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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Dezember 2007; 21:16
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Wien/Kultur:

> Ende fuer freies Plakatieren?

Die Plakatierfreiheit (§ 48 des Mediengesetzes) garantiert jedem, der keinen
Zugang zu Massenmedien hat, mittels Plakat seine Meinung oder Informationen
der Oeffentlichkeit zugaenglich zu machen. Wer in der Oeffentlichkeit
praesent sein wollte, hat daher plakatiert - selber oder mit Hilfe eines
(Wild)Plakatierers.

Damit soll es nun vorbei sein: Die Gemeinde Wien hat die GEWISTA
Werbegesellschaft mbH beauftragt, dem Wildplakatieren ein Ende zu bereiten
und gruendete dazu die KULTUR:PLAKAT GmbH. Diese soll "das Problem der
haesslichen Wildplakate in den Griff kriegen", heisst es auf der
GEWISTA-Homepage *) - da sie "derart ueberhand genommen [haben], dass sie
das Wiener Stadtbild wirklich negativ beeinflusst haben" und schliesslich
"wird Wien 2008 im Rahmen der Fussball-EM im internationalen Blickwinkel
stehen" - ohne Wildplakatierungen. Bis Ende 2007 sollen deshalb 21.000
Kleinplakatstellen errichtet werden, auf denen "nun auch Veranstaltungen,
fuer die nur eine kleines Werbebudget zu Verfuegung steht [...] beworben
werden" - angeblich "war das bislang nicht moeglich".

Anstatt dem Problem der Wildplakatierung durch die Schaffung vermehrter
freier und legaler Flaechen fuer die Veroeffentlichung von
Veranstaltungs(inhalten) zu begegnen, werden privat mietbare Plakatflaechen
angeboten, die das Problem der Unterfinanzierung kleiner Initiativen nur
noch verschaerfen. Und: Wildplakate werden kuenftig von den Plakatierern der
KULTUR:PLAKAT GmbH entfernt und den wild plakatierenden Veranstaltern wird
die Exekution der im § 48 Mediengesetz vorgesehenen Strafen fuer
Wildplakatieren angedroht: Die Hoechststrafe liegt zurzeit bei EUR 2.180,-
pro angezeigtem Verstoss.

Ist das Recht auf Meinungsaeusserung kaeuflich?
(Aussendung IG Freie Theaterarbeit und IG Kultur Wien)

*) http://www.gewista.at/relaunch/www/index.php?id=590&sprache=1



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