wochen
machten wieder einmal klar, wie die staatlich beauftragten "Macher"
durch Praepotenz, demokratische Ignoranz, aber auch wohl persoenliche
Verletztheit das politische Klima praegen.

Da waere zum einen der Fall eines beleidigten Drogenfahnders. Der
Hintergrund: Ein Oberoesterreicher, der mit einer grossen Menge
Hanfpflanzen erwischt worden ist, wurde vom Gericht nicht wegen
Drogenhandels, sondern nur wegen -besitzes verurteilt. Er hatte
glaubhaft machen koennen, dass er nur durch Zufall in den Besitz
dieser Menge gekommen war, und er sich nicht daran kommerziell
bereichern haette wollen. Tatsaechlich ist seit kurzem eine
Gesetzesnovelle in Kraft, die die Unterscheidung zwischen Handel und
Besitz fuer den Eigengebrauch nicht mehr nur an der Menge festmachen
will. Die Oberoesterreichischen Nachrichten melden dazu: "Bei der
Polizei verursacht die neue Regelung einigen Unmut: ´Das Problem ist
die Beweisbarkeit. Waehrend wir bei einer groesseren Menge davon
ausgehen, dass der Betreffende auch dealt, sieht das die
Anklagebehoerde offenbar nicht so. Das stellt unsere Arbeit schon in
Frage´, sagt ein Drogenfahnder." (1)

Nochmal: "Das stellt unsere Arbeit schon in Frage.". Natuerlich stellt
die Justiz die Arbeit der Polizei in Frage. Es ist naemlich die
Aufgabe der Justiz, die Arbeit der Polizei in Frage zu stellen. Und
der Gesetzgeber passt die Gesetze an, weil er sie in Frage stellt.
Sicher, oft genug ist es in dieser Republik so, dass Justiz und
Gesetzgeber alles tun, was die Polizei so fuer richtig haelt -- aber
das ist nicht ihre Aufgabe, sonst koennte die Polizei sich die Gesetze
selber machen und ohne Verfahren einsperren.

Dies so zu sagen, ist keine linke oder besonders fortschrittliche
Position, denn die wuerde wohl eher fragen, was denn an
Cannabis-Konsum so grossartig verbrecherisch sei. Nein, es ist eine
komplett buergerliche Position, zu formulieren: Die Justiz hat die
Arbeit der Polizei in Frage zu stellen.

Zum anderen waere da das Beispiel des ehemaligen daenischen
Aussenministers Uffe Ellemann-Jensen. Dieser schreibt (zitiert nach
dem Standard (2)) zum "No" der irischen Bevoelkerung zum EU-Vertrag:
"Irland sollte dem Rest von Europa einen Gefallen tun und aus der EU
austreten. ... Den Vertrag nochmals zu verhandeln ist keine Option,
denn das wuerde eine Buechse der Pandora voller Ansprueche der anderen
oeffnen. Also liegt das Problem bei den Iren, und sie muessen es
loesen". Denn: "Europa muss weiter".

Auch hier wieder der naemliche Fall: Ellemann fuehlt sich behindert.
Da hat man mit soviel Schweiss und in so vielen Kaempfen einen solch
schoenen Vertrag ausgehandelt -- und dann kommen die daher und machen
ihn kaputt. In allen anderen Laendern haben wir eine Volksabstimmung
unterdruecken koennen, nur wegen diesem einen Land, das partout nicht
auf seine sperrige Verfassung verzichten moechte, sollen wir wieder
von vorne anfangen?

Und mir kommt wieder dieser Satz in den Sinn: "Das stellt unsere
Arbeit schon in Frage." Es scheint nicht nur Praepotenz und Ignoranz
zu sein. Dieses Statement klingt auch irgendwie wie der Satz "Aber ich
hab mich doch so bemueht und das muesst ihr schon irgendwie auch
bewerten!" Ein Schueler, der auf seine Mathe-Schularbeit einfach ein
"Nicht genuegend!" geschrieben hat, weil er halt leider nicht rechnen
kann, wird mit dieser Haltung nie seinen Abschluss schaffen. Aber
staatliche Exekutivorgane, egal, ob es sich um kleine Polizisten oder
Traeger hoechster Staatsaemter handelt, glauben, dass ihre Arbeit
keinerlei Pruefung unterzogen werden muesste. Sie identifizieren sich
mit dieser Arbeit. Deren Qualitaet in Zweifel zu ziehen, ist ein
Affront gegen sie selbst und sie fuehlen sich -- ganz ohne Ironie
formuliert -- in ihrer Wuerde verletzt. Und selbst wenn sie
akzeptieren, dass ihre Arbeit nicht perfekt sein koennte, so verlangen
sie doch, dass nicht das Ergebnis des Bemuehens, sondern das Bemuehen
an sich honoriert werde. Der Schueler kommt damit nicht durch. Der
Staatsdiener aber glaubt, Macht genug zu haben, dass ihm niemand mehr
auf die Finger klopfen darf.

Exekutivorgane sind ausfuehrende Organe -- sie haben das zu tun, wozu
sie laut Gesetz verpflichtet sind. Sie wollen sich immer gerne ihre
Gesetze selbst schreiben und oft genug tun sie das auch, weil der
buergerliche Rechtsstaat entgegen seinen eigenen Prinzipien ihnen
nicht Einhalt gebietet.

"Checks and Balances", "Trennung der Gewalten", das sind
Schlagwoerter, die auf der Politologie und allenfalls noch im
Juridikum unterrichtet werden. In der Realverfassung spielen sie meist
keine Rolle.
*Bernhard Redl*

Zitate nach:
(1) http://www.nachrichten.at/regional/705256PHPSESSID=1ac32e77c9ba2d993c474d9b189eed15
(2) http://derstandard.at/?id=3377049


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