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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Oktober 2007; 16:53
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> WWWebtips:
http://www.oneworld.at/cck/uaframes_ffi_zulieferbetrieb_071010.asp
http://www.oneworld.at/cck/uaframes_ffi_unternehmen_071010.asp
http://www.oneworld.at/cck/start.asp?showmenu=yes&fr=&b=32&ID=15545
Wie berichtet (akin 23/07, akin-pd 9.10.2007), hat ein Richter in Bangalore 
(Indien) Haftbefehl gegen vier (anderen Berichten zufolge sieben) 
AktivistInnen der Clean Clothes Kampagne Niederlande erlassen. Den 
ArbeitsrechtsaktivistInnen werden vom indischen Jeansproduzenten FFI (Fibres 
and Fabrics International Pvt Ltd) Internetkriminalitaet, rassistische und 
fremdenfeindliche Aktivitaeten und ueble Nachrede vorgeworfen. URL 1 und 2 
enthalten Onlineprotestmoeglichkeiten gegen den Zulieferbetrieb und die 
Abnehmerfirmen. URL 3 liefert Hintergruende zu dieser Angelegenheit.
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http://volxabstimmung.at/
Der EU-Verfassungsvertrag, der die Grundordnung und Politikbereiche der EU 
regeln will, ist aufgrund ablehnender Volksabstimmungen in Frankreich und in 
den Niederlanden gescheitert. Stattdessen sollen nun dieselben Inhalte des 
EU-Verfassungsvertrags in die bestehenden Vertraege der EU eingearbeitet 
werden. Egal, wie das Ding heisst, es wirkt sich auf viele Lebensbereiche 
der OesterreicherInnen aus. Es gebe daher immer noch keinen Grund, die 
Betroffenen nicht selber ueber den EU-Reformvertrag entscheiden zu lassen, 
so die Argumentation auf der Homepage. Dort kann man eine Online-Forderung 
fuer eine Volksabstimmung unterstuetzen. Weiters gibt es dort eine Linkliste 
mit der sich in den letzten Monaten stark entwickelt habenden 
Demokratie-Initiativenszene.
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http://gegenabschiebung.wordpress.com/
"§ 115 (1) Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die 
Durchsetzung aufenthaltsbeendender Massnahmen hintanzuhalten, einem Fremden 
den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der 
Europaeischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu 
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessaetzen zu bestrafen." 
(Fremdenpolizeigesetz)
Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaften in letzter Zeit versuchen, diesen 
Paragraphen ein munteres Gerichtsleben zu verschaffen und sich eine Reihe 
von Promis daraufhin als Aufenthaltserleichterer geoutet haben, gibt es 
diese Moeglichkeit jetzt auch fuer Normalsterbliche an der oben angefuehrten 
URL. Wobei es ratsam waere, wenn sich nur Leute zur Tat bekennten, die sie 
nicht gerade begehen. Denn zwar ist auch das strafbar ("Vortaeuschung einer 
mit Strafe bedrohten Handlung", §298 StGB), aber wenn die Polizei einen dann 
besuchen kommt, findet sie wenigstens keinen potentiellen Schuebling vor.
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http://www.bigbrotherawards.at/2007/Formular
Die grossen Brueder sind unter uns. Und es werden immer mehr und sie werden 
immer groesser. Deswegen werden sie auch diesmal namentlich gewuerdigt. Die 
Publikumswahl fuer den Big Brother Austria Award ist noch im Gange -- unter 
obiger URL.
-br-
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