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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. September 2007; 17:08
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Asyl/Medien/Prozesse/Glosse:
> Richterin: Es IST Folter!
Ein Urteil gegen die Freiheit der Medien im Prokop-Genner-Prozess, meint 
"Asyl in Not" -- aber mit einer sensationellen Begruendung
Michael Genner wurde am 19. September 2007 wegen "uebler Nachrede" gegen die 
verstorbene Innenministerin Liese Prokop zu 120 Tagsaetzen ā 10.- Euro, die 
Haelfte davon bedingt, verurteilt. Hingegen wurde die Verbandsklage gegen 
"Asyl in Not" abgewiesen. Den Entschaedigungsantrag gegen Asyl in Not hatte 
der Anwalt des klagenden Witwers der Ministerin schon vorher zurueckgezogen.
Lucie Heindl-Koenig, eine junge, engagierte Richterin, hat Genner 
verurteilt. Dagegen wird "Asyl in Not" Berufung einlegen. Dabei darf man 
aber eines nicht uebersehen: Die Urteilsbegruendung ist eine Sensation und 
fuer den weiteren Kampf gegen das herrschende Asyl-Unrecht von 
unschaetzbarem Wert.
Genner hatte den Wahrheitsbeweis angeboten und zahlreiche Zeugen genannt, 
die aus eigenem Erleben berichten konnten, welches Leid den traumatisierten 
Fluechtlingen durch die Schubhaft zugefuegt wird; dass es sich dabei um 
psychische Folter handelt. Damit sollte bewiesen werden, dass der Ausdruck 
"Folterministerin" fuer Liese Prokop gerechtfertigt ist.
Lucie Heindl-Koenig hat alle Zeugen abgelehnt. Aber begruendet hat sie diese 
Entscheidung, indem sie Genner in der Sache recht gab: Was die Zeugen 
berichten koennten, sei dem Gericht ohnedies notorisch bekannt. "Natuerlich 
gibt es psychische Folter fuer in Schubhaft Genommene", so die Richterin. 
Klar sei auch, dass Schubhaeftlinge misshandelt, gedemuetigt und von ihren 
Familien getrennt wuerden. Und weil das alles ohnedies klar ist, braucht es 
nicht bewiesen zu werden.
Trotzdem, meinte sie, duerfe Genner Frau Prokop nicht als "Ministerin fuer 
Folter" bezeichnen, und auch nicht als "Ministerin fuer Deportation". 
"Ministerin fuer Folter und Deportation" sei ein "Wertungsexzess", durch den 
Frau Prokop ins "nationalsozialistische Eck" gestellt werde. Das sei ihr zu 
weit gegangen. Trotzdem, so die Richterin, sei es weiterhin Genners Aufgabe, 
als Obmann von "Asyl in Not" Gesetze anzuprangern. "Er darf es nicht nur, er 
soll es auch." Das sei "nicht nur wichtig, sondern auch richtig."
Ueber diese Nuance, ob eine Ministerin, die psychische Folter zu 
verantworten hat, als Ministerin fuer Folter bezeichnet werden darf, werden 
nun andere Instanzen (Oberlandesgericht, Europaeischer Gerichtshof fuer 
Menschenrechte) zu entscheiden haben. Genner geht in die Berufung und wird, 
wenn noetig, bis zum Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte nach 
Strassburg gehen, der Oesterreich schon oft wegen Verstoessen gegen die 
Pressefreiheit verurteilt hat.
Aber eigentlich ist es gar nicht mehr so wichtig. Es ist entscheidend, dass 
die Richterin selbst den Begriff "psychische Folter" verwendet fuer das, was 
mit Fluechtlingen Tag fuer Tag in der Schubhaft geschieht.Es ist Folter. Das 
ist nun vom Gericht festgestellt. Und das muss Folgen haben. Das Prokop'sche 
Gesetzesmachwerk, das Folter moeglich macht, muss weg. Die Beamten, die die 
Folter vollziehen, muessen zur Rechenschaft gezogen werden.
In diesem Sinn ist das Urteil vom 19. September ein grosser Erfolg. Diesen 
Erfolg hat "Asyl in Not" fuer alle NGOs erfochten. Und dafuer hat sich 
manche Muehe gelohnt.
*Asyl in Not*
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