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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Dezember 2007; 20:17
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G8-Prozesse:

> Genua: Bis zu 11 Jahre Haft

Nachdem das Verfahren wegen des Todes von Carlo Giuliani blitzartig
eingestellt worden war und, hat das Gericht von Genua nach einer
zermuerbenden Verhandlung, die drei Jahre dauerte, letzte Woche sein Urteil
zu den Protesten gegen den G8 im Jahr 2001 verkuendet. 24 von
Hunderttausenden von Aktivisten wurden verurteilt.

Bis auf eine Angeklagte, die freigesprochen wurde, weil sie die ihr
vorgeworfene Tat nicht begangen hat, wurden alle zu Strafen verurteilt, die
zwischen einem Minimum von 5 Monaten und einem unglaublichen Maximum von 11
Jahren liegen. Insgesamt 102 Jahre Haft, von den Staatsanwaelten waren 225
Jahre gefordert worden. Fuer zehn Angeklagte wurde der Vorwurf der
Verwuestung und Pluenderung bestaetigt. Die Demonstranten vom
Carlini-Stadion wurden "nur" wegen Widerstands belangt.

Die Sache mit dem Widerstand ist kompliziert. Zwar hat das Gericht im
Kontext der Auseinandersetzungen nach dem Uebergriff der Carabinieri auf
eine genehmigte Demonstration die Legitimitaet des Widerstands anerkannt,
weil er eine Reaktion auf diesen Uebergriff war. Strafbare Handlungen, die
im Zuge der Auseinandersetzungen vollzogen wurden, ahndete das Gericht als
solche aber sehr wohl. Die Anerkennung des "Legitimitaetfaktors" hat dafuer
gesorgt, dass etwa fuer die Haelfte der Angeklagten eine Verurteilung im
Sinne des Paragraphen 419 (Verwuestung und Pluenderung) gegenstandlos wurde,
weil die Handlungen nicht als Angriff auf die oeffentliche Ordnung gewertet
werden konnten. Die einzelnen Vorfaelle, fuer die jene, die im Via-Tolemaide
Kontext fuer schuldig befunden wurden, hat das Gericht aufgrund dessen
einzeln genommen als "gewoehnliche" Vergehen angesehen und eben als
"einfache" Sachbeschaedigung etc. behandelt.
(indymedia/bearb.)
*

Kommentar

Dieses Urteil zeigt, dass die Methode der Kriminalisierung sozialer
Konflikte gesiegt hat. An die Stelle der "alten" und obsolet gewordenen
Straftatbestaende des Widerstands und der Sachbeschaedigung treten "neue"
Straftatbestaende wie Verwuestung und Pluenderung. Die Gerichtsverfahren
gegen Angehoerige von vier Polizeiapparaten steuern auf den Ablauf der
Verjaehrungsfristen zu. Jenes "Recht auf Widerstand", das in den Strassen
von Genua seine Umsetzung in die Praxis fand und aus dem ein
paradigmatischer Bezugspunkt fuer spaetere Kaempfe wurde, ist einer hart
sanktionierten Illegitimitaet zugefuehrt worden.
(Liberitutti, Informationsprojekt von Radio Sherwood/gek.)


Uebers. & weitere Links:http://switzerland.indymedia.org/de/2007/12/55514.shtml
Originalquelle der Liberitutti-Meldung: http://www.globalproject.info/art-14355.html



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