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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. September 2007; 16:57
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Verfassung/Recht:
> "Volkabstimmung ueberlegenswert"
Uni-Institut kritisiert killing speed der Verfassungsreform
Am 17.September endete die Begutachtungsfrist fuer die aktuelle Tranche der 
von der Bundesregierung betriebenen Verfassungsreform. Besonders auffaellig 
ist dabei die Stellungnahme des Institus fuer Oeffentliches Recht, Staats- 
und Verwaltungslehre an der Uni Innsbruck. Denn die dortigen 
StaatsrechtlerInnen sind nicht nur, was den Inhalt der Reform angeht, eher 
skeptisch, sondern vor allem mit der Vorgangsweise der Bundesregierung: "Im 
Entwurf sind zahlreiche Verfassungsaenderungen vorgesehen, die inhaltlich 
teilweise als massiv zu bezeichnen sind und, anders als das 
Wahlrechtsreformpaket, auch nicht auf einen einzigen Reformbereich 
beschraenkt sind. Abgesehen von diesen im Folgenden zu behandelnden 
inhaltlichen Bedenken, faellt zunaechst der unguenstige Zeitpunkt (Sommer) 
fuer eine Begutachtung auf, der mit einer allzu knappen Frist gekoppelt ist. 
Geschwindigkeit ist hier kein erheblicher Faktor: So ging der Totalrevision 
der Schweizerischen Bundesverfassung sogar ein 35-jaehriger Reformprozess 
voraus." Schliesslich ginge es ja nicht mehr um geringfuegige Anpassungen: 
"Allzu weit gehende Abweichungen oder Neuerungen im Verhaeltnis zu den 
Ergebnissen des Oesterreich-Konvents (wie etwa der ,Justizanwalt´) scheinen 
in diesem Lichte bedenklich und muessten umso mehr einer moeglichst breiten 
und zeitlich angemessenen Diskussion unterzogen werden."
Salamitaktik
Vor allem aber sind die VerfasserInnen nicht gluecklich mit dieser 
"schleichenden Gesamtaenderung der Bundesverfassung". Denn Politik und 
Verfassungsdienst haetten ja schon angekuendigt, dass dies erst nur ein Teil 
eines Gesamtvorhabens sei: "Die Methode tranchenartiger 
Verfassungsaenderungen [erschwert] es den begutachtenden Stellen und 
Personen, einen Ueberblick ueber die gesamte Tragweite der Aenderungen zu 
gewinnen. Es liegt kein Gesamtreformkonzept vor, zu dem Stellung genommen 
werden koennte. ... Waehrend nach dem Mandat des Oesterreich-Konvents ... 
die Bauprinzipien der Bundesverfassung `aufrecht bleiben sollten´, die 
damals beabsichtigte Verfassungsreform also keine Gesamtaenderung der 
Bundesverfassung herbeifuehren sollte, stellt sich nunmehr durchaus die 
Frage, inwiefern der vorliegende Entwurf entweder fuer sich allein oder aber 
im Zusammenwirken mit der bereits erlassenen Wahlrechtsreform sowie weiteren 
zu erlassenden "Reformpaketen" gesamtaendernd wirken koennte. Massgeblich 
beruehrt werden dadurch jedenfalls das demokratische, bundesstaatliche und 
gewaltenteilende Prinzip."
Elitarisierung
Die StaatsrechtlerInnen kommen zu dem Schluss, dass der 
Verfassungsrechtsdiskussion die Breite fehle. Es sollte "ueberlegt werden, 
inwiefern eine Verfassungsreform dieses Ausmasses, selbst wenn sie nur eine 
`betraechtliche´ Teilaenderung darstellt, einer fakultativen Volksabstimmung 
zugefuehrt werden sollte. In der bisherigen Genese des 
Verfassungsreformprozesses zeigt sich doch eine deutliche `Elitarisierung´ 
der Diskussion, die zunaechst vom 70-koepfigen Konvent, sodann von dem weit 
kleineren Kreis des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Berichtes des 
Oesterreich-Konvents und zuletzt von der nochmals verkleinerten, fuer den 
jetzigen Entwurf verantwortlichen Expertengruppe gefuehrt wurde. Auch wenn 
der Entwurf gegebenenfalls noch einem parlamentarischen 
Gesetzgebungsverfahren unterzogen werden wird, stellt sich die Frage, 
inwiefern nicht auch die stimmberechtigten oesterreichischen 
StaatsbuergerInnen im Falle einer, wie sich abzeichnet, doch jedenfalls 
massgeblichen Aenderung direkt einbezogen werden sollten." (akin)
Download der kompletten Stellungnahme:
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/ME/ME_00094_42/imfname_086455.pdf
Saemtliche offizielle Stellungnahmen zum Ministerialentwurf:
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,6614640&_dad=portal&_schema=PORTAL
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