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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. April 2007; 16:47
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Asyl/Soziales/Kommentar:
> Keine Familienbeihilfe fuer Asylwerber
Der kuerzlich gefasste Beschluss des Verfassungsgerichtshof, die Beschwerde 
eines berufstaetigen Asylwerbers wegen Aussichtslosigkeit nicht zu 
behandeln, stoesst bei der asylkoordination auf Unverstaendnis. "Die 
Familienbeihilfe soll ja die hoeheren Kosten einer Familie mit Kindern 
kompensieren, und diese haben ja nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun".
Vielen AsylwerberInnen, die seit Jahren in Oesterreich leben und es 
geschafft haben, einer regulaeren Beschaeftigung nachzugehen, schreibt der 
Verfassungsgerichtshof ein mangelndes Naheverhaeltnis zum Inland zu. Dabei 
uebersieht der Gerichtshof, dass es sich dabei um Menschen handelt, die 
gezwungen waren, ihren Herkunftsstaat zu verlassen, und die das Leben in 
Oesterreich als Neubeginn ansehen.
Ab 2006 sind AsylwerberInnen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist 
und Schutzberechtigte, die ein Aufenthaltsrecht erhalten haben, ploetzlich 
um diese Leistung umgefallen, weil nun nur noch ein Aufenthaltsrecht aus dem 
Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf Familienbeihilfe und 
Kinderbetreuungsgeld begruendet.. Auch anerkannten Fluechtlingen wird die 
Zeit ihres legalen Aufenthalts waehrend des Asylverfahrens nicht mehr 
angerechnet, sie koennen nun erst ab Asylgewaehrung die Familienbeihilfe 
erhalten.
Der Verfassungsgerichtshof hat seine Zurueckweisung auch damit begruendet, 
dass fuer AsylwerberInnen eine staatliche Versorgung im Wege der 
Grundversorgung vorgesehen ist. "Der Verfassungsgerichtshof duerfte dabei 
uebersehen haben, dass erwerbstaetige AsylwerberInnen keine Leistungen aus 
der Grundversorgung erhalten, weil sie als nicht mehr hilfsbeduerftig 
angesehen werden", merkt Anny Knapp zur Entscheidung an . Selbst wenn 
aufgrund eines sehr geringen Einkommens AsylwerberInnen Teilleistungen aus 
der Grundversorgung erhalten wuerden, ist die Familienbeihilfe hoeher als 
der Grundversorgungsbeitrag fuer minderjaehrige Kinder.
Der Verfassungsgerichthof verantwortet mit dieser Entscheidung, dass Kinder 
von AsylwerberInnen in ihrer Schulkarriere massiv benachteiligt werden und 
AsylwerberInnen nach jahrelangem Aufenthalt und Erwerbstaetigkeit in 
existentielle Not gestossen werden, moeglicherweise ihre Wohnung und auch 
den Job aufgeben muessen, um dann in einer Fluechtlingsunterkunft landen.
(asylkoordination oesterreich)
Kontakt: asylkoo, Laudongasse 52/9, 1080 Wien, Tel: 01-5321291/15, 
knapp@asyl.at http://www.asyl.at
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