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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Oktober 2007; 16:41
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Daenemark:
> EU-Terrorliste vor Gericht
Ist die Geldspende fuer eine Radiostation oder die Druckerpresse einer
Guerillagruppe Unterstuetzung von Terrorismus oder Widerstandskampf?
Ende September begann in Kopenhagen ein Prozess, bei dem das
Justizministerium eigentlich mit einem Schnellverfahren gerechnet hatte.
Doch nun scheint er sich zu einem Verfahren ueber Sinn und Unsinn der
«Terrorlisten» zu entwickeln: Listen ueber terrorverdaechtige Organisationen
und Einzelpersonen, die von der US-Regierung aufgestellt und danach ohne
groessere Pruefung von den Vereinten Nationen und der EU uebernommen werden.
Angeklagt sind in Daenemark sieben AktivistInnen, die im Januar 2006 die
Firma "Fighters and Lovers" gegruendet hatten. Sie verkauften T-Shirts, auf
welchen die Symbole der kolumbianischen Farc-Guerilla und der
palaestinensischen Befreiungsfront PFLP gedruckt sind. Mit dem Erloes aus
dem Verkauf wollten die AktivistInnen eine Radiostation der Farc und eine
Druckerei der PFLP unterstuetzen. Bis die Behoerden reagierten, waren rund
5200 Franken zusammengekommen.
Knast wegen Mikrofonen
Laut dem Antiterrorgesetz, das sich auch Daenemark 2002 nach den Anschlaegen
vom 11.September 2001 zugelegt hat, ist die finanzielle Hilfe fuer
terroristische Organisationen eine «Unterstuetzung von Terrorismus» und wird
mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Aus diesem Grund setzte die
zustaendige Justizministerin Lene Espersen zwei Monate nach dem
Verkaufsstart der T-Shirts die Anklagemaschinerie in Gang. Die Begruendung:
Farc und PFLP seien schliesslich auf der Terrorliste der EU. Auch wenn das
gesammelte Geld nicht fuer Waffen oder Munition, sondern fuer Mikrofone und
eine Druckerpresse bestimmt sein sollten, sei darin die Unterstuetzung von
Terroraktivitaeten zu sehen.
Das Gericht sieht das offensichtlich anders und will nun zu einer
umfangreichen Beweisaufnahme laden, die sich ueber Monate hinziehen koennte.
Es rechtfertigt seine Entscheidung mit einem Nebensatz, den das daenische
Parlament in der Antiterrorgesetzgebung einbaute und der im Hinblick auf den
Terrorismus den «legitimen Staat» definiert : Der «legitime Staat» gruende
seine Existenz auf Grundrechte wie Gleichheit, Freiheit und fundamentale
demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien, sagte das Parlament. In
Erinnerung war Abgeordneten dabei wohl nicht nur die Geschichte der
Widerstandsbewegung des eigenen Landes gegen die deutsche Nazibesetzung,
sondern beispielsweise auch die umfassende Hilfe, welche die
suedafrikanische Befreiungsbewegung beim Kampf gegen das Apartheidregime
einst von Daenemark erhalten hatte.
«Israel uebt eine voelkerrechtswidrige Besatzungspolitik aus. Die
kolumbianische Regierung hat in den letzten Jahrzehnten Zehntausende
politische Gegner ermorden lassen. Farc und PFLP sind damit eine Konsequenz
aus einem staatlichen Terror gegen die Zivilbevoelkerung», sagt Bobby
Schultz von "Fighters and Lovers". Widerstand gegen eine illegitime
Staatsgewalt habe das Antiterrorgesetz ja explizit nicht mit einbeziehen
wollen, weshalb auch die Gesetzgebung hier nicht greifen koenne.
Politisch opportun
Inwieweit sich die "Fighters and Lovers" strafbar gemacht haben, haengt
jetzt folglich davon ab, zu welchem Ergebnis die Beweisaufnahme ueber die
demokratische und rechtliche Situation in Palaestina und Kolumbien sowie
ueber die Aktivitaeten der Farc und der PFLP fuehrt. Der Anwalt von
"Fighters and Lovers", Thorkild Hoyer, sieht die beiden nicht
als Terrororganisationen: «Es sind Freiheitsbewegungen, auch wenn sie Fehler
machen, die im politischen Kampf eben vorkommen, beispielsweise zum
Kidnapping greifen.» Ob Gewalt als legitim oder illegitim eingeordnet werde,
sei eine politische Bewertung, die zum grossen Teil erst nachtraeglich aus
historischer Perspektive erfolge. Es werde spannend sein, wie das Gericht
dies juristisch in den Griff bekommen wolle. Die Terrorlisten von UNO und EU
stellten solche Erwaegungen gar nicht erst an. Fuer Hoyer sind sie das
«Resultat eines politischen Opportunismus». Auch Professor Henning Koch von
der juristischen Fakultaet der Kopenhagener Universitaet bewertet es
positiv, dass das Gericht eines EU-Landes der Terrorliste aus Bruessel
ausdruecklich keinen eigenen strafrechtlichen Beweiswert zumisst: «Die
Existenz eines Widerstandsrechts gegen illegitime Staatsmacht wird damit
anerkannt.» Und damit das Recht, eine Widerstandsbewegung finanziell
unterstuetzen zu koennen, ohne dadurch mit der Antiterrorgesetzgebung in
Konflikt zu geraten.
(Reinhard Wolff, in: WoZ 41/07)
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