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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 12. Juni 2007; 16:57
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Recht:

> Brisante Sommersession des VfGH beginnt

Schenkungssteuer, Schubhaft, Datenschutz und Geschwindigkeitsbeschraenkungen
auf der Tagesordnung


Gestern, Montag, begann die Sommersession des Verfassungsgerichtshof, die
bis zum 30.Juni dauern wird. Dabei wird es zu Debatten ueber einige brisante
Themen kommen. Vor allem die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der
Bestimmungen zur Schenkungssteuer wird spannend, ist doch zu erwarten, dass
die Schenkungssteuer analog zur Erbschaftssteuer aufgrund der
Bemessungsgrundlage des Einheitswertes von Liegenschaften als nicht
sachgerecht angesehen werden duerfte. Allerdings hat die Bundesregierung,
die ja die Erbschaftssteuer bewusst auslaufen lassen moechte, im Falle der
Schenkungssteuer in einer Stellungnahme betont, dass diese "fuer ein
geschlossenes Steuersystem notwendig" sei und im Falle der Aufhebung eine
Reparaturfrist bis zum 31.Juli 2008 beantragt. Die Koalition verteidigt
damit oeffentlich ein Gesetz, dass sie bis vor kurzem noch ohne Reparatur
hatte fallen lassen wollen. Auch der Verweis auf das "geschlossene
Steuersystem" ist in diesem Falle als seltsam zu betrachten, da mit dem
Auslaufen der Bestimmungen ueber das Erbschaftsteuergesetz (ebenfalls am
31.Juli 2008) bei einem Beibehalten der Schenkungssteuer ein Geschlossenheit
des Systems wohl nicht mehr angenommen werden kann.


Exzessive Verhaengung der Schubhaft

Auch mehrere Verfahren zum Themenkreis Asyl- und Fremdenrecht behandeln
heisse Eisen. Speziell ein Antrag des Verwaltungsgerichtshofs, dem aufgrund
der Qualifikation des Antragsstellers sicher hohe Erfolgschancen zuzurechnen
sind, koennte die Schubhaftpraxis massiv einschraenken. Nach Ansicht des
VwGH sei jene Bestimmung des Fremdenrechtspaketes 2006 verfassungswidrig,
wonach díe Verhaengung der Schubhaft moeglich sei, wenn "auf Grund des
Ergebnisses der Befragung, der Durchsuchung und der erkennungsdienstlichen
Behandlung anzunehmen ist, dass der Antrag des Fremden auf internationalen
Schutz mangels Zustaendigkeit Oesterreichs zur Pruefung zurueckgewiesen"
werde. Weiters geht es um Beschwerden von Betroffenen die aufgrund eines
Abschiebungshindernisses (im konkreten Fall: Traumatisierung) oder gar einer
Aufenthaltsberechtingung (wegen Zulassung zum Asylverfahren) gar nicht
abgeschoben werden duerfen, dennoch aber in Schubhaft genommen worden waren.
Erst im Februar dieses Jahres hatte der VfGH einem russischen Staatsbuerger
mit laufendem Asylverfahren in einer Schubhaftsache Recht gegeben.

Weiters geht es in dieser Session um die Rechtmaessigkeit der Ausweisung
sozial integrierter Personen im Widerspruch zu deren Recht auf Privat und
Familienleben (Art. 8 EMRK).


Verkehrsthemen

Ausserdem stehen Geschwindigkeitsbeschraenkungen wegen Feinstaubbelastung in
Wien auf dem Pruefstand, da diese, so ein klagender Fraechter
ungerechtfertigt waeren. Ein weiteres Verkehrsthema (es liegt bereits seit 2
Jahren beim Hoechstgericht) soll in dieser Session bereits eine
Schlussberatung und Verkuendung erfahren: die Frage ob das
Geschwindigkeitskontrollsystem "Section Control" datenschutzrechtlich
unbedenklich ist. Im Pruefungsbeschluss des VfGH, mit dem das
Gesetzespruefungsverfahren eingeleitet wurde, heisst es: "Der Gerichtshof
bezweifelt vor allem, dass eine gesetzliche Regelung existiert, aus der sich
ergibt, in welchen konkreten Situationen und unter welchen
Verwendungsbeschraenkungen (...) Daten mithilfe eines automatischen
Geschwindigkeitsmesssystems ermittelt werden duerfen. Dem Gesetz scheint ein
Hinweis zu fehlen, wer die Datenerhebung anzuordnen hat, auf wessen
Anordnung die Daten verwendet und insbesondere fuer welche Zwecke sowie fuer
welchen Zeitraum sie gespeichert werden duerfen."
(akin)



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