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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. April 2008; 19:02
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Bayern:
> Versammlungsfreiheit light
Mit dem Entwurf fuer ein Bayerisches Versammlungsgesetz (Bayerischer 
Landtag, Drucksache Nr. 15/10181 vom 11. Maerz 2008) hat die dortige 
Landesregierung viele Veraenderungen zur geltenden Rechtslage 
vorgeschlagen. Diese wuerden massive Einschraenkungen fuer 
Versammlungen, Demonstrationen und oeffentliche politische Aktionen 
aller Art zur Folge haben.
Die Pflichten und Auflagen fuer die Veranstalterinnen und Veranstalter 
oeffentlicher Versammlungen sollen deutlich erweitert werden. Die 
Frist fuer die Anzeige etwa einer Demonstration soll verlaengert, die 
Daten, die bei der Anzeige einer Demonstration angegeben werden 
muessen, sollen erheblich erweitert und die Strafen bei Verstoessen 
deutlich erhoeht werden. Nicht nur die persoenlichen Daten der 
Versammlungsleiter, sondern auch die der Stellvertreter und der Ordner 
sollen vorab bekannt gegeben werden muessen.
Die Auflagen des Gesetzes wuerden schon fuer Versammlungen mit zwei 
Teilnehmern gelten. Damit koennten selbst bei Arbeitskaempfen 
Streikposten als anzeigepflichtige Versammlung gewertet werden.
Auch Versammlungen in geschlossenen Raeumen sollen reglementiert 
werden. Wenn dieser Entwurf Gesetz wuerde, koennten Demonstrationen 
verboten werden, nicht nur, wenn durch sie die oeffentliche Sicherheit 
oder Ordnung, sondern auch wenn die "Rechte Dritter unzumutbar 
beeintraechtigt" werden, was immer das heissen kann.
Der Polizei soll weiters die Moeglichkeit eingeraeumt werden, 
bestimmte Personen von der Versammlungsleitung und vom Ordnungsdienst 
bereits im Vorfeld auszuschliessen.
Sofern sich am Fahrplan des Landtags nichts aendert, steht das 
Landesgesetz zur Beschlussfassung im Juli an. Argumentiert wird die 
Verschaerfung des Versammlungsrechts von der bayerische Regierung mit 
der angeblichen Notwendigkeit, rechtsextreme Kundgebungen besser unter 
Kontrolle halten zu koennen. Gelten soll das Gesetz aber eben doch 
nicht nur fuer Rechtsextreme. Schliesslich gibt es ja den 
Gleichheitsgrundsatz.
(Gruene Bayern/akin)
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