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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Oktober 2007; 16:53
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> WWWebtips:

http://www.oneworld.at/cck/uaframes_ffi_zulieferbetrieb_071010.asp

http://www.oneworld.at/cck/uaframes_ffi_unternehmen_071010.asp
http://www.oneworld.at/cck/start.asp?showmenu=yes&fr=&b=32&ID=15545

Wie berichtet (akin 23/07, akin-pd 9.10.2007), hat ein Richter in Bangalore
(Indien) Haftbefehl gegen vier (anderen Berichten zufolge sieben)
AktivistInnen der Clean Clothes Kampagne Niederlande erlassen. Den
ArbeitsrechtsaktivistInnen werden vom indischen Jeansproduzenten FFI (Fibres
and Fabrics International Pvt Ltd) Internetkriminalitaet, rassistische und
fremdenfeindliche Aktivitaeten und ueble Nachrede vorgeworfen. URL 1 und 2
enthalten Onlineprotestmoeglichkeiten gegen den Zulieferbetrieb und die
Abnehmerfirmen. URL 3 liefert Hintergruende zu dieser Angelegenheit.

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http://volxabstimmung.at/

Der EU-Verfassungsvertrag, der die Grundordnung und Politikbereiche der EU
regeln will, ist aufgrund ablehnender Volksabstimmungen in Frankreich und in
den Niederlanden gescheitert. Stattdessen sollen nun dieselben Inhalte des
EU-Verfassungsvertrags in die bestehenden Vertraege der EU eingearbeitet
werden. Egal, wie das Ding heisst, es wirkt sich auf viele Lebensbereiche
der OesterreicherInnen aus. Es gebe daher immer noch keinen Grund, die
Betroffenen nicht selber ueber den EU-Reformvertrag entscheiden zu lassen,
so die Argumentation auf der Homepage. Dort kann man eine Online-Forderung
fuer eine Volksabstimmung unterstuetzen. Weiters gibt es dort eine Linkliste
mit der sich in den letzten Monaten stark entwickelt habenden
Demokratie-Initiativenszene.

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http://gegenabschiebung.wordpress.com/

"§ 115 (1) Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die
Durchsetzung aufenthaltsbeendender Massnahmen hintanzuhalten, einem Fremden
den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der
Europaeischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessaetzen zu bestrafen."
(Fremdenpolizeigesetz)

Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaften in letzter Zeit versuchen, diesen
Paragraphen ein munteres Gerichtsleben zu verschaffen und sich eine Reihe
von Promis daraufhin als Aufenthaltserleichterer geoutet haben, gibt es
diese Moeglichkeit jetzt auch fuer Normalsterbliche an der oben angefuehrten
URL. Wobei es ratsam waere, wenn sich nur Leute zur Tat bekennten, die sie
nicht gerade begehen. Denn zwar ist auch das strafbar ("Vortaeuschung einer
mit Strafe bedrohten Handlung", §298 StGB), aber wenn die Polizei einen dann
besuchen kommt, findet sie wenigstens keinen potentiellen Schuebling vor.

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http://www.bigbrotherawards.at/2007/Formular

Die grossen Brueder sind unter uns. Und es werden immer mehr und sie werden
immer groesser. Deswegen werden sie auch diesmal namentlich gewuerdigt. Die
Publikumswahl fuer den Big Brother Austria Award ist noch im Gange -- unter
obiger URL.
-br-



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