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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Maerz 2008; 18:31
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Prozesse:

> Auf der Suche nach Osama Bin Laden

Bericht vom 2. und 3. Tag des "Islamistenprozesses"

Hauptsaechlich zum Thema der medialen Oeffentlichkeit wurde der
"Islamistenprozess" Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed in den
letzten Tagen deswegen, weil Salem Ahmed in der Burka erschien und
daraufhin vom Prozess ausgeschlossen wurde und weil Mahmoud sich am
zweiten Prozesstag gegen den Richter empoerte. Auch wenn die
akin-Redaktion ein durchaus ambivalentes Verhaeltnis zu den
politischen Haltungen der beiden Beschuldigten sowie auch zu der mit
ihnen solidarischen Antiimperialistischen Koordination (AIK) hat,
reproduzieren wir hier in gekuerzter Form den AIK-Bericht der Tage 2
und 3 des Prozesses, um einen Ausgleich zur Berichterstattung der
Massenmedien zu bieten:
*

Am zweiten Prozesstag wurde der Mitarbeiter des deutschen
Bundeskriminalamts, der das Drohvideo, an dem der Hauptangeklagten
Mohamed Mahmoud nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat,
"ausgewertet" hat, einvernommen. Der Zeuge konnte de facto keinerlei
relevanten Angaben machen. Fuer die Erkenntnis, das Video sei in
arabischer Sprache mit deutschen Untertiteln und zeige einen
vermummten Sprecher sowie Szenen aus dem oesterreichischen Tourismus
und ein militaerisches Fahrzeug mit - "moeglicherweise" -
oesterreichischen Soldaten, muss man wohl kaum ein kriminaltechnischer
Experte sein. Ueber die Globale Islamische Medienfront (GIMF) befragt,
bei der Mohamed Mahmoud mitgearbeitet hat und in deren Internetportal
das Video angekuendigt worden war, konnte der Beamte weder ueber
personelle Strukturen noch ueber eventuelle Anforderungen der GIMF an
ihre Mitarbeiter irgendwelche Angaben machen -- er sehe in der GIMF
aber ein "Sprachrohr der Al-Kaida". Die Frage des Verteidigers, was
die Angaben ueber die GIMF mit dem Hauptangeklagten zu tun haetten,
konnte der Zeuge nicht beantworten. Auch sei die Stimme des Sprechers
auf dem Video niemand zuordenbar.

Daraus zog der Richter den Schluss, wenn die Stimme niemandem
zugeordnet werden koenne, koennte es ja auch der Angeklagte gewesen
sein.

Terrorliste ohne Belang

Verteidiger Lennart Binder wies darauf hin, dass die GIMF laut
"EU-Terrorliste" nicht als Terrororganisation eingestuft werde,
woraufhin der Richter einwarf, die Liste sei ja fuer das
oesterreichische Recht irrelevant. Binder erwiderte, die
oesterreichischen Behoerden haetten sich ja schon einige Zeit mit der
GIMF beschaeftigt, und wenn man die GIMF als terroristisch eingestuft
haette, haette die Polizei die Pflicht gehabt, dies in Bruessel zu
melden, wo die "Terrorliste" taeglich aktualisiert werde. Mohamed
Mahmoud ergaenzte noch, der Zeuge habe behauptet, die GIMF wende sich
an europaeische Moslems, in Wirklichkeit komme im Gruendungsstatut der
GIMF aber das Wort "Europa" ueberhaupt nicht vor, was auch vom
Gerichtsdolmetscher bestaetigt wurde. Der Zeuge berichtete auf Fragen
des Verteidigers ueber verschiedene gemaessigte und radikalere
Auslegungen des Jihad, die es im Islam gebe. Der Richter dagegen wies
immer wieder auf die Auslegung hin, alle Unglaeubigen seien zu toeten.
Mohamed Mahmoud hatte sich jedoch vom ersten Prozesstag an von dieser
Auffassung distanziert.

Naechster Zeuge war ein Beamter des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz
und Terrorbekaempfung (BVT). Bei dieser Einvernahme war zu erkennen,
dass es nicht beweisbar ist, dass der Angeklagte auf die im Video
gezeigten Bilder zugegriffen hat. Der Zugriff sei ueber einen
Proxyserver erfolgt, der in Malaysia steht, und auf den auch viele
andere Zugriff haetten.

