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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Maerz 2008; 19:18
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Arbeit/Soziales/Bildung:

> Internatskosten fressen Lehrlingsentschaedigung auf

Am 27. Februar versammelten sich ca. 150 Lehrlinge aus den
verschiedenen Bundeslaendern vor dem Parlament in Wien, um auf ihre
Situation aufmerksam zu machen. Sie muessen fuer den Besuch der
Berufschule in Internate, die mehr kosten, als sie in der Zeit
verdienen.

Die Lehrlinge fordern die Uebernahme der Kosten entweder durch die
Firma oder den Staat. An Sozialminister Buchinger uebergaben sie
24.632 Unterschriften mit ihren Forderungen, und er versprach sich
ihrer Anliegen anzunehmen.

Denn es gibt Lehrlinge, die sich die Lehre kaum mehr leisten koennen,
obwohl sie ihren Lohn, Lehrlingsentschaedigung genannt, Monat fuer
Monat ausbezahlt bekommen. Die Kosten fuer das Berufsschulinternat
fressen das gesamte Einkommen auf. "Da werden die Lehrlinge bestraft,
fuer die es keine Berufsschule am Wohnort gibt und die daher im
Berufsschulinternat uebernachten muessen", kritisiert der Vorsitzende
der Oesterreichischen Gewerkschaftsjugend (OeGJ), Juergen Michlmayr:
"Das ist ein Wahnsinn, dass so vor allem Lehrlinge in Bereichen mit
niedrigen Einkommen ins Minus getrieben werden, zum Beispiel
FriseurInnen oder Gastgewerbe-Lehrlinge."

Lediglich fuer rund zehn Prozent der derzeit etwa 126.000 Lehrlinge
regelt der Kollektivvertrag, dass der Ausbildungsbetrieb die
Internatskosten zu tragen hat. Alleine in Oberoesterreich sind es rund
10.000 Lehrlinge (bundesweite Zahlen gibt es nicht), die so waehrend
der Berufsschulzeit um ihre Lehrlingsentschaedigung umfallen.

Eine Friseurin im zweiten Lehrjahr, die gerade einmal 353,40 Euro
netto verdient, muss von ihrem Wohnort in Jennersdorf im Burgenland
zehn Wochen pro Jahr nach Eisenstadt uebersiedeln. Denn dort ist die
naechste Berufsschule, wo sie im Internat wohnt. Pro Monat zahlt sie
dafuer 296,50 Euro. Will sie wenigstens die Wochenenden zuhause
verbringen, kommen 210 Euro fuer die Fahrten dazu (42 Euro bekommt sie
als Fahrkostenbeihilfe). "Und noch bevor sie sich eine einzige
Wurstsemmel gekauft hat, steht sie mit einem monatlichen Minus in der
Hoehe von 110,60 Euro da. So treibt man Jugendliche in die
Schuldenfalle", sagt der OeGJ-Vorsitzende. "Die OeGJ fordert eine
gerechte Regelung, die fuer alle gilt: Waehrend die Lehrlinge sich in
der Berufsschule weiterbilden, sollen die Chefs die Internatskosten
bezahlen", so Michlmayr.

Auch die Fahrtkostenbeihilfe sei eine Ungerechtigkeit, so die OeGJ.
Denn waehrend die Lehrlinge, die eine lehrgangsmaessige Berufsschule
besuchen muessen, eben nur eine Beihilfe bekommen, heisst es fuer ihre
KollegInnen in Tagesberufsschulen "Freie Fahrt" vom Wohnort zur Schule
und zurueck.
(OeGJ/akin)

Textquellen: Radio Orange, oegj.at; Bildquelle:
http://scripts.oegbverlag.at/gallery/main.php?g2_itemId=12936
O-Toene von der Demo:
http://cba.fro.at/show.php?lang=de&eintrag_id=8887
Zur Kampagne der OeGJ:
http://www.oegj.at/servlet/ContentServer?pagename=S01/Page/Index&n=S01_70


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