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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Maerz 2008; 19:29
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Moderne Zeiten:

> Der trojanische Esel bockt

Das Urteil des deutschen Hoechstgerichts zum Thema Bundestrojaner ist
zweischneidig. Aber auch die technische Machbarkeit koennte der
Abteilung Lausch&Guck in Deutschland wie in Oesterreich noch zu
schaffen machen.
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In der ORF-ZiB war es eine Kurzmeldung: Das deutsche
Bundesverfassungsgericht habe die Anwendung der Online-Durchsuchung,
den sogenannten Bundestrojaner, fuer verfassungskonform erklaert. Eine
Zusammenfassung, die auch dem hiesigen Innenminister sicher sehr gut
gefallen hat. Tatsaechlich aber hatte das Hoechstgericht der
Anwendbarkeit dieses Mittels am 27.Februar sehr enge Grenzen gesetzt.
Denn die Landespolizeien haetten den Bundestrojaner gerne nach
Gutduenken eingesetzt, recht lockere Gesetzgebungen gab es in manchen
Bundeslaendern dazu bereits. Doch die Karlsruher Richter erklaerten
eine entsprechende Regelung fuer den nordrhein-westfaelischen
Verfassungsschutz fuer grundgesetzwidrig und nichtig.

Auf die Klage des frueheren deutschen Innenministers Gerhart Baum
(FDP), zweier Anwaelte, einer Journalistin und einem Mitglied der
Linkspartei, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten, wurde
entschieden, dass das heimliche Eindringen in ein Computersystem nur
bei konkreten Gefahren fuer ueberragend wichtige Rechtsgueter
zulaessig sei, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben
oder Freiheit. Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen
Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornographie oder
Steuerhinterziehung aus. Ausserdem muss ein Richter die Massnahme
genehmigen. Wenn die Behoerden nur "diffuse Anhaltspunkte" fuer
moegliche Gefahren haben, duerfen sie die Online-Durchsuchung nicht
anwenden. Selbst der Verfassungsschutz hat in diesem Zusammenhang
keine Sonderrechte. Ausserdem sind intime Daten auch weiterhin zu
schuetzen und nach der Auswertung sofort zu loeschen.

Die Entscheidung weist ueber den konkreten Fall hinaus: Das deutsche
Gericht stellte erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf
Vertraulichkeit und Integritaet von Computern gebe. Gerichtspraesident
Hans-Juergen Papier verwies darauf, dass heute auf Rechnern oft
persoenliche Daten wie Texte, Bilder und Tondateien gespeichert
wuerden. "Eine Erhebung solcher Daten beeintraechtigt mittelbar die
Freiheit der Buerger, weil die Furcht vor Ueberwachung, auch wenn
diese erst nachtraeglich einsetzt, eine unbefangene
Individualkommunikation verhindern kann", sagte er.

Nun muss sich der deutsche Innenminister Schaeuble, der ja den
Bundestrojaner -- daher der eigentliche Name -- zum Bundesrecht machen
will, ueberlegen, wie er seine Forderung nach Einfuehrung fuer ganz
Deutschland verfassungskonform modifizieren kann.

Platter und Berger

Auch auf Oesterreich wird dieses Urteil wohl Auswirkungen haben --
schliesslich ist das deutsche Grundrechtssystem dem oesterreichischen
nahe verwandt. Innenminister Platter wollte ja in Oesterreich als
erstem EU-Staat die Online-Durchsuchung durchsetzen. Von
Justizministerin Berger kam prinzipiell ein Einverstaendnis mit der
Argumentation, dass die bisherige Rechtslage durchaus eine
Interpretation zuliesse, dass der Bundestrojaner jetzt schon moeglich
waere und daher eine explizite Regelung noetig sei.

Das deutsche Urteil wird aber die Verwirklichung wohl noch etwas
weiter verzoegern, denn auch ohne diese Entscheidung steckt eine
innerministerielle Arbeitsgruppe derzeit ziemlich fest. Deren
Vorsitzender, Bernd-Christian Funk, bezweifelt generell die
Sinnhaftigkeit einer solchen Methode genauso wie die Einschaetzung der
Justizministerin. Denn das Einbringen der sogenannten "Remote Forensic
Software" sei nach der bestehenden Gesetzeslage keineswegs erlaubt, so
Funk. "Dazu kommt eine Reihe von technischen wie rechtlichen Fragen,
die ebenso vielfaeltig wie kontrovers" in der Arbeitsgruppe
abgehandelt worden seien. Etwa das Problem, dass die Technologie
ueberhaupt nur fuer Windows gedacht ist -- Mac, Linux und andere
Unix-Derrivate sind inkompatibel und aufgrund besserer
Software-Architektur generell nicht so leicht angreifbar. Und
schliesslich laesst sich auch Windows einigermassen sicher machen --
Angriffe waeren damit nur unter Ausnutzung eben erst entdeckter
Sicherheitsluecken moeglich. Was nur zwei Moeglichkeiten offen laesst:
Ausgedehnte Hackeraktivitaeten bei der Polizei oder der Ankauf solcher
Informationen bei professionellen, aber leider kriminellen Haendlern,
die dafuer ziemlich hohe Summen verlangen.

Dieser Tage soll ein Bericht der Arbeitsgruppe an Berger und Platter
gehen. Funk warnt aber die Polizei vor zu grossen Erwartungen
bezueglich einer Gesetzwerdung: "eine Hauruck-Aktion wird das nicht".
(futurezone, APA/akin)


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