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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Mai 2007; 14:02
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Arbeit/Kommentar:
> Wo bleibt die Arbeitszeitverkuerzung?
Auf weitgehende Ablehnung stoesst die Sozialpartner-Einigung zur Arbeitszeit
bei den Alternativen und Gruenen GewerkschafterInnen. Mit der moeglichen
Ausweitung von Ueberstundenarbeit im Ausmass von 12 Stunden taeglich, 60
Stunden woechentlich von 12 auf bis zu 24 Wochen im Jahr steigt der Druck
auf die einzelnen Beschaeftigten, laenger und mehr zu arbeiten. Das geht auf
Kosten von Gesundheit, Freizeit und Lebensqualitaet der Beschaeftigten.
Dadurch werden auch keinerlei Anreize geschaffen, neue Jobs in den Betrieben
zu schaffen. Und das konterkariert klar das Ziel der Vollbeschaeftigung und
widerspricht auch allen bisherigen Gewerkschaftsbeschluessen,
Arbeitszeitflexibilisierung gegen Arbeitszeitverkuerzung abzutauschen - was
tatsaechlich zu mehr Arbeitsplaetzen fuehren wuerde.
Auf besondere Kritik stoesst die Moeglichkeit, die woechentlichen
Hoechstarbeitszeiten (12/60) in Betrieben ohne Betriebsrat auch in
schriftlichen Einzelvereinbarungen zu verankern: Damit wird der Druck auf
einzelne ArbeitnehmerInnen, noch mehr Ueberstundenarbeit abzuleisten,
erhoeht. Aufgrund der kleinunternehmerischen Wirtschaftsstruktur hat die
Mehrzahl der Betriebe keine BetriebsraetInnen. Damit nimmt die von den
Gewerkschaften stets kritisch beurteilte Verbetrieblichung der
Arbeitszeitpolitik immer konkretere Formen an. Dabei sind die
oesterreichischen ArbeitnehmerInnen schon heute EU-Ueberstundenmeister,
arbeiten Vollzeitbeschaeftigte bereits durchschnittlich 44,1 Stunden
woechentlich. 'Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit' als Voraussetzung ist
dabei ein durchaus schwammiger Begriff, angesichts der
arbeitsmarktpolitischen Realitaeten, wo die Angst vor dem Verlust des
Arbeitsplatzes bei vielen Beschaeftigten dominiert, wird dieser wohl sehr
weit ausgelegt werden.
Prinzipiell begruesst wird die Mehrstundenzuschlagsregelung fuer
Teilzeitbeschaeftigte. Der Zuschlag von 25 % kann allerdings nur ein erster
Schritt sein. Mittelfristig muessen Mehrstunden bei Teilzeitbeschaeftigten
wie Ueberstunden behandelt werden, um die flexibel eingesetzte
Teilzeitarbeit tatsaechlich einzuschraenken und zu verteuern und damit die
Zerlegung von Vollzeitarbeitsplaetzen im billigere Teilzeitjobs
einzudaemmen.
Vom Ziel einer gerechteren Verteilung von Arbeit ueber eine umfassende
Arbeitszeitverkuerzung, ueber den Abbau von Ueberstundenarbeit sind wir
jedenfalls wieder einmal mehr entfernt. Die Staerkung der betrieblichen
Ebene fuer Arbeitszeitregelungen wird dagegen den Druck auf die
Belegschaften noch einmal erhoehen, insbesondere, wenn es keine starken
BetriebsraetInnen gibt. Weiteren Flexibilisierungsmassnahmen sind damit Tuer
und Tor geoeffnet. Dass die Arbeitgeberseite sich begeistert zeigt, ist kein
Wunder. Von einer win-win-Situation fuer beide Seiten zu sprechen erscheint
uns in diesem Zusammenhang geradezu grotesk.
*Markus Koza*
*Alternative und Gruene GewerkschafterInnen (AUGE/UG)*
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