Danach wurde der Vertreter der Sondereinheit Observation (SEO)
befragt. Er gab an, Mahmouds Zimmer sei optisch und akustisch
ueberwacht worden. Darueber hinaus habe man am Computer des
Angeklagten ein Programm zur Ueberwachung des aktuellen Geschehens,
nicht aber zur Durchsuchung der Festplatte installiert. Ausserdem
seien auch die Tastaturanschlaege ueberwacht worden. Dadurch sei
beweisbar, dass der Angeklagte einen Text ueber moegliche
Anschlagsziele waehrend der Fussball-EM 2008 in Oesterreich verfasst
habe. Der Angeklagte warf ein, es habe sich dabei um Gedanken
gehandelt, die in einem privaten Nachrichtenentwurf im Forum der GIMF
niedergeschrieben worden waren, die er aber nie abgeschickt habe. Auch
der Zeuge konnte nicht bestreiten, dass ein Absenden des Textes nicht
nachgewiesen werden kann.

Richter Gerstberger warf ein, es sei ja sogar in kanadischen bzw.
amerikanischen Medien ueber den Text berichtet worden. Die Frage, wie
ein Text, dessen Abfassung von oesterreichischen Behoerden ueberwacht
wurde, der aber niemals abgeschickt worden ist, in amerikanische
Medien gelangen kann, steht somit im Raum.

Mohamed Mahmoud wurde daraufhin laut und meinte, die oesterreichischen
Behoerden waeren Marionetten der USA und wollten ihn ins Gefaengnis
bringen. Im Wirbel, den die Massenmedien um diesen Gefuehlsausbruch
erzeugten, ging der zugrunde liegende Gedanke, die amerikanischen
Behoerden wuerden bei der Ueberwachung "mitnaschen", leider unter.

Der dritte Mann

Umer Hussain, der im Zuge der Verhaftung der beiden Angeklagten
ebenfalls festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen
worden war, sagte aus, Mohamed Mahmoud haette auch ihm gegenueber
geaeussert, dass er gegenueber der GIMF eine Identitaet angenommen
habe, die mit der Realitaet nichts zu tun gehabt haette, in der
Absicht, Kontakte aufzubauen und sich damit gute
Geschaeftsmoeglichkeiten zu verschaffen (womit offenbar Interviews mit
prominenten Jihadisten gemeint waren, die er dann an Medien zu
verkaufen gedachte, Anm. d. Verf.). Hussain berichtete, er sei von der
Polizei eingeschuechtert worden mit der faelschlichen Behauptung,
Mohamed Mahmoud habe gegen ihn ausgesagt. Er habe sich daher selbst
mit Aussagen, die Mahmoud entlastet haetten, zurueckgehalten. Der
Richter beeilte sich, diese Aussagen zu unterbinden, indem er dem
Zeugen klarmachte, er moege jetzt sehr aufpassen, wen er da mit
solchen Angaben belaste.

Hashem Hashem, ein Freund des Angeklagten gab an, er habe nie mit
Mahmoud ueber Dinge wie den Jihad gesprochen. Auf den Einwand des
Richters, es sei polizeilich protokolliert, dass Hashem von der Kritik
Mahmouds an einer gemaessigten Moschee erzaehlt habe, erwiderte
Hashem, die Behoerden haetten seine Aussagen verdreht. Auch hier
meinte der Richter, es sei besser, wenn der Zeuge jetzt sehr aufpasse.

Der Vater von Mona Salem Ahmed sagte bei seiner Einvernahme, seine
Tochter trage den Gesichtsschleier bereits seit 3 Jahren und es sei
ihre eigene Entscheidung gewesen. Diese Aussage wirkt auch dadurch
glaubhaft, dass die Mutter der Angeklagten ihr Gesicht nicht zu
verschleiern pflegt und dies auch bei Gericht nicht tat. Sie gab an,
Mona sei bei ihrer Verhaftung geschlagen und getreten worden. Ihre
Tochter vertrete kein terroristisches Gedankengut, sei aber gegen
Ungerechtigkeiten wie die Besatzung im Irak. Diese Gelegenheit nutzte
der Richter, um ein weiteres Mal seine Ansicht zum Ausdruck zu
bringen, im Irak haette es freie Wahlen gegeben und die Unterdruecker
im Irak seien nicht die amerikanischen Besatzer, sondern die
Terroristen.

