**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Mai 2007; 14:13
**********************************************************
Notizen:
> EU: IPRED2 verabschiedet
Am 25.April hat das Europaeische Parlament die IPRED2-Richtlinie
verabschiedet -- unter heftigem Protest unter anderem der Europaeischen
Gruenen. Dabei handelt es sich um jene EU-Richtlinie, wonach die Verletzung
"geistigen Eigentums" neben zivilrechtlichen nun auch mit strafrechtlichen
Mitteln bekaempft werden soll. Die Richtlinie ist dabei sehr vage
formuliert, so dass diese nicht nur kommerzielle DVD-Kopiererer sondern auch
beispielsweise Nutzer von Online-Tauschboersen (Stichwort: Musik-Download)
dem Strafrichter zufuehren koennte (s. akin 10/07).
Nun wird es darauf ankommen, bei der Implementierung dieser Richtlinie in
das Strafrecht der Nationalstaaten -- und damit der detaillierten
Ausformungen der Anwendungsbereiche -- das Schlimmste zu verhindern. (akin)
Weitere Infos:
http://www.eff.org/deeplinks/archives/005219.php
http://www.copycrime.eu/
*
> EP-Mitglieder fuer Oecalan-Untersuchung
Seit 1999 sitzt Abdullah Oecalan als einziger Gefangener auf der tuerkischen
Gefaengnisinsel Imrali. Am 1. Maerz 2007 haben die Anwaelte des
PKK-Anfuehrers die Ergebnisse der Laboruntersuchung seiner Haare bekannt
gegeben, wonach die Werte fuer Strontium und Chrom deutlich ueber den
Normalwerten laegen. Das sachverstaendige Labor habe die Konzentration
dieser Werte als Anzeichen einer chronischen Vergiftung bewertet.
Die Oberstaatsanwaltschaft Bursa hatte daraufhin erklaert, dass das
tuerkische Justizministerium aufgrund der Vorwuerfe ein Aerzteteam nach
Imrali geschickt habe, aber in Urin-, Blut- und Haarproben Oecalans keine
Giftstoffe feststellen haette koennen.
Sieben Abgeordnete des Europaparlaments (der Gruenen, der Liberalen sowie
der Vereinigten Europaeischen Linken/Nordische Gruene Linke) haben daher nun
in einer Petition an den Europarat diesen aufgefordert, "dessen Anti-Folter
Ausschuss (CPT) dazu zu bewegen, eine unabhaengige Aerztekommission nach
Imrali zu schicken, die weitergehende Untersuchungen durchfuehrt, ob Oecalan
tatsaechlich radioaktive und chemische Mittel verabreicht wurden, und um
sich ueber seinen Gesundheitszustand zu vergewissern". (Cenî - Kurdisches
Frauenbuero fuer Frieden/akin)
*
> ALBA-Staaten treten aus ICSID aus
Wenige Tage nach der Bekanntgabe Venezuelas, aus Weltbank und Waehrungsfonds
auszutreten, beschlossen die vier ALBA-Staaten Venezuela, Bolivien, Kuba und
Nikaragua, aus dem Schiedsgericht der Weltbank, dem ICSID, auszutreten. Das
ICSID verhandelt Streitfaelle zwischen Investoren (aus dem Norden) und
(suedlichen) Gastlaendern, die sich aus bilateralen
Investitionsschutzabkommen ergeben. In diesen sind fuer die Investoren in
der Regel Rechte vorgesehen udn fuer die Gastlaender Pflichten. In den
letzten Jahren kam es zu einer Klageflut europaeischer Konzerne gegen
lateinamerikanische Staaten. (Attac)
*
> Letzte Worte:
"Nur in der Sandkiste tut Umfallen nicht weh!"
Transparent auf der 1.Mai-Kundgebung der SPOe
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin