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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. September 2007; 17:05
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Salzburg:
Staedtische Gebaeude werden privat
Die Stadt Salzburg plant bei der Gemeinderatssitzung am 19. September die 
Ausgliederung ihrer Gebaeude (Kindergaerten, Schulen, Altersheime, 
Schloesser, Amtsgebaeude, etc.) in eine privatrechtliche GmbH, um sie dann 
auf Marktpreisniveau zurueckzumieten.
Um Budgetluecken zu schliessen, sollen mit 1.1.2008 staedtische Gebaeude 
sowie ganze Magistratsabteilungen in eine privatrechtliche 
Liegenschaftsverwaltungs-GmbH ausgelagert werden, an der die Gemeinde 
vorerst noch Eigentuemer bleibt. Als Grund dafuer wird die Nutzung von 
steuerlichen Vorteilen gegenueber dem Bund sowie Mehreinnahmen ueber 
marktkonforme Mieten angegeben. Nachdem vor ein paar Jahren das 
ungesetzliche Cross-Border-Leasing verhindert werden konnte, versucht die 
Stadtregierung nun erneut mit komplizierten Konstruktionen und Steuertricks, 
die engen budgetaeren Vorgaben der EU und des Bundes zu umgehen, indem 
oeffentliches Eigentum durch die Hintertuer privatisiert werden soll.
Die Folgen sind absehbar:
- Es sind steigende Mieten bei der oeffentlichen Gebaeudenutzung zu 
erwarten: Die Budgets der verschiedenen Magistratsabteilungen werden dadurch 
weiter ausgeduennt, mit weiteren Kosteneinsparungen bei Personal und 
Einrichtungen und der Abwanderung einzelner Magistratsabteilungen in 
schlechtere Gebaeude ist zu rechnen. Auch die Mieten fuer sonstige Nutzer 
werden steigen, sodass sich nur noch finanzkraeftige Private die hohen 
Mieten leisten koennen.
- Schlecht vermietbare Gebaeude werden zu Lasten der MieterInnen verkauft
- Demokratieverlust: Die ausgelagerte GmbH muss einzig nach 
privatwirtschaftlichen Kriterien wie Kosteneffizienz und Gewinnmaximierung 
entscheiden. Damit spielen oeffentliche oder soziale Beduerfnisse wie 
Selbstverwaltung, demokratische Kontrolle, ArbeitnehmerInnenrechte, usw. bei 
Vermietung oder Verkauf der oeffentlichen Gebaeude keinerlei Rolle mehr. Der 
Gemeinderat wird nur noch durch Vertreter der Stadtregierung im Aufsichtsrat 
von den Entscheidungen der Gesellschaft informiert.
- Personalreduktion und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den von 
der Ausgliederung betroffenen Magistratsabteilungen.
- Die Auslagerung koennte - wie so oft - nur ein Zwischenschritt zu 
vollstaendigen Uebernahme der Gesellschaft durch Private sein.
*Udo Martin, Werkstatt Frieden & Solidaritaet Salzburg (gek.)*
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