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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Dezember 2007; 19:47
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Sozial/Initiativen:
> Kuenstlersozialversicherung doch mit Mindesteinkommensgrenze
Mit dem Entwurf fuer eine Novelle des 
Kuenstlersozialversicherungs-fondsgesetzes (KSVFG) hat Kunstministerin 
Claudia Schmied erneut bewiesen, dass laengst nicht gilt, was sie zu 
Amtsantritt selbst forderte: Abschaffung der Einkommensuntergrenze. Auch in 
Zukunft soll ein kuenstlerisches Mindesteinkommen Voraussetzung fuer einen 
Zuschuss aus dem Kuenstlersozialversicherungsfonds sein. Das Beibehalten 
dieses Ausschlussmechanismus hat die Ministerin mit verfassungsrechtlichen 
Bedenken begruendet.
Der Kulturrat Oesterreich hat bei einem namhaften Verfassungsrechtsexperten 
ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor und 
zeigt auf, dass es keineswegs verfassungswidrig waere, die 
Einkommensuntergrenze im KSVFG zu streichen oder allenfalls zu minimieren 
bzw. im Zuge einer Neuregelung jedenfalls Rueckforderungen zu streichen. 
"Sauberer und wohl auch praktikabler waere allerdings die Streichung der 
Einkommensuntergrenze selbst", so das Gutachten abschliessend.
Fazit: Die Beibehaltung der Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung 
ist eine politische Entscheidung gegen eine Foerderung der sozialen 
Absicherung gerade jener KuenstlerInnen, die sie am notwendigsten brauchen - 
garniert mit einem Hang zur Verwaltungsverkomplizierung und getragen vom 
generellen Misstrauen in die Redlichkeit von KuenstlerInnen. Vergangenen 
Freitag (7. Dezember 2007) ging die Begutachtungsfrist fuer den 
Ministerialentwurf zur Novelle des KSVFG zu Ende. In einer Reihe von 
Stellungnahmen ist scharfe Kritik am Gesetzesentwurf, insbesondere an der 
Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung, nachzulesen.
(Aussendung Kulturrat Oesterreich)
Info: http://kulturrat.at
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