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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Juni 2008; 16:44
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Fremde/Recht/Kommentar:
> Integration konterkariert
Stellungnahme von "Ehe ohne Grenzen" zum OeVP-Massnahmenkatalog ueber
Integration und Zuwanderung.
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Am 30.5.2008 liessen Minister Platter und Vizekanzler Molterer mit
einem Massnahmenpaket zur Verschaerfung der Zuwanderungsbestimmungen
aufhorchen. Bis jetzt wurden fuer binationale Familien drei sehr
massgebliche Punkte bekannt.
1. Erhoehung der verpflichtenden Deutschkursstunden in der
Integrationsvereinbarung von 300 auf 600 Stunden.
2. Verpflichtende Deutschkurse im Herkunftsland der PartnerInnen als
Vorraussetzung fuer den Erhalt eines Aufenthaltstitels.
3. Nachweis einer bestehenden Ehe ueber einen laengeren Zeitraum,
bevor Familienzusammenfuehrung nach Oesterreich moeglich ist.
Fuer uns als ExpertInnen fuer binationales Familienleben von Ehe ohne
Grenzen ist dies ein eindeutiger Schritt in eine falsche Richtung und
konterkariert jegliche Integration unserer PartnerInnen. Binationales
Familienleben in Oesterreich, so es unter den derzeitigen
fremdenrechtlichen Umstaenden ueberhaupt noch funktionieren kann, wird
noch deutlich erschwert. Zu den einzelnen Punkten:
Ad 1) Erhoehung der Deutschkursstunden auf 600
Die Erfahrungen von Ehe ohne Grenzen zeigen, dass unsere PartnerInnen
allein schon durch die Tatsache in einem oesterreichischen
Familienverband eingebettet zu leben, hoch motiviert sind, sich die
deutsche Sprache anzueignen, und dies selbstverstaendlich und im
Alltag passiert.
Die von der OeVP geforderten 600 Stunden liegen uebrigens weit ueber
dem Hauptschulabschluss-Niveau und wuerden in etwa einer sechsten
Schulstufe AHS entsprechen.
Ad 2) Deutschzertifikate schon im Heimatland erwerben
Diese Forderung wurde offensichtlich an die bestehende Praxis in
Deutschland angelehnt. Doch schon dort zeigte sich nach mehreren
Monaten, dass dies ein untaugliches Mittel zum Deutscherwerb ist. Der
Verband Binationaler "IAF", eine seit 25 Jahren bestehende
Vertretungsorganisation in Deutschland, kritisiert diese Regelung
vehement und kann aus der Praxis berichten, dass sich diese Bestimmung
mehr als untauglich zeigt.
So gibt es weltweit keine flaechendeckenden Deutschinstitute, den
EhepartnerInnen werden stundenlange Anreisen zu den Kursen zugemutet.
Die erforderlichen Pruefungen duerfen dazu nur in Goethe-Instituten
abgelegt werden, welche aber nach deutschen Erfahrungen meist gar
nicht die personellen Ressourcen dafuer besitzen.
Erfahrungsberichte aus Deutschland zeigen, dass es in den meisten
Staaten schlicht und einfach unmoeglich ist, diese Bedingungen zu
erfuellen, weil es viel zu wenige Institutionen gibt, wo man Deutsch
lernen kann.
In Afrika gibt es 19 Goethe-Institute, in Asien 26, in Nordamerika 10,
in Suedamerika 22 und in Australien 2. In der gesamten Russischen
Foederation gibt es zB. lediglich zwei Kursinstitute.
Goethe-Institute sind spaerlich gesaet, die PartnerInnen muessten
unter Umstaenden tagelange Anreisen in Kauf nehmen, sich um Einreise-
und Durchreisevisa bemuehen um zu den entsprechenden Kursen zu
gelangen und um dort die Pruefungen abzulegen. Kurse die fuer die
jeweiligen Landesverhaeltnisse kaum leistbar, und oft ueber Monate
ausgebucht sind, was eine Trennung der Eheleute ueber Monate hinweg
mit sich ziehen kann.