*

Am dritten Prozesstag wurden zunaechst das Drohvideo und ein Video der
deutschen Geisel Hannelore Krause gezeigt. Mohamed Mahmoud wurde zu
dem Geiselvideo befragt und sagte, er habe es im Forum der GIMF
kritisiert und die Entfuehrung als nicht nur unislamisch, sondern dem
Islam sogar schaedlich bezeichnet. Er sei daraufhin im Forum
beschimpft und aus dem Forum ausgeschlossen worden, habe sich aber
unter einem anderen Namen wieder angemeldet.

Die Angelegenheit Krause

Er habe seine bereits bestehenden Kontakte danach benuetzt, um sich in
einer Nachricht an die Entfuehrer fuer eine Verlaengerung des
Ultimatums einzusetzen. Spaeter habe er ein Schreiben an die
Entfuehrer verfasst, in dem er die Freilassung der Geiseln gefordert
und die Entfuehrer darauf hingewiesen habe, dass solche Videos dem
Jihad mehr schaden als nuetzen wuerden. 2 Wochen spaeter sei Krause
auch tatsaechlich freigelassen worden. Ihr Sohn sei aber in der Gewalt
der Entfuehrer geblieben, weil er fuer das irakische Aussenministerium
gearbeitet habe und damit als Kollaborateur der USA gegolten habe.
Richter Gerstberger fragte, warum Mahmoud das nicht schon bei seinem
Verhoer durch die Polizei angegeben habe. Mahmoud: Er habe diese
Angaben nicht gemacht, weil er nicht danach gefragt worden sei. Die
Polizei habe ihm vielmehr Fragen ueber seine Erziehung gestellt, ueber
seinen Aufenthalt in Mailand und ob er wisse, wo sich Osama Bin Laden
aufhalte. Sein erster Anwalt (nicht Binder - Anm. d. Verf.) habe ihm
ausserdem davon abgeraten die Wahrheit zusagen, da man ihm diese
sowieso nicht glauben wuerde. Mona Salem Ahmed und er haetten nicht
von sich aus den Kontakt zur GIMF gesucht, sondern sie seien
angeworben worden, nachdem die GIMF auf einige Texte aufmerksam
geworden war, die die beiden aus dem Arabischen uebersetzt und ins
Internet gestellt haben. Dabei sei es ihnen darum gegangen, der
einseitigen Berichterstattung der westlichen Medien etwas
entgegenzusetzen. Daraufhin entwickelte sich eine kurze politische
Diskussion zwischen Mahmoud und Gerstberger ueber die Kriege in
Afghanistan und im Irak, wobei Gerstberger den Irakkrieg woertlich als
"Regimewechsel mit amerikanischer Hilfe" bezeichnete. Mahmoud warf
ein, es habe sich um einen voelkerrechtswidrigen Ueberfall gehandelt,
die US-Armee habe in der ersten Woche der Besatzung 16.000 Menschen
getoetet, fast lauter Zivilisten. Auf die neue irakische Polizei und
Armee angesprochen, sagte der Angeklagte, solange diese Spitaeler oder
Grenzen schuetzen wuerden, seien sie zu unterstuetzen. Dort aber, wo
sie in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Besatzern Menschen
toeten, seien sie zu bekaempfen. Der Richter entgegnete wieder einmal,
es gebe aber auch Selbstmordanschlaege auf Maerkten, wo Unschuldige im
Namen des Jihad umkaemen. Mahmoud dazu: Man habe keinerlei Artikel
uebersetzt, die so etwas guthiessen.

Verteidiger Binder wollte wissen, wie es mit Hannelores Krauses Sohn
weitergegangen sei. Mahmoud sagte, die Entfuehrer haetten
diesbezueglich am 11.9. 2007 ein weiteres Ultimatum gestellt und um 10
Tage verlaengert, er sei allerdings am 12.9. verhaftet worden. Er habe
diese Sache am 16.9. gegenueber Beamten des Bundesamtes fuer
Verfassungsschutz und Terrorismusbekaempfung (BVT) angesprochen. Er
habe den Beamten gesagt, er wolle einen Brief oder ein E-Mail an die
Entfuehrer verfassen, um weiter auf die Freilassung von Krauses Sohn
hinzuwirken. Die Beamten haetten das Gespraech nicht protokolliert,
aber die Sache dem U-Richter weitergegeben, der sich auch interessiert
gezeigt haette. Danach seien die Beamten aber erst am 23.9., also nach
Ablauf des Ultimatums zu ihm gekommen. Spaeter sei ihm mitgeteilt
worden, dass das deutsche Bundeskriminalamt an seinem Mitwirken nicht
interessiert sei.

