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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Maerz 2008; 19:18
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Arbeit/Soziales/Bildung:
> Internatskosten fressen Lehrlingsentschaedigung auf
Am 27. Februar versammelten sich ca. 150 Lehrlinge aus den 
verschiedenen Bundeslaendern vor dem Parlament in Wien, um auf ihre 
Situation aufmerksam zu machen. Sie muessen fuer den Besuch der 
Berufschule in Internate, die mehr kosten, als sie in der Zeit 
verdienen.
Die Lehrlinge fordern die Uebernahme der Kosten entweder durch die 
Firma oder den Staat. An Sozialminister Buchinger uebergaben sie 
24.632 Unterschriften mit ihren Forderungen, und er versprach sich 
ihrer Anliegen anzunehmen.
Denn es gibt Lehrlinge, die sich die Lehre kaum mehr leisten koennen, 
obwohl sie ihren Lohn, Lehrlingsentschaedigung genannt, Monat fuer 
Monat ausbezahlt bekommen. Die Kosten fuer das Berufsschulinternat 
fressen das gesamte Einkommen auf. "Da werden die Lehrlinge bestraft, 
fuer die es keine Berufsschule am Wohnort gibt und die daher im 
Berufsschulinternat uebernachten muessen", kritisiert der Vorsitzende 
der Oesterreichischen Gewerkschaftsjugend (OeGJ), Juergen Michlmayr: 
"Das ist ein Wahnsinn, dass so vor allem Lehrlinge in Bereichen mit 
niedrigen Einkommen ins Minus getrieben werden, zum Beispiel 
FriseurInnen oder Gastgewerbe-Lehrlinge."
Lediglich fuer rund zehn Prozent der derzeit etwa 126.000 Lehrlinge 
regelt der Kollektivvertrag, dass der Ausbildungsbetrieb die 
Internatskosten zu tragen hat. Alleine in Oberoesterreich sind es rund 
10.000 Lehrlinge (bundesweite Zahlen gibt es nicht), die so waehrend 
der Berufsschulzeit um ihre Lehrlingsentschaedigung umfallen.
Eine Friseurin im zweiten Lehrjahr, die gerade einmal 353,40 Euro 
netto verdient, muss von ihrem Wohnort in Jennersdorf im Burgenland 
zehn Wochen pro Jahr nach Eisenstadt uebersiedeln. Denn dort ist die 
naechste Berufsschule, wo sie im Internat wohnt. Pro Monat zahlt sie 
dafuer 296,50 Euro. Will sie wenigstens die Wochenenden zuhause 
verbringen, kommen 210 Euro fuer die Fahrten dazu (42 Euro bekommt sie 
als Fahrkostenbeihilfe). "Und noch bevor sie sich eine einzige 
Wurstsemmel gekauft hat, steht sie mit einem monatlichen Minus in der 
Hoehe von 110,60 Euro da. So treibt man Jugendliche in die 
Schuldenfalle", sagt der OeGJ-Vorsitzende. "Die OeGJ fordert eine 
gerechte Regelung, die fuer alle gilt: Waehrend die Lehrlinge sich in 
der Berufsschule weiterbilden, sollen die Chefs die Internatskosten 
bezahlen", so Michlmayr.
Auch die Fahrtkostenbeihilfe sei eine Ungerechtigkeit, so die OeGJ. 
Denn waehrend die Lehrlinge, die eine lehrgangsmaessige Berufsschule 
besuchen muessen, eben nur eine Beihilfe bekommen, heisst es fuer ihre 
KollegInnen in Tagesberufsschulen "Freie Fahrt" vom Wohnort zur Schule 
und zurueck.
(OeGJ/akin)
Textquellen: Radio Orange, oegj.at; Bildquelle:
http://scripts.oegbverlag.at/gallery/main.php?g2_itemId=12936
O-Toene von der Demo: 
http://cba.fro.at/show.php?lang=de&eintrag_id=8887
Zur Kampagne der OeGJ:
http://www.oegj.at/servlet/ContentServer?pagename=S01/Page/Index&n=S01_70
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