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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. Jaenner 2008; 18:51
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  EU/Oesterreich:
  
  > Neue "Anti-Terror"-Plaene
  
  Der oesterreichische Bundesrat hat mit den Stimmen der Regierungsparteien 
  festgestellt, dass ein Vorschlag der EU zur Erweiterung des 
  Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekaempfung nicht gegen die Prinzipien der 
  
  Subsidiaritaet und Verhaeltnismaessigkeit verstosse.
  
  Diesem Vorschlag entsprechend sollen drei neue Straftatbestaende in den 
  Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekaempfung aufgenommen werden. Es 
  
  handelt sich dabei um die "oeffentliche Aufforderung zur Begehung einer 
  terroristischen Straftat", die "Anwerbung fuer terroristische Zwecke" und 
  die "Ausbildung fuer terroristische Zwecke".
  
  Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat mit der Mehrheit der 
  Regierungskoalition aus SPOe und OeVP festgestellt, dass der Vorschlag der 
  Kommission nicht gegen die Prinzipien der Subsidiaritaet und der 
  Verhaeltnismaessigkeit verstosse.
  
  Dabei verliehen jedoch die BundesraetInnen ihrer Unzufriedenheit ueber die 
  von der Kommission vorgelegte Begruendung Ausdruck. Diese sei mangelhaft und 
  
  beschraenke sich eher auf allgemeine Ueberlegungen, so der Text der 
  Ausschussfeststellung. Das materielle Strafrecht gehoere zum Kernbereich der 
  
  Zustaendigkeiten der Mitgliedstaaten und europaeische Regelungen sollten 
  daher auf diesem Gebiet nur ausnahmsweise getroffen werden. Vorschlaege fuer 
  
  Rechtsakte betreffend strafrechtliche Bestimmungen benoetigten daher eine 
  substanzielle und quantitative Begruendung, warum eine europaeische Regelung 
  
  notwendig sei. In Zukunft werde der Ausschuss derart mangelhafte 
  Begruendungen, wie sie beim konkreten Vorschlag vorliegen, nicht mehr als 
  ausreichend ansehen koennen.
  
  Worauf die gruene Bundesraetin Eva Konrad, die der Ausschussfeststellung 
  nicht beigetreten war, meinte, dies sei widerspruechlich. Wenn man die 
  Begruendung als nicht ausreichend erachte, dann koenne man auch nicht 
  gleichzeitig feststellen, die Subsidiaritaet werde nicht verletzt.
  
  Der Vorschlag geht auf eine Initiative von EU-Justizkommissar Franco 
  Frattini und anderen EU-Innenministern vom November 2007 zurueck. In den 
  entsprechenden Dokumenten der EU ist hauptsaechlich davon die Rede, die 
  Kommunikation von Terroristen zur Rekrutierung und Bereitstellung von 
  Informationen unterbinden zu wollen.
  
  Christian Manquet, der Vertreter des Justizministeriums, wies auf die 
  Nachfrage eines Bundesrats hin, dass die europaeische Polizeibehoerde 
  Europol die Koordination der Ueberwachungsmassnahmen im Internet 
  durchfuehren solle. Manquet sagte den Ausschussmitgliedern, dass der 
  Rahmenbeschluss "keinen grossen Umsetzungsbedarf" im oesterreichischen 
  Strafrecht erforden wuerde, die Zielsetzungen seien "zum Grossteil" bereits 
  
  erfuellt.
  (Futurezone, Parlamentskorrespondenz/akin)
  
  Quellen: http://futurezone.orf.at/it/stories/248634
  http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,8760652&_dad=portal&_schema=PORTAL
  
  
  
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