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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Maerz 2007; 19:56
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Slowenien:
> Immer noch 4000 Staatenlose
Vor 15 Jahren, kurz nach der Unabhaengigkeit Sloweniens, wurden mehr als
18.000 in Slowenien lebende Menschen aus dem slowenischen Melderegister
gestrichen. Ihr Vergehen: Sie hatten entweder nicht um die slowenische
Staatsbuergerschaft angesucht oder ihre Antraege waren abgelehnt worden. Die
meisten der Betroffenen waren BuergerInnen anderer ex-jugoslawischer
Teilrepubliken nicht-slowenischer oder gemischt-ethnischer Herkunft,
darunter auch viele Roma, die seit Jahren in Slowenien lebten.
Durch die "Loeschung" verloren sie den Zugang zu legaler Arbeit, Wohnungen,
Sozialleistungen, Pension, Gesundheitsversorgung und Bildungseinrichtungen.
Das Vorgehen Sloweniens stellt eine massive Verletzung des Internationalen
Paktes ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des
voelkerrechtlich verankerten Prinzips der Nicht-Diskriminierung dar.
Die bisherigen Massnahmen der Regierung, um den Status der "Geloeschten" zu
regulieren, waren schleppend und unzureichend. Nach wie vor ist die Lage von
rund 4.000 Menschen nicht geklaert. Darueber hinaus hat die slowenische
Regierung bisher keine Schritte zur Wiedergutmachung fuer die massiven,
sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Auswirkungen auf die
Betroffenen gesetzt.
Durch die Loeschung aus dem Register wurden die Betroffenen zu Auslaendern
oder Staatenlosen, die sich illegal oder nur voruebergehend in Slowenien
aufhielten. Ohne staendiges Aufenthaltsrecht waren sie somit vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossen und verloren Pensions- und
Sozialversicherungsansprueche. Auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und
Bildungseinrichtungen wurde stark eingeschraenkt. Einigen von ihnen wurden
Ausweise und Papiere abgenommen und vernichtet. Manche erhielten
Ausweisungsbescheide und mussten das Land verlassen.
Betroffene Personen
Der im Kosovo geborene und Romani-staemmige Ali Berisha wurde 1992
"geloescht" und ein Jahr spaeter nach Albanien abgeschoben. Die albanischen
Behoerden ueberfuehrten ihn zurueck nach Slowenien. Ali Berisha suchte
daraufhin in Deutschland um Asyl an. Nach der Ablehnung seines Antrags
kehrte er 2005 mit seiner Familie freiwillig nach Slowenien zurueck. Am 1.
Februar 2007 wurde er auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses nach
Deutschland ausgewiesen. Dort droht ihm die Abschiebung in den Kosovo, wo
Diskriminierung und Uebergriffe gegen ethnische Minderheiten an der
Tagesordnung sind.
Sulejman Sabljaković und seine Frau Ziba, beide in Bosnien und Herzegowina
geboren, kamen 1962 nach Slowenien. Ihre Tochter Sejana Sabljaković kam 1978
in Slowenien zur Welt. 1992 wurde die Familie "geloescht". Sulejman verlor
1993 seinen Job als Mechaniker und Sejana durfte nach Abschluss der
Pflichtschule keine weitere Ausbildung beginnen, da sie keine gueltigen
Papiere hatte. Erst im Jahr 2000, als ihr die slowenische
Staatsbuergerschaft zuerkannt wurde, konnte sie eine weiterfuehrende Schule
besuchen. Ihre Eltern erlangten erst 2003 die slowenische
Staatsbuergerschaft. Sulejman Sabljakovićs Pensionsanspruch hat sich durch
die vielen Jahre ohne Beitragszahlungen jedoch erheblich verringert. Familie
Sabljaković wartet bis heute auf Wiedergutmachung fuer das erlittene
Unrecht.
Der gebuertige Bosnier Sejdo Mušić, Jahrgang 1950, lebt seit 1968 in
Slowenien. 1991 brach er sich ein Bein und wurde operiert. Nach seiner
"Loeschung" verlor er jedoch saemtliche Ansprueche auf Gesundheitsversorgung
und erhielt keine weitere Behandlung. Noch heute sind Narben und offene
Wunden an seinem Bein zu erkennen. Auch Sejdo Mušićs rechtlicher Status ist
nach wie vor ungeklaert.
Dragica Lukić, 1963 in Bosnien und Herzegowina geboren, zog 1981 nach
Slowenien. 1984 kam ihre Tochter Dijana mit geistiger Behinderung zur Welt.
Zum Zeitpunkt der "Loeschung" war Dijana bei ihrer Grossmutter in Bosnien
und Herzegowina, wo sie sich auch heute noch befindet, weil sie keinen
anerkannten Status in Slowenien besitzt. Da weder Mutter noch Tochter
Reisepapiere besassen, konnten sie sich jahrelang nicht sehen. Darueber
hinaus musste Dragica Lukić die Gesundheitsversorgung waehrend ihrer zweiten
Schwangerschaft und Geburt ebenso wie die Impfungen und Behandlungen fuer
ihre 1998 geborene Tochter Adelisa aus eigener Tasche bezahlen. Erst 2003
erhielten sie und Adelisa die slowenische Staatsbuergerschaft. Bis dato hat
Dragica Lukić keinerlei Wiedergutmachung erhalten und kann mit ihrer Tochter
Dijana nicht dauerhaft zusammenleben.
Menschenrechtliche Bewertung
Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat bereits 2003 und 2006 auf die
erschreckenden Lebensbedingungen der "Geloeschten" in Slowenien und die
Vorenthaltung ihrer sozialen Rechte hingewiesen. Auch der UNO-Ausschuss fuer
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte im November 2005,
dass die slowenische Regierung das Recht der "Geloeschten" auf Arbeit,
soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Bildung verletzt habe.
amnesty international fordert, dass die slowenische Regierung die
Statusfrage fuer alle betroffenen Personen im Einklang mit den
Menschenrechten regelt und die Entschaedigungsfrage fuer bereits begangene
Menschenrechtsverletzungen endgueltig klaert. Ein positives Handeln der
slowenischen Regierung ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die
EU 2007 zum Europaeischen Jahr der Chancengleichheit fuer alle erklaert hat
und Slowenien im ersten Halbjahr 2008 als erster der "neuen"
EU-Mitgliedsstaaten den EU-Ratsvorsitz uebernehmen wird.
(amnesty International)
Quelle http://www.amnesty.at/aktionen/2007/slowenien/
amnesty internationale bittet darum, Appelle an die oesterreichische
Aussenministerin Plassnik, die EU-Ratsvorsitzende Merkel und den fuer Justiz
und Inneres zustaendigen EU-Kommissar Frattini zu schicken, sich bei der
slowenischen Regierung nachdruecklich fuer eine rueckwirkende Zuerkennung
des Aufenthaltsrechts aller Geloeschten" und eine angemessene
Wiedergutmachung einzusetzen:
Ursula Plassnik, Bundesministerium fuer auswaertige Angelegenheiten,
Minoritenplatz 8, 1014 Wien, Fax: 050 11 59-0;
Angela Merkel, EU-Ratsvorsitzende/Bundeskanzlerin der Bundesrepublik
Deutschland, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin,
Deutschland, Fax: 0049 30 4000 2357;
Franco Frattini, Vizepraesident der Europaeischen Kommission, European
Commission, 1049 Brussels, Belgien, Fax: 0032 2 292 13 49.
Emailadressen sowie Brieftextvorschlaege finden sich unter oben angefuehrter
Quelle.
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