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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. November 2007; 18:17
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Recht der Fremden:

> UN besorgt ueber Schubhaft

Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen kritisiert den Umgang
Oesterreichs mit Asylwerbern


Seit mehreren Monaten macht die Initiative des Forum Asyl "Flucht ist kein
Verbrechen" auf die unhaltbare Situation von AsylwerberInnen in der
Schubhaft aufmerksam und fordert den gaenzlichen Verzicht auf Schubhaft bei
AsylwerberInnen und besonders schutzbeduerftigen Personen. Nun erhaelt die
gemeinsame Initiative gewichtige Schuetzenhilfe.

Der UN Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des intermationalen
Paktes ueber buergerliche und politische Rechte observiert, aeussert im nun
veroeffentlichten Bericht ueber Oesterreich seine Besorgnis ueber die hohe
Anzahl von AsylwerberInnen, die ab Inkrafttreten der Gesetzesaenderung im
Jaenner 2006 in Schubhaft angehalten werden. Die Oesterreichischen NGOs
haben in ihrem Wahrnehmungsbericht zum Fremdenrechtspaket diese dramatische
Entwicklung aufgezeigt. 2700 AsylwerberInnen wurden im Jahr 2006 waehrend
des laufenden Asylverfahren in Schubhaft genommen, bis Juli 2007 bereits
1005. Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Einzelfallpruefung gefordert
hat, ob die Haft notwendig und verhaeltnismaessig ist, zeigt allein die hohe
Anzahl, dass nach wie vor systematisch Schubhaft angeordnet wird. Kritisiert
wird vom Menschenrechtsausschuss insbesondere, dass Asylwerber bereits in
einem fruehen Stadium des Asylverfahrens inhaftiert werden und oft mehrere
Monate in den Polizeianhaltezentren verbringen, die nicht fuer eine laengere
Anhaltung eingerichtet sind. Die Mehrzahl der Haeftlinge sei 23 Stunden des
Tages in versperrten Zellen, getrennt von ihren Familien und ohne Zugang zu
qualifizierter rechtlicher Hilfe oder adaequater medizinischer Versorgung.
Der Ausschuss fordert, dass Oesterreich diese Haftpolitik gegenueber
AsylwerberInnen ueberdenkt, insbesondere bei traumatisierten Personen.
Gefordert werden alternative Formen der Unterbringung von Asylwerbern und
sofortige und wirksame Massnahmen, die sicherstellen, dass alle Asylwerber,
die in Schubhaft sind, in fuer diesen Zweck geeigneten Zentren angehalten
werden, bevorzugt in offenen Stationen, die ihrem rechtlichen Status
entsprechende Bedingungen haben. Dazu zaehlen Beschaeftigungsmoeglichkeiten,
das Recht Besuche zu empfangen, uneingeschraenkter Zugang zu kostenloser und
qualifizierter rechtlicher Beratung sowie entsprechende medizinische
Versorgung.

Diese scharfe Kritik des UN Ausschusses bestaetigt, dass durch die
Verschaerfungen des Fremdenrechts etliche verbriefte Menschenrechte nicht
mehr gewaehrleistet sind und sowohl Gesetze als auch Vollzug dringend
geaendert werden muessen, mahnt Anny Knapp von der asylkoordination.
(Aussendung asylkoordination)



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