**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. April 2008; 19:02
**********************************************************

Bayern:

> Versammlungsfreiheit light

Mit dem Entwurf fuer ein Bayerisches Versammlungsgesetz (Bayerischer
Landtag, Drucksache Nr. 15/10181 vom 11. Maerz 2008) hat die dortige
Landesregierung viele Veraenderungen zur geltenden Rechtslage
vorgeschlagen. Diese wuerden massive Einschraenkungen fuer
Versammlungen, Demonstrationen und oeffentliche politische Aktionen
aller Art zur Folge haben.

Die Pflichten und Auflagen fuer die Veranstalterinnen und Veranstalter
oeffentlicher Versammlungen sollen deutlich erweitert werden. Die
Frist fuer die Anzeige etwa einer Demonstration soll verlaengert, die
Daten, die bei der Anzeige einer Demonstration angegeben werden
muessen, sollen erheblich erweitert und die Strafen bei Verstoessen
deutlich erhoeht werden. Nicht nur die persoenlichen Daten der
Versammlungsleiter, sondern auch die der Stellvertreter und der Ordner
sollen vorab bekannt gegeben werden muessen.

Die Auflagen des Gesetzes wuerden schon fuer Versammlungen mit zwei
Teilnehmern gelten. Damit koennten selbst bei Arbeitskaempfen
Streikposten als anzeigepflichtige Versammlung gewertet werden.

Auch Versammlungen in geschlossenen Raeumen sollen reglementiert
werden. Wenn dieser Entwurf Gesetz wuerde, koennten Demonstrationen
verboten werden, nicht nur, wenn durch sie die oeffentliche Sicherheit
oder Ordnung, sondern auch wenn die "Rechte Dritter unzumutbar
beeintraechtigt" werden, was immer das heissen kann.

Der Polizei soll weiters die Moeglichkeit eingeraeumt werden,
bestimmte Personen von der Versammlungsleitung und vom Ordnungsdienst
bereits im Vorfeld auszuschliessen.

Sofern sich am Fahrplan des Landtags nichts aendert, steht das
Landesgesetz zur Beschlussfassung im Juli an. Argumentiert wird die
Verschaerfung des Versammlungsrechts von der bayerische Regierung mit
der angeblichen Notwendigkeit, rechtsextreme Kundgebungen besser unter
Kontrolle halten zu koennen. Gelten soll das Gesetz aber eben doch
nicht nur fuer Rechtsextreme. Schliesslich gibt es ja den
Gleichheitsgrundsatz.
(Gruene Bayern/akin)


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin