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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Dezember 2007; 20:17
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G8-Prozesse:
> Genua: Bis zu 11 Jahre Haft
Nachdem das Verfahren wegen des Todes von Carlo Giuliani blitzartig 
eingestellt worden war und, hat das Gericht von Genua nach einer 
zermuerbenden Verhandlung, die drei Jahre dauerte, letzte Woche sein Urteil 
zu den Protesten gegen den G8 im Jahr 2001 verkuendet. 24 von 
Hunderttausenden von Aktivisten wurden verurteilt.
Bis auf eine Angeklagte, die freigesprochen wurde, weil sie die ihr 
vorgeworfene Tat nicht begangen hat, wurden alle zu Strafen verurteilt, die 
zwischen einem Minimum von 5 Monaten und einem unglaublichen Maximum von 11 
Jahren liegen. Insgesamt 102 Jahre Haft, von den Staatsanwaelten waren 225 
Jahre gefordert worden. Fuer zehn Angeklagte wurde der Vorwurf der 
Verwuestung und Pluenderung bestaetigt. Die Demonstranten vom 
Carlini-Stadion wurden "nur" wegen Widerstands belangt.
Die Sache mit dem Widerstand ist kompliziert. Zwar hat das Gericht im 
Kontext der Auseinandersetzungen nach dem Uebergriff der Carabinieri auf 
eine genehmigte Demonstration die Legitimitaet des Widerstands anerkannt, 
weil er eine Reaktion auf diesen Uebergriff war. Strafbare Handlungen, die 
im Zuge der Auseinandersetzungen vollzogen wurden, ahndete das Gericht als 
solche aber sehr wohl. Die Anerkennung des "Legitimitaetfaktors" hat dafuer 
gesorgt, dass etwa fuer die Haelfte der Angeklagten eine Verurteilung im 
Sinne des Paragraphen 419 (Verwuestung und Pluenderung) gegenstandlos wurde, 
weil die Handlungen nicht als Angriff auf die oeffentliche Ordnung gewertet 
werden konnten. Die einzelnen Vorfaelle, fuer die jene, die im Via-Tolemaide 
Kontext fuer schuldig befunden wurden, hat das Gericht aufgrund dessen 
einzeln genommen als "gewoehnliche" Vergehen angesehen und eben als 
"einfache" Sachbeschaedigung etc. behandelt.
(indymedia/bearb.)
*
Kommentar
Dieses Urteil zeigt, dass die Methode der Kriminalisierung sozialer 
Konflikte gesiegt hat. An die Stelle der "alten" und obsolet gewordenen 
Straftatbestaende des Widerstands und der Sachbeschaedigung treten "neue" 
Straftatbestaende wie Verwuestung und Pluenderung. Die Gerichtsverfahren 
gegen Angehoerige von vier Polizeiapparaten steuern auf den Ablauf der 
Verjaehrungsfristen zu. Jenes "Recht auf Widerstand", das in den Strassen 
von Genua seine Umsetzung in die Praxis fand und aus dem ein 
paradigmatischer Bezugspunkt fuer spaetere Kaempfe wurde, ist einer hart 
sanktionierten Illegitimitaet zugefuehrt worden.
(Liberitutti, Informationsprojekt von Radio Sherwood/gek.)
Uebers. & weitere Links:http://switzerland.indymedia.org/de/2007/12/55514.shtml
 Originalquelle der Liberitutti-Meldung: http://www.globalproject.info/art-14355.html
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