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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. September 2007; 17:14
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BRD/Asyl:
> Abschiebung trotz Todesurteil?
Eine 31-jaehrige Iranerin fluechtete nach Deutschland, da sie wegen ihrer 
homosexuellen Orientierung verfolgt wurde. Im Iran droht ihr Tod durch 
Steinigung, ein Berliner Gericht will sie dennoch abschieben.
(Anm.: Stand 5.9. 07, neuere Berichte liegen leider nicht vor.)
Yasmin K. (Name geaendert) verliebte sich mit 14 in die Nachbarstochter, 
woraufhin ihre Mutter Yasmin Tabletten verabreichen liess, um sie "normal" 
zu machen. An der Uni hatte sie ihre erste Freundin, die, um den Schein zu 
wahren, einen Mann heiratete. Das heimliche Liebesglueck fand ein Ende als 
Yasmin im Oktober 2005 von der iranischen Sittenpolizei (das sogenannte 
Revolutionskomitee) verhaftet wurde. Dank der Beziehungen ihres Vaters, kam 
Yasmin K. frei. "Er hat nie verstanden, warum ich anders war", erzaehlte 
Yasmin K dem Tagesspiegel, doch hilft er seiner Tochter zu fluechten.
Nach einer wochenlangen Flucht ueber die Tuerkei sucht Yasmin K. 
schliesslich Asyl in Berlin. Waehrend ihrer Abwesenheit wird sie 2006 von 
einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt. Das ist die 
gaengige Strafe fuer homosexuelle Frauen, schwulen Maennern hingegen droht 
Tod durch Erhaengen. Die Berliner Behoerden wollen ihr dennoch kein Asyl 
gewaehren, man haelt ihre Geschichte fuer eine "Verfolgungslegende". Dabei 
liegt Yasmins Anwaeltin Eva Lindenmaier das Todesurteil vor. Im Moment 
koennte Yasmin K. jederzeit abgeschoben werden.
Das Berliner Gericht, das die Abschiebung von Yasmin K. beschloss, beruft 
sich in seiner Entscheidung auf ein Gespraech zwischen Yasmins Mutter und 
zwei Mitarbeitern des deutschen Aussenministeriums im Iran. Volker Beck, der 
Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Gruenen, hat sich 
bereits fuer eine Aufenthaltserlaubnis fuer die Iranerin eingesetzt und 
zeigte sich auf queer.de besonders ueber die Begruendung der Abschiebung 
entsetzt: "Diesem iranischen Fluechtling wurde der Fluechtlingsstatus von 
der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran 
gegenueber Mitarbeitern des Auswaertigen Amtes, dass sie nicht homosexuell 
sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist fuer mich 
haarstraeubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualitaet einer Person 
bestaetigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?"
Die Geschichte von Yasmin K. ist kein Einzelfall. Die lesbische Iranerin 
Pegah Emambakhsh, die in Grossbritannien Zuflucht suchte, sollte am 28. 
August 2007 abgeschoben werden. Auf Emambakhsh wartete im Iran ebenfalls die 
Todesstrafe durch Steinigung. Dank internationaler Proteste soll Emambakhsh 
noch rechtzeitig suspendiert worden sein und soll den Fluechtlings-Status 
erhalten haben, heisst es auf 20min.ch. DerStandard.at berichtete, dass die 
gemaessigte iranische Tageszeitung "Sharq" im August 2007 zum zweiten Mal 
von den Sittenwaechtern in Teheran verboten wurde. Anlass gab ein Interview 
mit einer lesbischen Iranerin, die in Kanada lebt und sich fuer Homosexuelle 
engagiert.
Ein Zeitungsverbot gehoert leider noch zu den harmlosen Bestrafungen fuer 
Homosexualitaet. Im Iran herrscht eine regelrechte Hinrichtungswelle, nach 
China ist der Iran mittlerweile das Land mit den meisten praktizierten 
Todesstrafen, die mittlerweile auch oeffentlich durchgefuehrt werden. Vor 
zwei Jahren wurden sogar zwei Minderjaehrige gehaengt - weil sie schwul 
waren. (Stefanie Denkert, Aviva/gek.)
Quelle: 
http://www.aviva-berlin.de/aviva/content_Public%20Affairs_Politik%20+%20Wirtschaft.php?id=11086
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