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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Maerz 2008; 19:13
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Prozesse:
> Glock vs. amnesty
Ein Waffenfabrikant fuehlte sich von amnesty international gekraenkt 
und klagte. Bislang hatte er damit aber wenig Erfolg
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Am 14. Jaenner 2008 fand die Berufungsverhandlung zur 
medienrechtlichen Klage von Gaston Glock gegen amnesty international 
(ai) Oesterreich statt. Ergebnis: Auch das Oberlandesgericht Wien 
bestaetigte das abweisende erstinstanzliche Urteil, das Verfahren ist 
damit rechtskraeftig zugunsten von ai beendet.
Ein Journalist hatte im Embargogebiet Darfur/Sudan eine Glock-Pistole 
gesehen und sich die Seriennummer notiert. ai forderte daraufhin in 
einer Presseaussendung die Firma Glock zur Mithilfe bei der 
Aufklaerung von Herkunft und Handelsweg der Waffe auf. Herr Glock aber 
hatte sich durch diese Aussendung in seiner Ehre gekraenkt gefuehlt. 
Die Aufforderung zur Mithilfe hatte Glock als Vorwurf einer strafbaren 
oder unehrenhaften Handlung gedeutet.
Das Oberlandesgericht in seinem Urteil: "Selbst bei fuer den 
Antragsgegner [Anm.: ai Oesterreich] moeglichst unguenstiger Auslegung 
des Artikeltextes wird die Firma Glock bzw. mit ihr der Antragsteller 
[Anm.: Gaston Glock] lediglich aufgefordert, sofortige Untersuchungen 
einzuleiten, wie die Pistole nach Darfur gelangen konnte. [...] Der 
Berufungswerber vermag nicht darzustellen, aus welchen Formulierungen 
ein derartiger Vorwurf ableitbar sei, er stuetzt sich im Wesentlichen 
auf Protestbriefe und ein gegen ihn eingeleitetes strafgerichtliches 
Verfahren wegen des Verdachtes des Verstosses gegen § 37 
AussenhandelsG. Die Protestbriefe selbst enthalten keinerlei direkten 
Vorwurf gegen den Antragsteller sondern fordern ihn bloss zur 
Ermittlung des Sachverhalts auf [...]. Das gegen den Antragsteller 
[...] eingeleitete Gerichtsverfahren wiederum stuetzt sich nicht auf 
den Artikel vom 31. Maerz 2006, sondern auf die beabsichtigte 
Lizenzproduktion der Firma Glock in Dubai."
Der Hintergrund des Verfahrens ist die mangelnde Transparenz beim 
Waffenhandel. ai beklagt, dass wesentliche Recherche- und 
Aufklaerungsschritte nicht von den Behoerden, sondern von ai selbst 
gesetzt werden mussten. Weitergehende Informationen waeren erst 
eruierbar gewesen, nachdem die Fa. Glock im Medienverfahren gezwungen 
war, den Namen der bisher unter "amtlichem Datenschutz stehenden" 
Waffenhandelsfirma in Kuwait bekannt zu geben, an die die genannte 
Glock-Pistole von der Fa. Glock geliefert wurde.
Die Pistole ging im November 2005 von Glock Austria an einen privaten 
kuwaitischen Waffenhaendler. Und dieser unterhaelt eine 
"Safari-Aussenstelle" im Sudan.
Zivilrechtliches Verfahren
Die zweite, zivirechtliche Klage, die von der Firma Glock gegen 
amnesty eingebracht wurde, wird derzeit noch in erster Instanz 
verhandelt. Die naechste Verhandlung findet am 23. Maerz 2008 statt. 
(ai/bearb.)
Weitere Infos: http://www.amnesty.at/fokus/oesterreich/glock/index.htm
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