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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. September 2007; 17:14
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BRD/Asyl:
> Abschiebung trotz Todesurteil?
Eine 31-jaehrige Iranerin fluechtete nach Deutschland, da sie wegen ihrer
homosexuellen Orientierung verfolgt wurde. Im Iran droht ihr Tod durch
Steinigung, ein Berliner Gericht will sie dennoch abschieben.
(Anm.: Stand 5.9. 07, neuere Berichte liegen leider nicht vor.)
Yasmin K. (Name geaendert) verliebte sich mit 14 in die Nachbarstochter,
woraufhin ihre Mutter Yasmin Tabletten verabreichen liess, um sie "normal"
zu machen. An der Uni hatte sie ihre erste Freundin, die, um den Schein zu
wahren, einen Mann heiratete. Das heimliche Liebesglueck fand ein Ende als
Yasmin im Oktober 2005 von der iranischen Sittenpolizei (das sogenannte
Revolutionskomitee) verhaftet wurde. Dank der Beziehungen ihres Vaters, kam
Yasmin K. frei. "Er hat nie verstanden, warum ich anders war", erzaehlte
Yasmin K dem Tagesspiegel, doch hilft er seiner Tochter zu fluechten.
Nach einer wochenlangen Flucht ueber die Tuerkei sucht Yasmin K.
schliesslich Asyl in Berlin. Waehrend ihrer Abwesenheit wird sie 2006 von
einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt. Das ist die
gaengige Strafe fuer homosexuelle Frauen, schwulen Maennern hingegen droht
Tod durch Erhaengen. Die Berliner Behoerden wollen ihr dennoch kein Asyl
gewaehren, man haelt ihre Geschichte fuer eine "Verfolgungslegende". Dabei
liegt Yasmins Anwaeltin Eva Lindenmaier das Todesurteil vor. Im Moment
koennte Yasmin K. jederzeit abgeschoben werden.
Das Berliner Gericht, das die Abschiebung von Yasmin K. beschloss, beruft
sich in seiner Entscheidung auf ein Gespraech zwischen Yasmins Mutter und
zwei Mitarbeitern des deutschen Aussenministeriums im Iran. Volker Beck, der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Gruenen, hat sich
bereits fuer eine Aufenthaltserlaubnis fuer die Iranerin eingesetzt und
zeigte sich auf queer.de besonders ueber die Begruendung der Abschiebung
entsetzt: "Diesem iranischen Fluechtling wurde der Fluechtlingsstatus von
der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran
gegenueber Mitarbeitern des Auswaertigen Amtes, dass sie nicht homosexuell
sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist fuer mich
haarstraeubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualitaet einer Person
bestaetigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?"
Die Geschichte von Yasmin K. ist kein Einzelfall. Die lesbische Iranerin
Pegah Emambakhsh, die in Grossbritannien Zuflucht suchte, sollte am 28.
August 2007 abgeschoben werden. Auf Emambakhsh wartete im Iran ebenfalls die
Todesstrafe durch Steinigung. Dank internationaler Proteste soll Emambakhsh
noch rechtzeitig suspendiert worden sein und soll den Fluechtlings-Status
erhalten haben, heisst es auf 20min.ch. DerStandard.at berichtete, dass die
gemaessigte iranische Tageszeitung "Sharq" im August 2007 zum zweiten Mal
von den Sittenwaechtern in Teheran verboten wurde. Anlass gab ein Interview
mit einer lesbischen Iranerin, die in Kanada lebt und sich fuer Homosexuelle
engagiert.
Ein Zeitungsverbot gehoert leider noch zu den harmlosen Bestrafungen fuer
Homosexualitaet. Im Iran herrscht eine regelrechte Hinrichtungswelle, nach
China ist der Iran mittlerweile das Land mit den meisten praktizierten
Todesstrafen, die mittlerweile auch oeffentlich durchgefuehrt werden. Vor
zwei Jahren wurden sogar zwei Minderjaehrige gehaengt - weil sie schwul
waren. (Stefanie Denkert, Aviva/gek.)
Quelle:
http://www.aviva-berlin.de/aviva/content_Public%20Affairs_Politik%20+%20Wirtschaft.php?id=11086
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