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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. Februar 2008; 16:33
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Initiativen:
> Mieten vor dem naechsten Sprung
Die tagtaeglichen Erfahrungen der MietrechtsberaterInnen zeigen, dass 
die von der grossen Koalition 1994 beschlossene Mietrechtsnovelle ohne 
jede wirksame Mietzinsbeschraenkung ist. Richtwertmieten sind in der 
Realitaet Marktmieten. So werden die Richtwertmieten wahrscheinlich im 
Mai um 3.6 % angehoben. Auch die Kategoriemieten stehen schon kurz vor 
ihrem naechsten Sprung um 5%.
In der Mietrechtsnovelle von 1994 sind mit dem Richtwertmietzins und 
der Einfuehrung der Befristungsmoeglichkeiten die MieterInnen so 
schlecht gestellt worden, dass die Mieterhoehungen vorhersehbar waren. 
Durch die Undurchschaubarkeit des Zuschlagssystem sind der Fantasie 
der VermieterInnen keine Grenzen mehr gesetzt. Die Befristungen 
schwaechen die Verhandlungsposition der MieterInnen enorm. Die hohen 
Einstiegskosten in Oesterreich durch die Befristungen werden zu einer 
regelrechten Armutsfalle.
In den meisten Mietvertraegen befindet sich zudem eine 
Wertsicherungsklausel, die es den VermieterInnen ermoeglicht, die 
Miete der Inflation anzupassen. Dadurch wird aber die Inflation weiter 
angeheizt und die Mieten steigen weiter. Dieser Teufelskreis muss 
sofort beendet werden. Die Forderung kann deshalb nur lauten: Stopp 
der Mietzinserhoehung.
Keinesfalls aber haben die MieterInnen Zeit, auf die Mietrechtsreform 
zu warten. Deshalb fordern wir die Justizministerin Berger auf, den 
Paragrafen 16 des Mietrechtsgesetzes sofort dahingehend zu aendern, 
dass nicht nur der Lagezuschlag, sondern auch alle anderen Zuschlaege 
nur verlangt werden duerfen, wenn die Umstaende fuer diese spaetestens 
bei Zustandekommen des Mietvertrages schriftlich bekannt gegeben 
werden. Diese Forderung ist eine kurzfristige, die nicht im 
Widerspruch steht zu der Notwendigkeit einer umfassenden 
Mietrechtsreform, bei der wir Justizministerin Berger 
selbstverstaendlich unterstuetzen. Langfristig brauchen wir wieder 
klare Mietzinsobergrenzen ohne Zuschlagssystem.
In der Immobilienmaklerverordnung wird fuer die Provisionsobergrenzen 
ein Unterschied gemacht zwischen befristeten und unbefristeten 
Vertraegen, allerdings nur bei befristeten Vertraegen auf 3 Jahre. In 
der Praxis betragen die Befristungen der Mietvertraege oft 3 Jahre und 
einen Tag, um 3 statt 2 Monatsmieten verlangen zu koennen. Wir fordern 
daher, dass bei allen befristeten Vertraegen generell nur noch eine 
Monatsmiete verlangt werden darf, um den Anreiz fuer unbefristete 
Mietvertraege zu erhoehen, bei unbefristeten nur noch zwei. Dies 
faellt, wie die Justizministerin richtig bemerkt, in die 
Zustaendigkeit des Wirtschaftsministers Bartenstein.
Diese kleinen Aenderungen des Mietrechtsgesetzes und der 
Immobilienmaklerverordnung koennen, wenn es der Regierung mit 
Massnahmen zur Inflationsbekaempfung ernst ist, auch ohne monatelange 
Verhandlungen der Sozialpartner sofort umgesetzt werden, ohne das 
Budget zu belasten. Dies erspart aber keinesfalls eine 
Mietrechtsreform zugunsten der MieterInnen. Dabei darf das Thema 
Befristungen nicht ausgespart bleiben.
Fuer die kleinen Aenderungen gibt es seit kurzem eine Online-Petition 
der MieterInnen-Initiative zum Thema "Mietrechtsreform ja - Reparatur 
sofort" an Justizministerin Berger und Wirtschaftsminister Bartenstein 
mit folgendem Wortlaut:
"Sofortige Aenderung des Mietrechtsgesetzes und der 
Immobilienmaklerverordnung:
a.. Schriftliche Begruendung aller Zuschlaege bei Abschluss von 
Mietvertraegen
b.. Hoechstens zwei Monatsmieten Provision, bei allen befristeten 
Mietvertraegen nur eine Monatsmiete"
Diese Petition soll noch bis Ende Februar laufen. Dann werden wir 
diese Petition Justizministerin Berger und Wirtschaftsminister 
Bartenstein uebergeben.
(MieterInnen-Initiative/bearb.)
Die Petition kann unter http://mieterinnen.org/spip/spip.php?article27 
unterzeichnet werden. Shortlink: http://mietpeti.notlong.com
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