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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Dezember 2007; 19:36
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Recht/Staat/Kommentar:
> Schwarzbunt III
Noch knieweicher als unser Sportkanzler ist nur noch die Justizministerin.
Der AsylGH ist ein wunderschoenes Beispiel dafuer, wie in einem
Rechtsstaat Recht kreiert wird.
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Das Parlament ist der Gesetzgeber! So steht es in der Verfassung.
Interessanterweise faellt das Ministern immer nur dann auf, wenn sie Mist
gebaut haben. Denn ueblicherweise kommen Gesetzesvorschlaege aus der
Ministerialbuerokratie im Auftrag der zustaendigen Ressortleiter, sprich
Minister, werden im Ministerrat diskutiert, kommen in die Begutachtung,
werden dann von Regierungsseite noch einmal ueberarbeitet und dann dem
Parlament zur wohlwollenden Beschlussfassung, sprich Absegnung, uebergeben.
Aber, wie gesagt, baut ein Regierungsmitglied Mist, dann ist das Parlament
schuld. So auch im Falle Maria Berger, Doktorin der Rechte und
Justizministerin. Das Einzige, was man ihr nicht vorwerfen kann, ist
Unehrlichkeit, denn sie gibt ganz ehrlich ihre Unfaehigkeit zu. Da wird eine
fundamentale Aenderung im Rechtswesen durchgefuehrt, die Schaffung einer
neuen Instanz, des Asylgerichtshofs, und die gute Frau stimmt der
Verfassungsaenderung zu, ohne sie gelesen zu haben. Berger im
Standard-Interview (5.12.) zum Ablauf im Ministerrat: "Das war eine
Tischvorlage, die kurzfristig vor der Sitzung verteilt wurde. Die einzige
Moeglichkeit waere gewesen: Weil ich es nicht gelesen habe, stimme ich
dagegen. Das wollte ich aber nicht, weil ich es fuer richtig empfunden habe,
dass es in die parlamentarische Beratung kommt. Man kann aber trotzdem
Anmerkungen und Fragen haben, ob die eine oder andere Loesung wirklich die
beste ist."
Nur: Frau Bergers Anmerkungen waeren im Ministerrat gefragt gewesen. Und die
korrekte Vorgangsweise waere gewesen, dagegenzustimmen, solange man es nicht
gelesen hat. Wenn Kinder erwachsen werden, sagt man ihnen: "Bevor du was
unterschreibst, lies es genau durch!" Sollte man an eine Ministerin und
Akademikerin nicht dieselben Ansprueche stellen? Sich auf die
parlamentarische Beratung zu verlassen, wo der wahre Gesetzgeber in unserer
Alpenrepublik ueblicherweise der Ministerrat ist, ist das nicht grob
fahrlaessig? Noch dazu fuer die ressortzustaendige Ministerin? Maria Berger
darauf im Interview: "Das Asylgericht faellt in die Kompetenz des
Bundeskanzleramts."
Das kann man sicher bestreiten. Womit sie aber recht hat, ist, dass das
Verfassungsgesetz, mit dem der AsylGH beschlossen wurde, tatsaechlich in die
Kompetenz des Bundeskanzleramts faellt. Um das verstehen und um das ganze
Ausmass des Geschehenen beurteilen zu koennen, muss man ein wenig ueber die
Genese dieses Gesetzes wissen. Die verfassungsmaessige Einrichtung des
Asylgerichtshof war naemlich Teil des "Bundesverfassungsgesetzes, mit dem
das Bundes-Verfassungsgesetz geaendert und ein Erstes
Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird". Der Entwurf dieses
Verfassungsgesetzes wurde im Auftrag des Bundeskanzleramts (im stillen
Kaemmerlein der Khol-Kostelka-Altherrenrunde) erstellt, war im Juli fertig
und ging im September in Begutachtung. Aber erst nach der Begutachtung wurde
die Einrichtung des AsylGH eingefuegt - wie Berger schildert, recht
ueberfallsartig. In Folge dessen gab es dazu kein neues
Begutachtungsverfahren. Genausowenig wie uebrigens zum
Asylgerichtshofs-Einrichtungsgesetz, das genauer Aufgaben und Struktur des
Gerichthofs erklaert. Das ging per Initiativantrag von
Nationalratsabgeordneten - und deswegen auch ohne Begutachtungsverfahren -
an den Nationalrat. Und zwar erst am 28.November. Der NR-Beschluss von
Verfassungsgesetz und AsylGH-Gesetz erfolgte dann eine Woche spaeter. So
wird in Oesterreich Recht geschaffen.
Maria Berger und diverse SPOe-NR-Abgeordnete sind nicht gluecklich mit
diesen Beschluessen. Aber sie haben nichts dagegen unternommen. Genau da
liegt das Problem. Man erinnere sich an Bergers Zustimmung zum
"Bundestrojaner", also der Moeglichkeit der Polizei, online eine
Durchsuchung von Computern zu erlauben. Ihre Argumentation dazu: Das sei bei
entsprechender Interpretation der bisherigen Bestimmungen schon vorher
moeglich gewesen, daher sei sie dafuer, das jetzt eindeutig gesetzlich zu
regeln - und stimmte allem zu, was ihr Innenminister Platter diktierte. Ihre
Kollegin im Unterrichtsministerium ist auch um nichts besser: Aus dem
grossen Gesamtschulprojekt wurden einige wenige Schulversuche, die Claudia
Schmied als tollen Erfolg feierte - dass sie dafuer genau 0 Euro Budget hat,
weil die OeVP (sprich Finanzminister Molterer) dafuer kein Geld locker
machen will, wurde erst jetzt zum Thema.
Man fragt sich wirklich, wozu die SPOe in der Regierung vertreten ist - die
Tatsache, dass die OeVP ansonsten nicht ueber eine Mehrheit im Nationalrat
verfuegen wuerde, kann doch nicht der Grund sein. Alexander van der Bellen
hat schon recht damit, wenn er meint, dass die SPOe dieselbe Rolle wie vor
ihr das BZOe spielt. Man koennte dieses Kabinett durchaus auch als
"Schwarzbunt III" bezeichnen. Dass das speziell den Gruenen auffaellt, ist
kein Wunder. Schliesslich ist das die einzige verbliebene Parlamentspartei,
die es trotz eifrigen Bemuehens noch nicht geschafft hat, sich von der OeVP
korrumpieren zu lassen. Erst Schwarzgruen wuerde den Regierungreigen
abschliessen. Und dann kommt irgendwann einmal vielleicht Rotgruen. An der
Art wie hierzulande -- und auch in den meisten anderen "Rechtsstaaten" --
Demokratie passiert, wird das wohl kaum etwas aendern.
*Bernhard Redl*
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