Diese Bestimmung ist in unseren Augen unoekonomisch und kann nur als
Schikane verstanden werden, wenn man bedenkt, dass das gewuenschte
Ergebnis in Oesterreich vor Ort, mit Unterstuetzung des
oesterreichischen Familienverbands so viel einfacher und nachhaltiger
erzielt werden kann.
Ad 3) Ehen muessen im Ausland laengere Zeit bestanden haben
Es ist uns noch nicht ganz klar, wie die Aussagen Minister Platters zu
deuten ist, wonach "eine Ehe schon eine bestimmte Zeit bestanden haben
muss, um eine Familiezusammenfuehrung in Oesterreich zuzulassen". Aber
auch wenn die Details zu dieser Bestimmung noch nicht bekannt sind,
erfuellen sie doch mit Sorge.
Die Bestimmung nimmt auch keine Ruecksicht darauf, dass
OesterreicherInnen vor allem in ihrer Freizeit mobil und global
vernetzt sind, so dass in ihnen der Wunsch nach einem realen
Zusammensein mit einem liebgewordenen Menschen auch ueber temporaere
Kontakte entstehen kann. Ganz abgesehen davon, dass solche Kontakte
nicht selten zu ganz realen Familiengruendungen fuehren, weil sich ein
Kind ankuendigt.
Heisst das, was Platter sagt, dass OesterreicherInnen ihren
Arbeitsplatz verlassen und im Herkunftsland des Partners leben
muessten? Wie stellt sich der Minister das vor? Es hiesse, dass
OesterreicherInnen ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz aufgeben und im
Herkunftsland der Partnerin/des Partners leben muessten. Fuer
schwangere Oesterreicherinnen hiesse es, waehrend der Schwangerschaft
oder kurz nach der Geburt ihres Kindes in oftmals prekaere
Lebenssituationen in Drittstaaten ziehen zu muessen, ohne Aussicht
darauf, in absehbarer Zeit mit ihrer Familie zurueckzukehren.
Fuer wirtschaftliche und wissenschaftliche High-Potentials, die ins
Ausland entsandt werden, um dort Praktikas zu machen, an grossen
Auftraegen oesterreichischer Firmen mitzuarbeiten oder dort Firmen mit
aufzubauen, wuerde es bedeuten, ihren Job bei der Firma, die den
Aufenthalt ermoeglichte, kuendigen zu muessen, um bei der Familie zu
bleiben. Und umgekehrt: Gruendet ein Oesterreicher/eine
Oesterreicherin hier mit einer/m solchen Entsandten oder mit einem/r
Studentin aus einem Drittstaat eine Familie, so waere auch diese/r
OesterreicherIn gezwungen ins Ausland zu gehen.
Sollten etwa oesterreichische Kinder, damit ihr Stiefvater nach
Oesterreich kommen kann, einen Schulwechsel z.B. nach Pakistan, in die
Ukraine oder nach Zimbabwe vollziehen, um mit ihrer Mutter und deren
neuen Mann dort zu leben, damit Minister Platter von dem bestehenden
Familienleben ueberzeugt ist?
Sollten OesterreicherInnen, welche beruflich ins Ausland entsendet
wurden und sich dort verheiraten, ihre Arbeit kuendigen, wenn die
Entsendung vorbei und sie wieder nach Oesterreich muessten, aber die
erforderliche Ehedauer noch nicht gegeben ist?
Sollten oesterreichische Top-Kraefte mit ihrer oft unersetzlichen
Auslandserfahrung nicht mehr nach Oesterreich zurueckduerfen, wenn die
erforderliche Ehedauer noch nicht gegeben ist und dann vielleicht auch
noch der Job verloren ging, oder auf ihre Familien verzichten?
