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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. September 2007; 16:57
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Verfassung/Recht:
> "Volkabstimmung ueberlegenswert"
Uni-Institut kritisiert killing speed der Verfassungsreform
Am 17.September endete die Begutachtungsfrist fuer die aktuelle Tranche der
von der Bundesregierung betriebenen Verfassungsreform. Besonders auffaellig
ist dabei die Stellungnahme des Institus fuer Oeffentliches Recht, Staats-
und Verwaltungslehre an der Uni Innsbruck. Denn die dortigen
StaatsrechtlerInnen sind nicht nur, was den Inhalt der Reform angeht, eher
skeptisch, sondern vor allem mit der Vorgangsweise der Bundesregierung: "Im
Entwurf sind zahlreiche Verfassungsaenderungen vorgesehen, die inhaltlich
teilweise als massiv zu bezeichnen sind und, anders als das
Wahlrechtsreformpaket, auch nicht auf einen einzigen Reformbereich
beschraenkt sind. Abgesehen von diesen im Folgenden zu behandelnden
inhaltlichen Bedenken, faellt zunaechst der unguenstige Zeitpunkt (Sommer)
fuer eine Begutachtung auf, der mit einer allzu knappen Frist gekoppelt ist.
Geschwindigkeit ist hier kein erheblicher Faktor: So ging der Totalrevision
der Schweizerischen Bundesverfassung sogar ein 35-jaehriger Reformprozess
voraus." Schliesslich ginge es ja nicht mehr um geringfuegige Anpassungen:
"Allzu weit gehende Abweichungen oder Neuerungen im Verhaeltnis zu den
Ergebnissen des Oesterreich-Konvents (wie etwa der ,Justizanwalt´) scheinen
in diesem Lichte bedenklich und muessten umso mehr einer moeglichst breiten
und zeitlich angemessenen Diskussion unterzogen werden."
Salamitaktik
Vor allem aber sind die VerfasserInnen nicht gluecklich mit dieser
"schleichenden Gesamtaenderung der Bundesverfassung". Denn Politik und
Verfassungsdienst haetten ja schon angekuendigt, dass dies erst nur ein Teil
eines Gesamtvorhabens sei: "Die Methode tranchenartiger
Verfassungsaenderungen [erschwert] es den begutachtenden Stellen und
Personen, einen Ueberblick ueber die gesamte Tragweite der Aenderungen zu
gewinnen. Es liegt kein Gesamtreformkonzept vor, zu dem Stellung genommen
werden koennte. ... Waehrend nach dem Mandat des Oesterreich-Konvents ...
die Bauprinzipien der Bundesverfassung `aufrecht bleiben sollten´, die
damals beabsichtigte Verfassungsreform also keine Gesamtaenderung der
Bundesverfassung herbeifuehren sollte, stellt sich nunmehr durchaus die
Frage, inwiefern der vorliegende Entwurf entweder fuer sich allein oder aber
im Zusammenwirken mit der bereits erlassenen Wahlrechtsreform sowie weiteren
zu erlassenden "Reformpaketen" gesamtaendernd wirken koennte. Massgeblich
beruehrt werden dadurch jedenfalls das demokratische, bundesstaatliche und
gewaltenteilende Prinzip."
Elitarisierung
Die StaatsrechtlerInnen kommen zu dem Schluss, dass der
Verfassungsrechtsdiskussion die Breite fehle. Es sollte "ueberlegt werden,
inwiefern eine Verfassungsreform dieses Ausmasses, selbst wenn sie nur eine
`betraechtliche´ Teilaenderung darstellt, einer fakultativen Volksabstimmung
zugefuehrt werden sollte. In der bisherigen Genese des
Verfassungsreformprozesses zeigt sich doch eine deutliche `Elitarisierung´
der Diskussion, die zunaechst vom 70-koepfigen Konvent, sodann von dem weit
kleineren Kreis des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Berichtes des
Oesterreich-Konvents und zuletzt von der nochmals verkleinerten, fuer den
jetzigen Entwurf verantwortlichen Expertengruppe gefuehrt wurde. Auch wenn
der Entwurf gegebenenfalls noch einem parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren unterzogen werden wird, stellt sich die Frage,
inwiefern nicht auch die stimmberechtigten oesterreichischen
StaatsbuergerInnen im Falle einer, wie sich abzeichnet, doch jedenfalls
massgeblichen Aenderung direkt einbezogen werden sollten." (akin)
Download der kompletten Stellungnahme:
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/ME/ME_00094_42/imfname_086455.pdf
Saemtliche offizielle Stellungnahmen zum Ministerialentwurf:
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,6614640&_dad=portal&_schema=PORTAL
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