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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. September 2007; 17:05
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Salzburg:

Staedtische Gebaeude werden privat

Die Stadt Salzburg plant bei der Gemeinderatssitzung am 19. September die
Ausgliederung ihrer Gebaeude (Kindergaerten, Schulen, Altersheime,
Schloesser, Amtsgebaeude, etc.) in eine privatrechtliche GmbH, um sie dann
auf Marktpreisniveau zurueckzumieten.

Um Budgetluecken zu schliessen, sollen mit 1.1.2008 staedtische Gebaeude
sowie ganze Magistratsabteilungen in eine privatrechtliche
Liegenschaftsverwaltungs-GmbH ausgelagert werden, an der die Gemeinde
vorerst noch Eigentuemer bleibt. Als Grund dafuer wird die Nutzung von
steuerlichen Vorteilen gegenueber dem Bund sowie Mehreinnahmen ueber
marktkonforme Mieten angegeben. Nachdem vor ein paar Jahren das
ungesetzliche Cross-Border-Leasing verhindert werden konnte, versucht die
Stadtregierung nun erneut mit komplizierten Konstruktionen und Steuertricks,
die engen budgetaeren Vorgaben der EU und des Bundes zu umgehen, indem
oeffentliches Eigentum durch die Hintertuer privatisiert werden soll.

Die Folgen sind absehbar:

- Es sind steigende Mieten bei der oeffentlichen Gebaeudenutzung zu
erwarten: Die Budgets der verschiedenen Magistratsabteilungen werden dadurch
weiter ausgeduennt, mit weiteren Kosteneinsparungen bei Personal und
Einrichtungen und der Abwanderung einzelner Magistratsabteilungen in
schlechtere Gebaeude ist zu rechnen. Auch die Mieten fuer sonstige Nutzer
werden steigen, sodass sich nur noch finanzkraeftige Private die hohen
Mieten leisten koennen.

- Schlecht vermietbare Gebaeude werden zu Lasten der MieterInnen verkauft

- Demokratieverlust: Die ausgelagerte GmbH muss einzig nach
privatwirtschaftlichen Kriterien wie Kosteneffizienz und Gewinnmaximierung
entscheiden. Damit spielen oeffentliche oder soziale Beduerfnisse wie
Selbstverwaltung, demokratische Kontrolle, ArbeitnehmerInnenrechte, usw. bei
Vermietung oder Verkauf der oeffentlichen Gebaeude keinerlei Rolle mehr. Der
Gemeinderat wird nur noch durch Vertreter der Stadtregierung im Aufsichtsrat
von den Entscheidungen der Gesellschaft informiert.

- Personalreduktion und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den von
der Ausgliederung betroffenen Magistratsabteilungen.

- Die Auslagerung koennte - wie so oft - nur ein Zwischenschritt zu
vollstaendigen Uebernahme der Gesellschaft durch Private sein.

*Udo Martin, Werkstatt Frieden & Solidaritaet Salzburg (gek.)*



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