Muessten Studentinnen nach Beendigung ihres Auslandssemesters ihr
Studium unterbrechen, um weiter im Land ihres Angetrauten verbleiben
zu koennen, um die Ehedauer im Ausland nachweisen zu koennen?
Zusammenfassend muessen wir festhalten, dass es den Erfindern dieser
Massnahmen nicht ernsthaft an Integration gelegen sein kann. Vielmehr
laesst es die Vermutung zu, dass unter dem Deckmantel einer
"Integrationsdebatte" schlichtweg noch mehr
Zuwanderungsverschaerfungen beschlossen werden sollen, ungeachtet der
Auswirkungen auf die davon betroffenen OesterreicherInnen und deren
EhepartnerInnen und Kinder.
Diese Massnahmen entbehren jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit
der Thematik binationaler Familien, es mangelt an Fachkenntnis der
Materie und vor allem mangelt es an der Anerkennung der
Integrationsarbeit, die binationale Familien leisten.
Ehe ohne Grenzen wird in Zukunft, wie wir das auch schon in der
Vergangenheit getan haben, gerne jenen als Expertin zur Verfuegung
stehen, denen an ernst gemeinter Integrations- und Familienpolitik
gelegen ist.
Ehe ohne Grenzen moechte festhalten, dass das Fremdenrechtspaket 2005,
auch schon ohne die nun geforderten Verschaerfungen, massive
Verschlechterungen fuer binationale Familien bereit haelt.
OesterreicherInnen, die mit Drittstaatsangehoerigen verheiratet sind,
muessen ein Netto-Einkommen von mind. 1120 Euro + Miete (+ 79Euro/
Kind) nachweisen, damit ihre PartnerInnen eine
Niederlassungsbewilligung bekommen. Gleichzeitig duerfen diese erst ab
Erhalt der Niederlassungsbewilligung arbeiten. Dadurch ist
einkommensschwachen OesterreicherInnen, StudentInnen, Arbeitslosen,
PensionistInnen, KindergeldbezieherInnen u.v.m. ein Familienleben in
Oesterreich mit ihren EhepartnerInnen aus Nicht-EWR-Laendern de facto
verwehrt.
Das Gesetz verlangt von drittstaatsangehoerigen EhepartnerInnen, die
Niederlassungsbewilligung vom Herkunftsland aus zu beantragen und dort
die Entscheidungen der oesterreichischen Behoerden abzuwarten. Das
bedeutet, dass Familien auf unbestimmte Zeit getrennt werden, die
Antragssteller sich u. U. grossen Gefahren aussetzen muessen, und
enorme Kosten auf die Familien zukommen. Nicht in jedem Land gibt es
ausserdem eine zustaendige oesterreichische Auslandsvertretung.
Antraege aus dem Inland sind nur zulaessig, wenn man sowohl legal
eingereist wie aufhaeltig ist, wodurch Asylwerber faktisch gezwungen
werden, in das Land, aus dem sie geflohen sind, fuer die Dauer von
mehreren Monaten bis zu einem Jahr zurueckzukehren.
Das Gesetz sieht keine Uebergangsbestimmungen vor, rechtmaessig
gestellte Antraege aus dem Jahr 2005 und davor wurden fuer nichtig
erklaert. Weiters mussten Asylsuchende, um eine
Niederlassungsbewilligung als Angehoerige zu beantragen, ihren
Asylantrag - auf Geheiss der Behoerden! - zurueckziehen und wurden
dadurch per 1.1.2006 illegalisiert. Damit sind sie von Schubhaft und
Abschiebung bedroht.
Das Fremdenrechtspaket benachteiligt auch OesterreicherInnen
gegenueber EU-BuergerInnen - eine weitere Diskriminierung binationaler
Partnerschaften, die noch ihrer Aufhebung durch die Hoechstgerichte
harrt. ###
Quelle: http://eheohnegrenzen.sosmitmensch.at/stories/1976/
Link: http://www.ehe-ohne-grenzen.at/
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