Danach wurde ein Interview gezeigt, das Mahmoud fuer die Sendung
Spiegel-TV gegeben hatte und in dem er ausfuehrlich ueber die
einseitige westliche Darstellung der Konflikte im arabischen und
zentralasiatischen Raum sprach und ueber seine Motivation, dem etwas
entgegenzusetzen.

Computerueberwachung

Die Vorfuehrung wurde zwecks Anhoerung des Zeugen Strasser
unterbrochen, der als Rechtschutzbeauftragter in die Ueberwachung von
Mahmouds Wohnung und Computer eingebunden gewesen war. Dabei ging es
vor allem um die Frage, ob die Ueberwachung des Computers legal war,
da es dafuer eigentlich keinen richterlichen Beschluss gegeben hat,
sondern nur fuer die Installierung von Audio- und Videoueberwachung.
Strasser vertrat dabei die Auffassung, die Ueberwachung der
Telekommunikation und damit des Internetverkehrs sei deshalb legal
gewesen, weil fuer eine Ueberwachung eines Computers weniger hohe
rechtliche Huerden gelten wuerden als fuer einen Lausch- und
Spaehangriff. Bei letzterem muesste es Verdacht auf Verbrechen mit
weit hoeherer Strafandrohung geben als bei einer
Computer-Ueberwachung. Da nur Mahmouds Zimmer und sein Computer
ueberwacht worden seien, sei es ausserdem ausgeschlossen gewesen, dass
Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden, und das sei
entscheidend. Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, der von Verteidiger
Binder als Experte in Datenschutzfragen hinzugezogen wurde, fragte den
Zeugen, welche Massnahmen man ergriffen habe, um zu verhindern, dass
auch Dinge ueberwacht wurden, die Mahmoud auf seinem Computer
geschrieben habe, die aber nicht in den Bereich der Telekommunikation
fallen wuerden. Der Zeuge meinte zwar, dass diese Dinge nicht
ueberwacht oder zumindest nicht weitergegeben werden sollten, musste
aber auch einraeumen, dass sich bei Ueberwachung aller
Tastaturanschlaege die Ueberwachung dieser Dinge natuerlich nicht
vermeiden lasse.

Gruselfilme

Die Video-Vorfuehrung ging weiter und es wurde angekuendigt, dass
nunmehr auch Videos ueber Hinrichtungen von Geiseln gezeigt wuerden.
Dagegen erhob Dr. Binder Einspruch; dieser wurde mit der Begruendung
abgelehnt, dass die Videos Gegenstand des Verfahrens seien und daher
den Geschworenen vorgefuehrt werden muessten.

Alle starrten auf die Leinwand, auf der Vermummte ihrer Geisel,
US-Staatsbuerger Nick Berg, den Kopf abschnitten sowie die Exekution
irakischer Gefangener auf brutalste Weise gezeigt wurde. Ein Video
zeigte auch vermummte Kinder wie sie Hinrichtung spielen. Diese Videos
waren auf den PCs der Angeklagten gespeichert. Mit dieser Vorfuehrung
versuchte Staatsanwalt Klachl seine Behauptung zu untermauern, dass
die Angeklagten "Al Qaida"-Mitglieder seien.

"Warum zeigen Sie nur diese Videos?", fragte Mohamed Mahmoud erregt.
"Auf meinem PC sind auch Bilder von Verbrechen der US-Armee zu sehen.
Warum zeigen Sie die nicht auch?" Gerstberger: "Wir sind nicht hier,
weil Sie Mitglied der US-Armee sind. Sie sind des Terrorismus
angeklagt". Mahmoud: "Das Ganze dient dazu, die Geschworenen
absichtlich emotional zu beeinflussen. Hier wird nicht Recht
gesprochen. Es geht ausschliesslich nur um meine Verurteilung. Das ist
ein Schauprozess". Als sich Mahmoud mit diesen Worten von der
Anklagebank erhob und nach Auffassung des Gerichts eine Drohpose
einnahm, schritt die Justizwache auf Aufforderung von Gerstberger ein.
Sechs Beamte versuchten ihn zu beruhigen und fuehrten ihn schliesslich
aus dem Saal. Daraufhin wurde eine zehnminuetige Verhandlungspause
angeordnet.

Nach 15 Minuten wurde Mohamed Mahmoud in den Gerichtssaal
zurueckgebracht, meldete sich nicht mehr zu Wort und verhielt sich
auch voellig ruhig.

Die Verhandlung wird am 12.3.2008, 9.00 Uhr, fortgesetzt. ###

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