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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Maerz 2008; 18:36
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BRD:

> KOePI bleibt einstweilen

1990, kurz nach der "Wende", wurde von HausbesetzerInnen in der
Ostberliner Koepenicker Strasse das Projekt "KOePI" ins Leben gerufen.
Nach reichlichen Turbulenzen letztes Jahr mit Spekulanten und Banken
(akin 14/2007) duerfte sich die KOePI jetzt stabilisieren, berichtet
die Hausgemeinschaft:
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Es ist uns in langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit dem
Eigentuemer des Hauses gelungen, den Fortbestand der Koepi als Wohn-
und Kulturprojekt zunaechst einmal zu sichern. Urspruenglicher Ansatz
in den Verhandlungen war die Idee, den gesamten Koepi-Komplex fuer
eine lange Laufzeit komplett in Selbstverwaltung (z.B. in Form eines
Erbpachtvertrages) zu uebernehmen und die Koepi so dauerhaft dem
kapitalistischen Verwertungskreislauf zu entziehen. Eine derartige
Loesung scheiterte jedoch an der Commerzbank, die als
Hauptglaeubigerin immer noch weitgehende Vetorechte besitzt. Also
haben sich unsere Bemuehungen im folgenden auf eine ausdrueckliche
Bestaetigung bzw Verlaengerung der bestehenden Mietvertraege
konzentriert.

Der Eigentuemer der Koepi hat im Ergebnis puenklich zum 18. Koepi
Geburtstag die Mietvertraege zu den bestehenden Konditionen fuer alle
im Erdgeschoss liegenden Wohn- und Veranstaltungsraeume um 30 Jahre
verlaengert. Die zum 31.Mai ausgesprochenen Kuendigungen der
Wohnmietvertraege wurden zurueckgenommen. Somit gibt es keinerlei
ungeklaerte Rechtsposition auf dem gesamten Hausgrundstueck mehr: Alle
Raeumlichkeiten sowie Hof und Garten haben ausdrueckliche wirksame
Mietvertraege.

Diese Mietvertraege erlauben uns einen Fortbestand der Koepi auf
absehbare Zeit, ohne dass wir an unserem Konzept, bezahlbaren Wohn-
und Kulturraum zu bieten, Abstriche machen mussten. Unser Konzept:
"Koepi bleibt - und zwar so wie sie ist!" ist und war fuer uns nie
verhandelbar!

Aber auch wenn die unmittelbare Raeumungsdrohung fuer das Haus
abgewendet ist bedeutet das nicht, dass wir uns nun zuruecklehnen
koennen. Die langfristige Situation des Wagenplatzes ist nach wie vor
ungeklaert. Zwar gibt es eine vorlaeufige Duldungsvereinbarung mit dem
Eigentuemer, es wurde aber keine langfristige vertragliche Sicherung
durch einen Pachtvertrag o.ae. erreicht. Somit kann zwar akut nicht
geraeumt werden, sollten die Koepi Grundstuecke aber erneut den
Besitzer wechseln, waere der naechste Konflikt vorprogrammiert. (gek.)
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Quelle: http://de.indymedia.org/2008/03/209981.shtml


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